Erweiterung des Worthmann-Systems für Parlamentssitze

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Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • In den letzten Tagen habe ich häufig über die Mandatszuteilung in den Parlamenten, vor allem im Bundestag, nachgedacht. Bislang wird dabei entweder ein "kleines" Parlament mit nur 15 bzw. 30 Sitzen (Bundestag, Landtage BaWü und NRW) oder aber das Worthmann-System (Landtage Bayern, Niedersachsen, Sachsen) benutzt.

    Vorteil des Worthmann-Systems ist, dass auch mit nur sehr wenigen Leuten ein kompletter Landtag simuliert werden kann, da jede Person mehrere Mandate vertritt. Jedoch ist hier nicht komplett geklärt, wie mit einem Fraktionswechsel umzugehen ist. Ein weiterer Nachteil ist, dass geheime Abstimmungen vom Pollmaster-Bot abhängen, der mitunter nicht verfügbar ist.

    Im bisherigen System, das bis dato auch im Bundestag angewandt wird, tritt dafür ein sehr schwerwiegendes Problem auf: mit nur einem einzigen Fraktionswechsel verschieben sich die Mehrheitsverhältnisse gewaltig. Dadurch kann es zu Verschiebungen kommen, die einer Regierung die Mehrheit nehmen können, obwohl sich nur 1-2 Abgeordnete umentschieden haben.

    In den letzten Tagen kam es im Bundestag zu mehrfachen Kontroversen, die von letzterem Problem ausgingen. Ich versuche, mit einem erweiterten Worthmann-System diese Probleme zu beheben. Davor möchte ich jedoch sagen, dass ich hier nichts zu 100% fertig darlegen will (auch wenn es vielleicht so aussieht). Vielmehr halte ich das Folgende für eine gute Diskussionsgrundlage, wie man die Probleme der Mandatsverteilung in der Community klären kann.


    Das Worthmann-Machno-System

    Dieses System unterscheidet grundsätzlich zwischen Mandaten (Stimmen, die eine Fraktion im Parlament hat) und Sitzen (den Personen, die dieser Fraktion angehören). Es kann durchaus eine Fraktion ABC geben, die mehr Mandate als Fraktion DEF hat, aber trotzdem weniger Sitze. Für Abstimmungsergebnisse etc. ist nur die Zahl der Mandate wichtig.

    Die Zahl der Mandate, die eine Fraktion erhält, legt das Wahlgesetz (IC) nach dem Wahlergebnis fest. Für die Zahl der Sitze wird vor der Wahl eine feste Zahl festgelegt (OOC, durch den Vorstand o. ä.). Nach der Wahlauszählung wird

    1. Für jede Fraktion und ggf. fraktionslose Abgeordnete wird die Zahl der Mandate festgelegt
    2. Die Zahl der Sitze einer Fraktion wird proportional zur Zahl der Mandate festgelegt, wobei ggf. Direktmandate oder ähnliches (IC, Wahlgesetz) zu beachten sind
    3. Die Mandate werden gleichmäßig auf die Sitze der Fraktion verteilt

    Damit ist die Startkonfiguration des Parlaments festgelegt. Wenn es zu Verschiebungen kommt, ist folgendes zu beachten:

    • Gibt ein Abgeordneter seinen Sitz auf, dann werden die Mandate, die er zuletzt vertreten hat, unter den anderen Abgeordneten der Fraktion, der diese Mandate gehören, aufgeteilt.
      • Das Recht zur Nachnominierung hat die Partei, die laut Wahlgesetz (IC) zuständig ist, also gewöhnlich die, für die der Abgeordnete zur Wahl angetreten ist.
      • Hatte der ausgeschiedene Abgeordnete die Fraktion gewechselt, geht das eine Mandat, dass er mitgenommen hat, zurück an die Fraktion, die nachnominiert.
    • Wechselt ein Abgeordneter die Fraktion, so nimmt er genau ein Mandat von der alten zur neuen Fraktion mit. Die Mandate beider Fraktionen werden unter ihren Abgeordneten neu gleichmäßig verteilt.
    • Verlassen alle Abgeordneten eine Fraktion, obwohl für diese trotzdem noch Mandate übrigbleiben, dann hat die hinter dieser Fraktion stehende Partei das Recht zur Nachnominierung von einem Abgeordneten. Dadurch erhöht sich die Zahl der Sitze um eins.
      • Existiert die dahinter stehende Partei nicht mehr oder nominiert sie in einem gewissen Zeitraum (zwei Wochen oder so?) niemanden nach, verfallen die mit der Fraktion verbundenen Mandate. Sie werden dann auch nicht mehr zur Gesetzlichen Mitgliederzahl, die z. B. für die Kanzlermehrheit notwendig ist, gezählt.
    • Gibt es in einer Fraktion ABC zuviele Sitze für die ABC zustehenden Mandate, so kann der Vorstand (ausdrücklich OOC!) festlegen, dass einige dieser Sitze an andere Fraktionen umverteilt werden. Verliert ein Abgeordneter aus ABC seinen Sitz (egal wie), so darf die Fraktion nicht nachnominieren. Dafür erhält eine der anderen Fraktionen damit das Recht zur Nachnominierung.
      • Ausdrücklich darf einem Abgeordneten ein Sitz nicht nur zum Zwecke der Umverteilung entzogen werden. Er muss diesen Sitz aufgeben oder anderweitig verlieren (zum Beispiel durch Inaktivität)
      • An der Verteilung der Mandate (und damit am Stimmgewicht bei Abstimmungen) ändert eine Umverteilung der Sitze nichts.

    Mit diesen Regeln wird eine gleichmäßige Anzahl der Sitze sichergestellt, gleichzeitig wird das uneingeschränkte Recht auf Wechsel der Fraktion garantiert, ohne dass es zu allzu großen Verschiebungen des Stimmgewichts kommt.


    Beispiel: aktuelle Bundestags-Kontroverse

    Die Sitzverteilung des gegenwärtigen 1. Bundestags hat in den letzten Tagen zu viel Streit geführt, der hauptsächlich IC ausgetragen wurde und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch IC vor Gericht landen wird. Aus diesem Grund werde ich die gegenwärtige Zusammensetzung des 1. Bundestages, wenn man das Worthmann-Machno-System anwendet, zeigen und erklären.

    Nach der Wahl

    Dem siegreichen Direktkandidaten Walter-Bodo von der Vogelweide teile ich ein Mandat zu. Insgesamt gehe ich von 598 Mandaten und 30 Sitzen aus. Daher ergibt sich folgende Verteilung:

    Partei/Fraktion Mandate Sitze Verhältnis (Mandate pro Sitz)
    FDP
    156 7 22,3
    SPD 151 7 21,8
    CDU/CSU 119 6 19,8
    DIE LINKE 83 4 20,6
    AfD 52 3 17,3
    LD (jetzt DDM) 36 2 18,0
    Walter-Bodo von der Vogelweide 1 1 1,0

    Das Verhältnis gibt an, wieviele Mandate ein Abgeordneter einer Fraktion durchschnittlich vertritt. Je kleiner diese Zahl, desto mehr Abgeordnete hat diese Fraktion, als ihr rechnerisch zustehen würde. Bei dem Direktbewerber Walter-Bodo von der Vogelweide ist diese Zahl am geringsten, weil er auch nur ein Mandat besitzt.

    Die Verteilung der Sitze entspricht der des 1. Bundestages vor allen Fraktionswechseln. Davon sind bislang zwei aufgetreten:

    • Einmal von der AfD zur SPD (Philipp Blücher)
    • Einmal der fraktionslose Walter-Bodo von der Vogelweide zur SPD
    • Einmal von der FDP zur SPD (Hanna von Schwanberg)

    Die Verteilung sähe nach dem Worthmann-Machno-System danach wie folgt aus:

    Partei/Fraktion Mandate Sitze Verhältnis (Mandate pro Sitz)
    FDP
    155 (-1)
    6 (-1)
    25,8
    SPD 154 (+3)
    10 (+3)
    15,4
    CDU/CSU 119 6 19,8
    DIE LINKE 83 4 20,6
    AfD 51 (-1)
    2 (-1)
    25,5
    DDM 36 2 18,0

    Die überrepräsentierteste Fraktion ist nunmehr die SPD, während die FDP am unterrepräsentiertesten ist. Zudem hat auch die AfD verhältnismäßig wenige Sitze. Eine Umverteilung, die ja die Zahl der Mandate und damit das Stimmgewicht unangetastet lässt, könnte sinnvoll sein.

    EDIT: Hab noch den Fraktionswechsel von Hanna von Schwanberg hinzugefügt.


    Ich hoffe, dass ich mit diesem Beitrag die Debatte über die Sitzverteilung auf eine sachliche Ebene bringen kann und einer echten Diskussion anstelle der dauernden IC-Machtkämpfe den Boden bereiten kann.
    Feedback, Kommentare, Anmerkungen, Vorschläge - Her damit, wie gesagt, das hier ist zwar ein recht weit entwickeltes, aber nicht fertiges Konzept.

  • Hallo Karl,

    danke für deine Mühe bei der Ausarbeitung! Auch ich frage mich, wieso wir es mit dem Mandatesystem nicht einfach mal probieren. Aus meiner Sicht funktioniert es in Niedersachsen gut! Man kann verhindern, dass Mandate mit semiaktiven Spielern aufgefüllt werden müssen. Lieber eine aktive Fraktion aus 4 Personen, als eine Fraktion, die nominell 8 Personen hat, von denen nur 4 Anwesend sind.

  • Was denkt ihr darüber? 15

    1. Find ich gut (11) 73%
    2. Klingt gut, aber muss noch weiter verbessert werden (2) 13%
    3. Sollte man nicht so machen (2) 13%

    Da es bislang wenig Resonanz gab, würde ich gern einfach mal selbst fragen, was die Community von der Idee hält.