Beschluss im Verwaltungsverfahren mit dem AZ 1 VG 66/21

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Manfred Klausbrück


  • BESCHLUSS

    1 VG 66/21

    vom 04.05.2021

    in dem Rechtsstreit

    Hugo Brandneu


    gegen


    Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Manfred Bunnes



    wegen unzulässiger Ernennung eines "Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft" beim Bundesgerichtshof.




    Der 1. Verwaltungssenat hat am 04.05.2021 unter Mitwirkung der Richter van Burg, Bruckmann, Ström, beschlossen:


    1. Das Verfahren wird eingestellt.
    2. Franz-Viktor Salomon wird wieder in den vorherigen Stand gehoben.


    G r ü n d e :


    I.

    Der Kläger ist verstorben. Es sind keine Erben bekannt.



    van Burg, Bruckmann, Ström