Antrag auf Erlass eines Haftbefehls AZ 21 StR 540/007 Schmid ./. von Rottenau

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Manfred Klausbrück

  • Der Generalbundesanwalt

    beim Bundegerichtshof



    Der Generalbundesanwalt - Postfach 1234 - 76014 Karlsruhe

    Richter am Bundesgerichtshof


    ----
    Staatsanwalt: Franz-Viktor Salomon
    nachrichtlich: Dr. h. c. Phoenix Schmid
    Vertretungsberechtig: ./.
    Datum: 05.05.2021
    AZ: 21 StR 540/007



    Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

    AZ 21 StR 540/007 Schmid ./. von Rottenau wegen Hochverrat gegen den Bund gem. § 81 StGB in Tateinheit mit Volksverhetzung §130 StGB


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit stelle ich gemäß §125 Abs. 1 StPo Antrag auf Erlass eines Haftbefehls aufgrund §112 Abs. 2 Satz 1 und 3a StPo gegen


    Herrn Walther Alois Josef Freiherr von Rottenau;

    geboren am 03.05.1952 in St. Moritz, Graubünden


    Der Angeschuldigte ist seit der Tat flüchtig. Ein vorläufiger oder bestehender Wohnsitz konnte bisher nicht ermittelt werden.


    Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 08.02.2021 und 09.02.2021 Aussagen getätigt zu haben, die die Ordnung des öffentlichen Friedens stören. Ebenso habe der Angeschuldigte Aussagen getroffen, die mit Drohung mittels Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen und die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung ändern zu wollen.Diese Äußerungen tätigte er im Verlauf des o.g. Zeitraumes in einem öffentlichen Medium schriftlich.


    Aussage A) "Die Verfassung werde ich ändern"


    Aussage B) Auf die Aussage Marc Slobers, er wäre schon zwei Mal Ministerpräsident und ein Mal Bundesdigitalminister gewesen, antwortete Herr von Rottenau: "Sie haben sich zu einer offen verfassungsfeindlichen Organisation bekannt, die in ihrer Struktur und ihren Zielen mit der SA vergleichbar ist. Das Sondergericht wird mit Ihnen schnellen Prozess machen. Das ist Hochverrat."


    Aussage C) Zur Aussage Frau Prof. Dr. von Berg, dass ihr Herr von Rottenau, er tue ihr Leid, ein Leben getrieben von der Angst vor der Hölle seie tragisch und sehr sehr stressig: Sie als törichtes Emanzenweib betätigen sich wahrscheinlich satanistisch. Damit sind Sie eine Hexe und werden nicht nur vor dem Sonder-, sondern auch vor dem Hexengericht stehen.


    Aussage D) Also eigentlich habe ich gesagt, dass ich mich auf moderne, schmerzlose Hinrichtungsmethoden beschränken werde. Doch so langsam kommt der Gedanke ans romantische Mittelalter hoch...ich werde nach Amtsantritt anweisen, Feuerholz zu sammeln und an zentrale Plätze in Städten zu bringen. Oder nein...Vlad Dracula macht eigentlich vor, wofür man Holzscheite, lange Pfähle, verwenden kann."


    Aussage E) "Die UN ist eine globale Verbrecherbande. Das Erste, was ich tun werde, ist dieses Lumpenpack aus Deutschland zu verbannen. Alles, was mit "UN" zu tun hat, muss weg."


    Aussage F) "Die gerechte Strafe für Kinderschänder ist der Tod".


    Aussage G) "Todesstrafe für den Besitz oder Konsum aller Drogen. Stichpunktartige Alkohol-Atemkontrollen durch die Polizei, Pistole gleich im Genick."


    Aussage H) "Der "Bundestag" der sogenannten "BRD" ist ein rechtswidriges Hochverratorgan."


    Aussage I) Zum Abgeordneten Walter-Bodo von der Vogelweide "Ich werde dafür sorgen, dass Sie umgehend beseitigt werden."


    Aussage J) Verteilung von Haftbefehlen in min. 3 Fällen


    Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt:

    1) Der Angeschuldigte hat durch Drohung mit Gewalt versucht, Abgeordnete und Bürger:innen zu beeinflussen und infolge dessen den Bestand der Bundesrepublik massiv zu beeinflussen.

    2) Der Angeschuldigte hat in einer Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören gegen nationale, rassistische, religiöse Gruppen,Teile der Bevölkerung oder zu einem Teil der Bevölkerung zu Hass- und Gewaltmaßnahmen aufgefordert.

    3) Der Angeschuldigte hat die Menschenwürder anderer durch Beschimpfung und böswillige Verächtung und verleumdung angegriffen.

    4) Amtsanmaßung durch Verteilung falscher Haftbefehle und Maßnahmeandrohungen.



    Anzuwendende Strafvorschriften: §§ 81; 130 Abs.1 sowie 132StGB


    Beweismittel:
    Aussagen A-I ) 21/0505-A-03 - Schriftverlauf vom 08.02.2021-13.02.2021

    Aussage J) 21/0505-A-04 Fotokopie des veröffentlichten Haftbefehls gegen Herrn von Thurn und Taxis.


  • 1 StS AZ 21 StR 540/007

    Haftbefehl


    vom

    26.05.2021

    In der Strafsache gegen

    Walther Alois Josef Freiherr von Rottenau,

    Wohnsitz unbekannt


    wegen


    Hochverrat gegen den Bund


    wird die Untersuchungshaft angeordnet.


    Angenommen wird der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).


    G r ü n d e :


    I.

    1. Er ist beschuldigt am 08.02.2021 und 09.02.21 Aussagen getätigt zu haben, die die Ordnung des öffentlichen Friedens stören. Ebenso habe der Angeschuldigte Aussagen getroffen, die mit Drohung mittels Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen und die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung ändern zu wollen. Diese Äußerungen tätigte er im Verlauf des o.g. Zeitraumes in einem öffentlichen Medium schriftlich.


    2. Folgende Aussagen wurden getätigt:

    Aussage A) "Die Verfassung werde ich ändern"


    Aussage B) Auf die Aussage Marc Slobers, er wäre schon zwei Mal Ministerpräsident und ein Mal Bundesdigitalminister gewesen, antwortete Herr von Rottenau: "Sie haben sich zu einer offen verfassungsfeindlichen Organisation bekannt, die in ihrer Struktur und ihren Zielen mit der SA vergleichbar ist. Das Sondergericht wird mit Ihnen schnellen Prozess machen. Das ist Hochverrat."


    Aussage C) Zur Aussage Frau Prof. Dr. von Berg, dass ihr Herr von Rottenau, er tue ihr Leid, ein Leben getrieben von der Angst vor der Hölle seie tragisch und sehr sehr stressig: Sie als törichtes Emanzenweib betätigen sich wahrscheinlich satanistisch. Damit sind Sie eine Hexe und werden nicht nur vor dem Sonder-, sondern auch vor dem Hexengericht stehen.


    Aussage D) Also eigentlich habe ich gesagt, dass ich mich auf moderne, schmerzlose Hinrichtungsmethoden beschränken werde. Doch so langsam kommt der Gedanke ans romantische Mittelalter hoch...ich werde nach Amtsantritt anweisen, Feuerholz zu sammeln und an zentrale Plätze in Städten zu bringen. Oder nein...Vlad Dracula macht eigentlich vor, wofür man Holzscheite, lange Pfähle, verwenden kann."


    Aussage E) "Die UN ist eine globale Verbrecherbande. Das Erste, was ich tun werde, ist dieses Lumpenpack aus Deutschland zu verbannen. Alles, was mit "UN" zu tun hat, muss weg."


    Aussage F) "Die gerechte Strafe für Kinderschänder ist der Tod".


    Aussage G) "Todesstrafe für den Besitz oder Konsum aller Drogen. Stichpunktartige Alkohol-Atemkontrollen durch die Polizei, Pistole gleich im Genick."


    Aussage H) "Der "Bundestag" der sogenannten "BRD" ist ein rechtswidriges Hochverratorgan."


    Aussage I) Zum Abgeordneten Walter-Bodo von der Vogelweide "Ich werde dafür sorgen, dass Sie umgehend beseitigt werden."


    Aussage J) Verteilung von Haftbefehlen in min. 3 Fällen



    II.

    Es liegt der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Das Gericht sieht es als begründet, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte, zumindest zeitweise, dem Verfahren entziehen, als dass er sich dem Verfahren zur Verfügung halten wird, an. Da der Beschuldigte bisher nicht auf Ladungen der Staatsanwaltschaft geantwortet hat und sein Aufenthaltsort den Behörden seit längerer Zeit unbekannt ist, sieht es das Gericht als begründet an, dass er sich dem Verfahren entziehen wird.



    Ström