Verfassungsbeschwerde gegen den Presserat

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Sehr geehrte Richter am Bundesverfassungsgericht,



    hiermit reiche ich Verfassungsbeschwerde gegen den Presserat ein. Ich berufe mich auf mein Klagerecht gem. Art. 93 Absatz 4a GG und §§ 90 ff. BVerfGG.


    Der Presserat behält sich folgende Sanktionsmaßnahmen gegen Journalisten und Pressemedien vor:


    Zitat

    In der Richtlinie 3.1 wird erklärt wie eine Richtigstellung auszusehen hat zusätzlich dazu kann der Presserat anordnen den Artikel, auf den sich die Richtigstellung bezieht, zu löschen

    Zitat

    Der Presserat kann bei wiederholten Verstößen gegen den Pressekodex, schweren Pflichtverletzungen oder bei systematischen Mängeln ein Publikationsverbot gegen ein Medium oder Journalisten verhängen.

    Zitat


    Der Presserat kann einem Medium oder einem Journalisten die Lizenz entziehen, bei einem Medium bedeutet dies die Auflösung des Mediums.


    Quelle: jeweils Presserat



    Die Forderungen Artikel zu löschen oder gar Publikationsverbote zu erteilen und Lizenzen zu entziehen widerspricht der Pressefreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG in dem es heißt:

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


    Die Löschung von Artikeln und ein Publikationsverbot kommen der Zensur gleich und sind daher mit meinem Grundrecht, welches sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergibt, nicht vereinbar. Eine derartiger Eingriff in die Pressefreiheit dürfte aus meiner Sicht höchstens vom Bundesverfassungsgericht erlassen werden und keinesfalls von einem Gremium (hier dem Presserat), welches weder demokratisch legitimiert, noch durch die Verfassung gedeckt ist. Das generelle Publikationsverbot erscheint mir selbst durch das BVerfG kaum durchsetzbar, wenn ich das Urteil 1 BvR 1106/08 berücksichtige.


    Freundliche Grüße

    Sönke Wolff

    • Offizieller Beitrag

    Bundesverfassungsgericht



    In dem Verfahren


    über den Antrag festzustellen,



    dass die Sanktionsmittel des Presserates gegen das Grundgesetz verstoßen


    Antragsteller: Sönke Wolff


    Antragsgegner: Presserat


    hat das Bundesverfassungsgericht – 1. Kammer des Ersten Senats –


    unter Mitwirkung der Richter


    Präsident von Bitburg


    Richter Phelps


    Richter Lanßen



    am 01.10.2020 ohne mündliche Verhandlung entschieden:


    Der Verfassungsbeschwerde wird stattgegeben. Die vom Presserat aufgeführten Sanktionsmittel sind nicht mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Grundsatz der Freiheit der Presse in Artikel 5 GG, vereinbar.


    gez.


    von Bitburg

  • Louis von Bitburg

    Hat das Label von in Verhandlung auf Urteil verkündet geändert.
  • Cole Phelps

    Hat das Label von Urteil verkündet auf Urteil rechtskräftig geändert.