Antrag
der/des Abgeordneten Aaron Förster und der Fraktion der FDP
Sinnvollere Regelungen bei Bahnsteighöhen
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf:
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt
durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. April 2019 (BGBl. I S. 479) geändert worden ist, zu
ändern in:
In § 13 wird nach dem Textauszug „Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von
Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 0,76 m“
hinzugefügt „oder 0,55m“
Begründung:
Die aktuelle Angabe in der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung zur Festregelung von 0,76m
bei der Höhe von Bahnsteigkanten ist nicht sinnvoll. Viele Bundesländer nutzen im
Regionalverkehr Bahnsteigkanten mit einer Höhe von 0,55m. Sie können nur über
Ausnahmen aus der Leistungs-und-Finanzierungsvereinbarung III anders verfahren. Auf Basis
des Zieles, den Schienenpersonennahverkehr attraktiv und modern zu gestalten, ist jedoch
ein solches Wirrwarr nicht hilfreich. Daher sollen einfachere Richtlinien geschaffen werden.
Aaron Förster und die Fraktion der FDP