Deutscher Bundestag | Drucksache 1/38 |
1. Wahlperiode | 11.08.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Manfred Bunnes und Fraktion der FDP
Verlust eines Bundestagsmandates - Alexander Weidmann, FDP
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Abgeordnete Alexander Weidmann (FDP) ist nachweislich kein deutscher Staatsbürger mehr und hat damit die jederzeitige Wählbarkeit verloren. Ihm ist das Mandat zu entziehen.
Begründung:
Nach §10 Abs. 1 BWahlG ist als Abgeordneter des Bundestags wählbar, wer im Sinne von Art. 116 GG "Deutscher" ist. Da Herr Alexander Weidmann nachweislich nicht mehr Deutscher ist - er ist ausgewandert - ist ihm das Mandat für den Deutschen Bundestag auf Grundlage von §24 Abs. 3 BWahlG zu entziehen.
Der Beschluss hierzu ist vom Bundestag zu treffen, da dieser die erste Anlaufstelle für ein Wahlprüfungsverfahren ist (vgl. Art. 41 Abs. 1 GG).