Deutscher Bundestag | Drucksache 4/013 |
4. Wahlperiode | 11.06.2021 |
Antrag
des Abgeordneten Manfred Bunnes und Fraktion der CDU/CSU
Änderungsantrag zum Antrag der D21-Fraktion auf DS 4/005 mit dem Titel "Änderung der Geschäftsordnung §7, Einführung §7a und §7b GOBT"
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Den Antrag der D21-Fraktion auf DS 4/005 mit dem Titel "Änderung der Geschäftsordnung § 7, Einführung § 7a und § 7b GOBT" mit folgenden Änderungen anzunehmen:
Art. 1
§ 7a soll zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit folgendem Wortlaut hinzugefügt werden:
Bestimmung der Schriftführer
"(1) Schriftführer/innen sind die Bundestagsvizepräsidenten/innen von Amts wegen."
Begründung:
Die Aufgaben der Schriftführer sind überschaubar und daher ist es nicht notwendig diese durch weiteres Personal zu besetzen. Die Bundestagsvizepräsidenten oder -Vizepräsidentinnen können diese Aufgaben ohne Probleme übernehmen und daher sollen sie das meiner Meinung nach auch mit Absprache des amtierenden Präsidenten der der amtierenden Präsidentin tun.