DS 3/033: Fluglärm vermindern - Schutz für Menschen in Flughafenregionen

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher BundestagDrucksache 3/033
    3. Wahlperiode17.03.2021


    Antrag

    des Abgeordneten Dr. Benjamin Weiß und der Fraktion der SPD


    Fluglärm vermindern - Schutz für Menschen in Flughafenregionen



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. anzuerkennen, dass die Lärmwirkungsforschung seit dem Jahr 2007 neue Erkenntnisse von einer Qualität und einem Umfang erbracht hat, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit umgehend eine Anpassung des Fluglärmschutzkonzepts zwingend erforderlich machen;

    2. die direkte und indirekte umweltschädliche Subventionierung des Luftverkehrs zu beenden, um die Incentivierung des Fliegens durch subventionierte Billigpreise abzustellen und um ein der Klimawirkung angemessenes Preisverhältnis zwischen Flug- und Bahntickets herzustellen;

    3. auf eine Verschärfung des Europäischen Emissionshandels und damit auf einen angemessenen Preis für die Klimawirkung des Luftverkehrs hinzuwirken;

    4. darauf hinzuwirken, dass Flughafenbetreiber von ihren Kunden, den Fluggesellschaften, kostendeckende Start- und Landeentgelte verlangen, dass die Subventionierung der Flughäfen entsprechend den EU- „Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Fluggesellschaften“ im Jahr 2024 beendet wird und zu verhindern, dass dieses Datum auf EU-Ebene nach hinten verschoben wird;

    5. ein Flughafen-Standortkonzept vorzulegen, das durch die Steuerungsmöglichkeiten des Raumordnungsgesetzes und der Bundesverkehrswegeplanung untermauert wird und dabei das Trennungsgebot des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 50 BImSchG) beachtet, nach dem schutzbedürftige Nutzungen wie Wohngebiete von störenden, wie Flughäfen räumlich zu trennen sind und die weitere Ausgestaltung der Flughafenlandschaft entsprechend lärm- und luftschadstoffverträglicher steuert;

    6. ein neues Verkehrslärmschutzpaket vorzulegen, in dem für Fluglärm ein ehrgeiziges Lärmminderungsziel formuliert und dessen Erreichung mit verpflichtenden Maßnahmen hinterlegt wird;

    7. durch die geeignete Ausgestaltung der Luftverkehrsteuer und der Flughafenentgelte dafür Sorge zu tragen, dass sich der Betrieb von weniger lautem Fluggerät und treibhausgas- sowie luftschadstoffreduziertes Fliegen entscheidend bezahlt machen;

    8. weiterhin Forschungsbemühungen um leiseres Fluggerät, leisere Flugverfahren und andere lärmreduzierende Techniken und Verfahren zu fördern, diese scharf abzugrenzen gegenüber Forschungsfeldern, die der allgemeinen Kostensenkung oder Kapazitätssteigerung dienen, und diese mit geeigneten Instrumenten zu kombinieren, die einer zügigen Anwendung der erbrachten Ergebnisse in der Praxis Vorschub leisten;

    9. die Schwellen, ab denen Fluglärm im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie kartiert werden muss, auf 45 Dezibel am Tag und 40 Dezibel in der Nacht rechtsverbindlich abzusenken;

    10. ein ausgereiftes Konzept zur Steuerung der Siedlungsentwicklung im Umfeld der Flughäfen zu entwickeln, damit Städte und Gemeinden nicht weiter an die Flughäfen heranwachsen und zugleich angemessene Kompensationen für die in ihrer kommunalen Planungshoheit eingeschränkten Orte vorzusehen;







    Begründung:


    Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung des Fluglärmgesetzes, die alle 10 Jahre erfolgen muss, wird die gesamte Fluglärmproblematik auf die Tagesordnung gehoben. Der Bericht der Bundesregierung wurde mit beträchtlicher Verspätung im Jahr 2018 vorgelegt, die darin enthaltenen Verbesserungsvorschläge harren noch ihrer Umsetzung. Es ist aber offensichtlich, dass eine Novellierung des Fluglärmgesetzes allein in keiner Weise ausreicht, um die Fluglärmprobleme in Deutschland zu bewältigen. Dafür wird ein umfassendes Lärmschutzkonzept benötigt. Eine Umfrage des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass sich 42 % der Menschen in Deutschland durch Fluglärm belästigt fühlen. Der Flugbetrieb gehört damit nach dem Straßenverkehr und noch vor dem Schienenverkehr, zu den größten Lärmverursachern des Landes. Fluglärm wird wegen seiner Eigenheiten als besonders belastend empfunden. Der Lärm entsteht über den Köpfen der Menschen, man kann ihm nicht entkommen, auch nicht im Hinterhaus oder im Innenhof. Für den Außenbereich und die Gärten gibt es, anders als beim Straßen- oder Schienenlärm, wo beispielsweise Einhausungen oder Lärmschutzwände entlang der Verkehrswege Erleichterung bringen können, keinerlei Schutz. Bei gleicher durchschnittlicher Lärmbelastung hat Fluglärm im Vergleich zu anderen Umgebungslärmquellen die umfangreichsten gesundheitlichen Auswirkungen (Umweltbundesamt, WHO-Leitlinien für Umgebungslärm, Lärmfachliche Bewertung, 2019, S.17). Ab einer gewissen Intensität gefährdet Fluglärm erwiesenermaßen die menschliche Gesundheit. Aufgrund neuer Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hat die WHO im Jahr 2018 die Schwelle, ab der Fluglärm gesundheitsgefährdend ist, in ihren Leitlinien für Umgebungslärm deutlich nach unten korrigiert. Hier wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berührt, dem muss bei der Regulierung von Fluglärm Rechnung getragen werden. Um diesen untragbaren Zustand zu verbessern, haben wir diesen Antrag eingereicht.






    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion

  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.