DS 035/12.2020 Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des Mitgliedes des Vermittlungsauschusses

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Manfred Klausbrück

  • Bundesrat Drucksache 034/12.2020
    18.12.2020


    Antrag

    des Landes Niedersachsen


    Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des Mitglieds des Vermittlungsauschusses am 14.12.2020



    Der Bundesrat wolle beschließen:

    1. Die Wahl des Mitgliedes zum Vermitllungsausschuss am 14.12.2020 ist aufgrund von Verfahrensfehlern ungültig und wird für nichtig erklärt.
    2. Der für gewählt erklärte Aaron Förster verliert sein Amt.
    3. Die Wahl ist, sobald wie es dem Bundesrat möglich ist, zu wiederholen. Bis dahin bleibt das Amt unbesetzt.






    Begründung:


    Aaron Förster wurde am 14.12.2020 in geheimer Wahl zum Mitglied des Vermittlungsauschuss gewählt. Nach §26 der Geschäftsordnung des Bundesrates wird durch Aufruf der Länder abgestimmt. Die Länder werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Durch eine geheime Abstimmung ist dies nicht gegeben. Die einzige logische Konsequenz ist es daher die Wahl zu wiederholen, wo alle Länder offen abstimmen, dass auch von den anderen MdBrs, die nicht die Stimmen abgeben, Wiederspruch gegen das Abstimmungsverhalten des Landes eingelegt werden kann.





    Der Minister

    Philipp Blücher

  • Philipp Blücher

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.