Dr. h.c. Phoenix Schmid FDP
  • Divers
  • 22
  • Mitglied seit 31. Dezember 2019
  • Letzte Aktivität:

Beiträge von Dr. h.c. Phoenix Schmid

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    § 3 Erklärung zur Geschlechtszugehörigkeit und Namensführung


    (1) Personen, deren Personenstandseintrag von ihrer Geschlechtsidentität abweicht, können gegenüber dem zuständigen Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor, können sie gegenüber dem Standesamt erklären, eine der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Bezeichnungen für sie zu verwenden oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung zu verzichten, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.


    Mit der Erklärung können auch neue Vornamen bestimmt werden und geschlechtsspezifische Nachnamen und Bestandteile von Nachnamen geändert werden. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden; sie können auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden.


    Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollen bei der Abgabe ihre Kenntnis darüber bestätigen, dass es von den im Herkunftsstaat geltenden Vorschriften abhängig ist, ob eine Anerkennung der nach diesem Gesetz erfolgten Änderung von Namen oder der Geschlechtszuordnung erfolgt und welche Rechtsfolgen hieran geknüpft werden.


    (2) Die Erklärung nach Absatz 1 kann nur persönlich abgegeben werden. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bedarf die Erklärung der Zustimmung der sorgeberechtigten Person. Stimmt die sorgeberechtigte Person nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung im Verfahren, wenn die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit oder des Namens dem Kindeswohl nicht widerspricht; das Verfahren vor dem Familiengericht ist eine Kindschaftssache nach Buch 2 Abschnitt 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.


    (3) Die Feststellung, dass der Personenstandseintrag von der Geschlechtsidentität abweicht, obliegt der antragstellenden Person. Die erklärende Person hat gegenüber den Standesbeamten zu versichern, dass sie sich der Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung zur Wahl eines anderen oder keines Geschlechtseintrages im Personenstandsregister sowie der Änderung des oder der Namen hinreichend bewusst ist. Dabei genügt es, dass die erklärende Person zur Bildung und Betätigung eines natürlichen Willens im Stande ist. Absatz 2 bleibt unberührt.


    (4) Für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die betroffene Person führt. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Standesamt I in Berlin führt ein Verzeichnis der nach den Sätzen 3 und 4 entgegengenommenen Erklärungen.


    (5) Das Standesamt stellt der erklärenden Person eine Urkunde über die Änderung des Personenstandseintrages aus. Auf Antrag erhalten auch Personen, deren Personenstandseintrag nach dem Transsexuellengesetz oder § 45b des Personenstandsgesetzes geändert worden ist, eine solche Urkunde.

    § 2 Selbstbestimmung über die Geschlechtszuordnung, Wahrung der Geschlechtsidentität, Rechte


    (1) Jede Person hat das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit entsprechend ihrer Geschlechtsidentität.


    (2) Niemand darf wegen der Geschlechtsidentität oder Geschlechtszuordnung körperlich oder seelisch misshandelt oder diskriminiert werden.


    (3) Die rechtliche Geschlechtszuordnung unterliegt der Selbstbestimmung als höchstpersönliches Recht.


    (4) Jede Person hat das Recht auf Achtung und respektvolle Behandlung entsprechend der eigenen Geschlechtsidentität sowie darauf, anhand ihrer persönlichen Dokumente entsprechend identifiziert zu werden.


    (5) Der Staat schützt die ungehinderte und diskriminierungsfreie Ausübung der Rechte nach diesem Gesetz und fördert die gleichberechtigte Teilhabe unabhängig von der Geschlechtsidentität und der Geschlechtszuordnung.


    (6) Das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit entsprechend der Geschlechtsidentität umfasst das Recht, über die Durchführung medizinischer Maßnahmen zur Modifizierung des eigenen Körpers im Hinblick auf Erscheinung und körperliche Funktionen unbeeinträchtigt und selbstbestimmt zu entscheiden.


    Es ist Zeit!

    Verteidigen wir unsere demokratische Republik!


    1. Bundeskongress der Demokraten 21

    Am 23.05.2021, um 21:00 Uhr

    Messe Frankfurt, Frankfurt am Main


    Die Demokraten 21 laden zum 1. Bundeskongress ein. Gäste und Pressevertreter sind herzlich Willkommen.


    Tagesordnung:


    TOP 1: Begrüßung durch Dr. h. c. Phoenix Schmid MdB MdL

    TOP 2: Singen der Nationalhymne

    TOP 3: Einsetzen der Geschäftsordnung des Bundeskongresses (Antrag A-04)

    TOP 4: Beratung des Antrages A-01

    TOP 5: Wahlen zum Vorstand des Bundesverbandes der Demokraten 21

    1. Wahl des Bundesvorsitzenden
    2. Wahl des stellvertretenden Bundesvorsitzenden
    3. Wahl des Generalsekretärs des Bundesverbandes (Auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden)

    TOP 6: Beratung des Antrages A-02

    TOP 7: Wahl von Richtern des Schiedsgerichtes des Bundesverbandes der Demokraten 21

    TOP 8: Beratung des Antrages A-03

    TOP 9: Beratung des Antrages W-0X (Wird noch eingereicht)

    TOP 10: Aufstellung der Liste zur Wahl des 4. Deutschen Bundestages

    1. Wahl des Spitzenkandidaten und Listenplatz 1
    2. Wahl der restlichen Listenplätze

    TOP 10: Sonstiges

    TOP 11: Singen der Europahymne

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 3/022
    3. Wahlperiode 24.04.2021



    Mitteilung

    des Präsidenten* des Landtages Nordrhein-Westfalen


    Mitteilung über die Mitteilung nach DS 03/021 und den Rücktritt des Präsidenten*


    Sehr geehrte Kolleg:innen,


    die Mitteilung nach DS 03/021 ist falsch und nicht rechtens. Der Kollege von Randerath (FDP) hat sein Mandat nicht verloren.


    Auf Grund diesem massiven Fehlers und zur Verhinderung der Beschädigung des Amtes des Präsidenten des Landtages gebe ich mit sofortiger Wirkung das Amt an den Landtag Nordrhein-Westfalen zurück.


    Bis zur Wahl eines neuen Präsidenten übernimmt Vizepräsident Heinemeier (LINKE) die Amtsgeschäfte.


    Der Präsident* des Landtages Nordrhein-Westfalen

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 3/021
    3. Wahlperiode 23.04.2021



    Mitteilung

    des Präsidenten* des Landtages Nordrhein-Westfalen


    Mitteilung über den Verlust des Mandates von Heinrich von Randerath


    Sehr geehrte Kolleg:innen,


    der Kollege Heinrich von Randerath (FDP) hat sein Mandat im Landtag Nordrhein-Westfalen nach §24 Absatz 1 Punkt 6 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW) verloren.


    Der Präsident* des Landtages Nordrhein-Westfalen

    DER PRÄSIDENT DES

    LANDTAGES NORDRHEIN-WESTFALEN



    Abweisung der Drucksache 03/018

    Düsseldorf, den 16.04.2021


    Sehr geehrter Minister der Finanzen, für Wirtschaft, Innovation und Digitalisierung Herr Tim Timmen,

    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Marc Slober,


    auf Grund der Nichteinhaltung des Formates für Drucksacheneinreichungen im Parlamentssekretariat des Landtages Nordrhein-Westfalen muss ich die Drucksache 03/018 abweisen. Die Abweisung gilt ab dem Erhalt dieser Nachricht.


    Drucksachen müssen immer mit einer klar einsehbaren Drucksachennummer eingereicht werden. Eine PDF-Datei ohne Zustimmung des Präsidenten* und ohne klar einsehbare Drucksachennummer in der Nachricht, wie bei den Vorlagen für Drucksachen im Landtag Nordrhein-Westfalen vorgegeben, ist daher unzulässig.


    Mit kollegialen Grüßen


    Phoenix Schmid

    Präsident* des Landtages Nordrhein-Westfalen

    Willkommen auf der Seite der Partei "Demokraten 21" (D21)


    Wir sind eine Gruppe, die die Bundesrepublik und die Politik nach republikanischen und demokratischen Werten gestalten möchten.


    Deutschland soll ein Leuchtfeuer für die Demokratie und die Freiheit in Europa und weltweit sein.


    Werde Mitglied und bestimme die Politik der Demokraten 21.


    Um Mitglied zu werden, melde dich bei Phoenix Schmid oder per PN auf unseren Social Media Accounts.


    Twitter: @Demokraten21

    Instagram: @demokraten21