Beschluss in der Strafsache 21 StR 540/003

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Manfred Klausbrück

  • BESCHLUSS


    In der Strafsache


    gegen

    Christian Weber


    mit dem

    Aktenzeichen: 21 StR 540/003



    hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes durch die Richter Bruckmann und van Burg beschlossen:


    1. Der Richter Christian Weber wird mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
    2. Ihm wird damit die Ausübung seiner Tätigkeit als Richter am Bundesgerichtshof bis zum Abschluss des Verfahrens untersagt.



    Begründung:

    1. Herr Christian Weber veröffentlichte am 1. Mai 2021 gegen 02:45 Uhr einen Beschluss im Namen des Bundesgerichtshofes, in dem er den Namen "Dr. Christian Weber" trägt. Die Herkunft sowie die Berechtigung zum Tragen dieses Doktortitels sind zweifelhaft. Dass das Tragen dieses Doktortitels unberechtigt geschehen ist ist nicht ausgeschlossen.
    2. Herr Christian Weber bezeichnet sich in diesem Beschluss selbst als "Senatsvorsitzender des 1. Verwaltungssenates des Bundesgerichtshof", der er nicht ist, da der Bundesgerichtshof noch keinen Geschäftsplan erstellt hat. Das Tragen dieser Amtsbezeichnung ist nach dem § 132 StGB (Amtsanmaßung) zu prüfen.
    3. Aufgrund der verheerenden Wirkung eines möglicherweise fälschlichen Tragens von akademischen Graden und falscher Amtsbezeichnungen, womit eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger nicht ausgeschlossen ist, wird die Amtsausübung bis zum Abschluss des Verfahrens untersagt.
    4. Die Berechtigung zum Tragen akademischer Grade geht aus dem Gesetz über die Führung akademischer Grade (AkaGrG) hervor.
    5. Die Maßnahme wird aufgrund von § 31 DRiG vorgenommen, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.



    Bruckmann, van Burg