Urteil in der Verwaltungsklage mit dem AZ 1 VG 58/21

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück


  • IM NAMEN DES VOLKES

    URTEIL

    1 VG 58/21

    vom

    02.05.2021

    in der Verwaltungssache

    Franz-Viktor Salomon

    gegen

    Bundesministerium für Gesundheit


    wegen Verstoß gegen die Stellenausschreibungspflicht für Beamtinnen und Beamte.


    Der 1. Verwaltungssenat hat in der Sitzung vom 02.05.2021 an der teilgenommen haben:


    ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:

    1. Das Verfahren wird eingestellt.
    2. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen werden dem Kläger auferlegt.


    Von Rechts wegen


    Gründe:

    1. Die Rechtsverordnung der Bundesregierung mit dem Titel "Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten" sieht in § 4 Abs. 2 Nr. 1 eine Ausnahme für die Ausschreibungspflicht für Stellen der Staatssekretärinnen und Sekretäre vor.
    2. § 8 Abs. 1 Satz 3 BBG lässt eine Ausnahmeregelung durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung zur Ausschreibungspflicht zu.

    van Burg, Bruckmann, Ström