Deutscher Bundestag | Drucksache 2/058 |
2. Wahlperiode | 10.12.2020 |
Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Verlust des Bundestagsmandates von Heinrich von Randerath (FDP)
A. Beratungsverlauf
Heinrich von Randerath (FDP) hat dreimal aufeinanderfolgend und unentschuldigt von Bundestagssitzungen gefehlt. Nach dem Bundeswahlgesetz §24 Abs. 1 Nummer 6 hat er dadurch sein Mandat verloren.
B. Lösung
Der Bundestag möge mit Grundlage des Art. 41 Abs. 1 GG den o.g. Verlust des Mandates bestätigen.
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der FDP und CDU/CSU ohne Gegenstimmen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag anzunehmen.
Berlin, den 10.12.2020
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Dr. Benjamin Weiß