DS 1/28 Antrag der Fraktion der SPD über die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses von DS 1/25

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 1/28
    1. Wahlperiode 26.07.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Philipp Blücher und Fraktion der SPD


    Antrag der Fraktion der SPD über die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses von DS 1/25



    Der Bundestag wolle beschließen:


    Die Anzahl der Mitglieder des von der SPD und den Linken beantragten Untersuchungsausschuss auf eine Höhe von 12 Abgeordneten festzulegen.



    Begründung:


    Nach Artikel 44 Absatz 1 GG wurden von der Fraktionen der SPD und der Linken, die mit 13 Mandaten eindeutig über dem verlangten Viertel der Sitze (8) sind, ein Untersuchungsausschuss einberufen. .

    Damit der Untersuchungsausschuss jedoch seine Arbeit aufnehmen darf, muss vom Bundestag die Größe des Untersuchungsausschusses beschlossen werde.


    Hierzu wird eine Größe von 13 Abgeordneten vorgeschlagen.


    Nach §4 PUAG wird die Sitzverteilung der Fraktionen nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet.


    Bei einer Gesamtzahl von 12 Personen entfallen so viele Sitze auf die folgenden Parteien:

    SPD: 4 Sitze

    FDP: 3 Sitze

    CDU/CSU: 2 Sitze

    Die Linke: 2 Sitze

    AfD: 1 Sitz


    Die Sitzverteilung bleibt unberührt, selbst wenn das Höchstzahlverfahren angewendet wird.





    Philipp Blücher und Fraktion

  • Philipp Blücher

    Hat den Titel des Themas von „DS 1/28“ zu „DS 1/28 Antrag der Fraktion der SPD über die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses von DS 1/25“ geändert.
  • Leon Reinhardt

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.