Deutscher Bundestag | Drucksache 1/27 |
1. Wahlperiode | 24.07.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Rainer Ehrlichmann und Fraktion der FDP
Aberkennung des Bundestagsmandats des Abgeordneten Dr. Benjamin Weiß
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Abgeordnete Dr. Benjamin Weiß verliert sein Bundestagsmandat mit sofortiger Wirkung.
Gleichzeitig wird der Bundeswahlleiter dazu verpflichtet, die Verteilung der Mandate neu zu prüfen.
Begründung:
Nach § 1 Abs. 2 BWahlG legt das Zweitstimmenergebnis das Ergebniss und die Anzahl der Mandate fest. Nach dem Eintritt des vorher fraktionslosen Abgeordneten Walter-Bodo von der Vogelweide in die Fraktion der SPD wurde das Ergebnis verfälscht, da die FDP-Fraktion dieses Mandat erhalten hätte, wäre der Abgeordnete sofort für die SPD angetreten und nicht nachträglich in die Fraktion eingetreten. Die vorläufige Entscheidung des Bundeswahlleiters ist korrekt. Leider besitzt er nicht die Kompetenz dazu die Entscheidung auch umzusetzten. Der Bundestag ist nach § 41 Abs. 1 das einzige Organ, dass über ein solches Vorgehen entscheiden darf. Daher soll der Bundestag diesem Antrag zustimmen, damit der Bundeswahlleiter feststellen kann, dass das dann freiwerdende Mandat der FDP zusteht.