LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 2/27 |
2. Wahlperiode | 14.10.2020 |
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Robin Grimm
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung NRW
A. Problem und Ziel
Es liegt eine mögliche Diskriminierung gegen Religiongemeinschaften vor, so wird gegen das GG verstoßen. Das Grundgesetz muss gewahrt bleiben.
B. Lösung
Jederzeitige Aufnahme von Schulkindern unabhängig von der Religion gemacht
C. Alternativen
keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Kein.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Kein.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Kein
F. Weitere Kosten
Keine
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung NRW vom 14.10.2020
Artikel 13
Wegen des religiösen Bekenntnisses darf im Einzelfalle keinem Kinde die Aufnahme in eine öffentliche Schule verweigert werden, falls keine entsprechende Schule vorhanden ist.
Wird zu
Artikel 13
Wegen des religiösen Bekenntnisses darf niemals einem Kinde die Aufnahme in eine öffentliche Schule verweigert werden.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
Den Schulen verbieten, Kinder aufgrund ihrer Religion abzulehnen.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes
Landesverfassung NRW
III. Alternativen
Keine.
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Keine
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine
4. Erfüllungsaufwand
Kein.
5. Weitere Kosten
Keine
6. Weitere Gesetzesfolgen
Keine
7. Befristung
Das Gesetz ist nicht befristet