DS 3/017 Beschwerde gegen die konstituierenden Sitzungen des Präsidialausschusses und des Gemeinwesenausschusses

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 3/017
    3. Wahlperiode 05.03.2021



    Antrag

    der Abgeordneten Manfred Bunnes und Rainer Ehrlichmann sowie der Fraktion der CDU/CSU


    Beschwerde gegen die konstituierenden Sitzungen des Präsidialausschusses und des Gemeinwesenausschusses



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Bundestagpräsident hat die Rechte auf Ausübung des freien Mandats einzelner Abgeordneter verletzt, indem er gegen § 58 GOBT verstoßen hat.

    2. Die konstituierenden Sitzungen des Präsidialausschusses, sowie des Gemeinwesenausschusses sind nicht rechtmaßig abgehalten worden

    3. Die in Punkt 2 genannten unrechtmaßig abgehaltenen Sitzungen sind zu wiederholen.





    Begründung:


    Laut § 58 der GOBT müssen Ausschusssitzungen drei Tage vor Beginn und mit der Tagesordnung den Abgeordneten der Ausschüsse zugehen. Im vorliegenden Fall wurden die beiden Sitzungen gerade einmal 24 Stunden vor Beginn festgelegt. Die Abstimmung im Ältestenrat fand am Donnerstag, den 04.03.2021 um 20:20 Uhr statt. Eine Einladung mit Tagesordung gab es gar nicht und auch die in § 58 genannte Frist wurde nicht eigehalten. Durch diesen Umstand war es mir, wie auch meinem Mitantragsteller Manfred Bunnes nicht möglich an der SItzung teilzunehmen, da wir schlichtweg nicht frühzeitig über deren Durchführung informiert waren. Durch diesen Umstand wurden grundlegende Rechte einzelner Abgeordneter im Deutschen Bundestag verletzt, weil diese ihr Stimmrecht nicht ausüben konnten. Alle Beschlüsse in den genannten Sitzungen sind daher zu annulieren und die Sitzung erneut nach den Vorgaben des § 58 GOBT neu anzusetzten.





    Fabian Stettner und Fraktion

  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.