Gesetzes zur Änderung des SGB VIII: Schulsozialarbeit als Regelleistung

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Bundesgesetzblatt ausgegeben zu Bonn am 28.05.2021



    Gesetzes zur Änderung des SGB VIII: Schulsozialarbeit als Regelleistung


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Art. 1


    §13 SGB VIII Jugendsozialarbeit wird Absatz 2 eingefügt, der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3 , 3 zu 4 und 4 zu 5.:


    (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.


    (2) Jeder Schülerin und jedem Schüler wird in der Schule Schulsozialarbeit angeboten, um Konflikte schnell zu lösen und eine niederschwellige Anlaufstelle in gewohnter Umgebung gegeben, um ihre Entwicklung und Persönlichkeit und unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen ganzheitlich zu fördern.


    (3) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.


    (4) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.


    (5) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.







    D E R . B U N D E S P R Ä S I D E N T

    Philipp Nahles


    D E R . B U N D E S K A N Z L E R

    Jonas Huber


    D E R . B U N D E S M I N I S T E R . F Ü R . G E S U N D H E I T

    Hektor von der Saale