Der Generalbundesanwalt
beim Bundegerichtshof
Der Generalbundesanwalt - Postfach 1234 - 76014 Karlsruhe Richter am Bundesgerichtshof ---- |
Staatsanwalt: Franz-Viktor Salomon |
nachrichtlich: Hobert Rabeck Vertretungsberechtig: Luca Welle |
Datum: 05.05.2021 AZ: 21 StR 540/008 |
Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
AZ 21 StR 540/008 Rabeck i.V. Welle ./. von Rottenau (§241 StGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich gemäß §125 Abs. 1 StPo Antrag auf Erlass eines Haftbefehls aufgrund §112 Abs. 2 Satz 1 und 3a StPo gegen
Herrn Walther Alois Josef Freiherr von Rottenau;
geboren am 03.05.1952 in St. Moritz, Graubünden
Der Angeschuldigte ist seit der Tat flüchtig. Ein vorläufiger oder bestehender Wohnsitz konnte bisher nicht ermittelt werden.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 10.02.2021 gegen 20:00 Uhr über ein öffentliches Forum den Kläger Rabeck gedroht zu haben, indem er schrieb, dass er Ihn auf eine Liste für "Sondergerichte" schreibt, wonach er hingerichtet werden würde. Er droht mit einer grundgesetzwidrigen Hinrichtung/Tötung.
"Gut, wenn ich gleich Ihren Namen für die Sondergerichte notieren kann" (10.Februar 2021, 20:00 Uhr, von Rottenau an Rabeck)
Darüber hinaus versandte der Angeschuldigte eine "Unterrichtung über eine Anklage vor dem Obersten Volkstribunal und Informationen zur Verwahrhaft" in bedrohender Weise am 13.02.2020 per E-Mail.
Ein Auszug des Forenverlaufs liegt der Staatsanwaltschaft als Beweisstück 21/0505-A-05, die E-Mail liegt als Beweisstück 21/0505-A-06 vor.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt:
1) Durch die aufgeführten Äußerungen hat der Angeschuldigte den Kläger mit Behegung einer gegen ihn gerichteteten, rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit bedroht. Tatvergehen gem. §241 Abs. 1 StGB
Anzuwendende Strafvorschriften: § 241 StGB
Beweismittel:
I) 21/0505-A-05 - Auszug des Forenverlaufs vom 10.02.2021
II) 21/0505-A-06 - Fotokopie der Email vom 13.02.2021