BESCHLUSS
1 VG 66/21
vom 04.05.2021
in dem Rechtsstreit
gegen
Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Manfred Bunnes
wegen unzulässiger Ernennung eines "Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft" beim Bundesgerichtshof.
Der 1. Verwaltungssenat hat am 04.05.2021 unter Mitwirkung der Richter van Burg, Bruckmann, Ström, beschlossen:
- Das Verfahren wird eingestellt.
- Franz-Viktor Salomon wird wieder in den vorherigen Stand gehoben.
G r ü n d e :
I.
Der Kläger ist verstorben. Es sind keine Erben bekannt.
van Burg, Bruckmann, Ström