Deutscher Bundestag | Drucksache 1/28 |
1. Wahlperiode | 26.07.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Philipp Blücher und Fraktion der SPD
Antrag der Fraktion der SPD über die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses von DS 1/25
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Anzahl der Mitglieder des von der SPD und den Linken beantragten Untersuchungsausschuss auf eine Höhe von 12 Abgeordneten festzulegen.
Begründung:
Nach Artikel 44 Absatz 1 GG wurden von der Fraktionen der SPD und der Linken, die mit 13 Mandaten eindeutig über dem verlangten Viertel der Sitze (8) sind, ein Untersuchungsausschuss einberufen. .
Damit der Untersuchungsausschuss jedoch seine Arbeit aufnehmen darf, muss vom Bundestag die Größe des Untersuchungsausschusses beschlossen werde.
Hierzu wird eine Größe von 13 Abgeordneten vorgeschlagen.
Nach §4 PUAG wird die Sitzverteilung der Fraktionen nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet.
Bei einer Gesamtzahl von 12 Personen entfallen so viele Sitze auf die folgenden Parteien:
SPD: 4 Sitze
FDP: 3 Sitze
CDU/CSU: 2 Sitze
Die Linke: 2 Sitze
AfD: 1 Sitz
Die Sitzverteilung bleibt unberührt, selbst wenn das Höchstzahlverfahren angewendet wird.