Bundesrat | Drucksache 034/12.2020 |
18.12.2020 |
Antrag
des Landes Niedersachsen
Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des Mitglieds des Vermittlungsauschusses am 14.12.2020
Der Bundesrat wolle beschließen:
- Die Wahl des Mitgliedes zum Vermitllungsausschuss am 14.12.2020 ist aufgrund von Verfahrensfehlern ungültig und wird für nichtig erklärt.
- Der für gewählt erklärte Aaron Förster verliert sein Amt.
- Die Wahl ist, sobald wie es dem Bundesrat möglich ist, zu wiederholen. Bis dahin bleibt das Amt unbesetzt.
Begründung:
Aaron Förster wurde am 14.12.2020 in geheimer Wahl zum Mitglied des Vermittlungsauschuss gewählt. Nach §26 der Geschäftsordnung des Bundesrates wird durch Aufruf der Länder abgestimmt. Die Länder werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Durch eine geheime Abstimmung ist dies nicht gegeben. Die einzige logische Konsequenz ist es daher die Wahl zu wiederholen, wo alle Länder offen abstimmen, dass auch von den anderen MdBrs, die nicht die Stimmen abgeben, Wiederspruch gegen das Abstimmungsverhalten des Landes eingelegt werden kann.