Antrag auf Erlass eines Haftbefehls AZ 21 StR 540/008 Rabeck i.V. Welle ./. von Rottenau

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Manfred Klausbrück

  • Der Generalbundesanwalt

    beim Bundegerichtshof



    Der Generalbundesanwalt - Postfach 1234 - 76014 Karlsruhe

    Richter am Bundesgerichtshof


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    Staatsanwalt: Franz-Viktor Salomon
    nachrichtlich: Hobert Rabeck
    Vertretungsberechtig: Luca Welle
    Datum: 05.05.2021
    AZ: 21 StR 540/008



    Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

    AZ 21 StR 540/008 Rabeck i.V. Welle ./. von Rottenau (§241 StGB)


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit stelle ich gemäß §125 Abs. 1 StPo Antrag auf Erlass eines Haftbefehls aufgrund §112 Abs. 2 Satz 1 und 3a StPo gegen


    Herrn Walther Alois Josef Freiherr von Rottenau;

    geboren am 03.05.1952 in St. Moritz, Graubünden


    Der Angeschuldigte ist seit der Tat flüchtig. Ein vorläufiger oder bestehender Wohnsitz konnte bisher nicht ermittelt werden.


    Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 10.02.2021 gegen 20:00 Uhr über ein öffentliches Forum den Kläger Rabeck gedroht zu haben, indem er schrieb, dass er Ihn auf eine Liste für "Sondergerichte" schreibt, wonach er hingerichtet werden würde. Er droht mit einer grundgesetzwidrigen Hinrichtung/Tötung.

    "Gut, wenn ich gleich Ihren Namen für die Sondergerichte notieren kann" (10.Februar 2021, 20:00 Uhr, von Rottenau an Rabeck)


    Darüber hinaus versandte der Angeschuldigte eine "Unterrichtung über eine Anklage vor dem Obersten Volkstribunal und Informationen zur Verwahrhaft" in bedrohender Weise am 13.02.2020 per E-Mail.


    Ein Auszug des Forenverlaufs liegt der Staatsanwaltschaft als Beweisstück 21/0505-A-05, die E-Mail liegt als Beweisstück 21/0505-A-06 vor.


    Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt:

    1) Durch die aufgeführten Äußerungen hat der Angeschuldigte den Kläger mit Behegung einer gegen ihn gerichteteten, rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit bedroht. Tatvergehen gem. §241 Abs. 1 StGB


    Anzuwendende Strafvorschriften: § 241 StGB


    Beweismittel:
    I) 21/0505-A-05 - Auszug des Forenverlaufs vom 10.02.2021

    II) 21/0505-A-06 - Fotokopie der Email vom 13.02.2021


  • 1 StS AZ 21 StR 540/008

    Haftbefehl


    vom

    26.05.2021

    In der Strafsache gegen

    Walther Alois Josef Freiherr von Rottenau,

    Wohnsitz unbekannt


    wegen


    Bedrohung


    wird die Untersuchungshaft angeordnet.


    Angenommen wird der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).


    G r ü n d e :


    I.

    1. Er ist beschuldigt am 10.02.21 gegen 20:00 Uhr über ein öffentliches Forum den Kläger Rabeck gedroht zu haben, indem er schrieb, dass er Ihn auf eine Liste für "Sondergerichte" schreibt, wonach er hingerichtet werden würde. Er droht mit einer grundgesetzwidrigen Hinrichtung/Tötung.


    2. Des weiteren versandte der Angeschuldigte eine "Unterrichtung über eine Anklage vor dem Obersten Volkstribunal und Informationen zur Verwahrhaft" in bedrohender Weise am 13.02.2020 per E-Mail.


    II.

    Es liegt der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Das Gericht sieht es als begründet, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte, zumindest zeitweise, dem Verfahren entziehen, als dass er sich dem Verfahren zur Verfügung halten wird, an. Da der Beschuldigte bisher nicht auf Ladungen der Staatsanwaltschaft geantwortet hat und sein Aufenthaltsort den Behörden seit längerer Zeit unbekannt ist, sieht es das Gericht als begründet an, dass er sich dem Verfahren entziehen wird.



    Ström