DS 4/017 Sinnvollere Regelungen bei Bahnsteighöhen [FDP-Fraktion]

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 4/017
    4. Wahlperiode 20.06.2020



    Antrag

    der/des Abgeordneten Aaron Förster und der Fraktion der FDP


    Sinnvollere Regelungen bei Bahnsteighöhen



    Der Bundestag wolle beschließen:



    Der Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf:
    Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt
    durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. April 2019 (BGBl. I S. 479) geändert worden ist, zu
    ändern in:
    In § 13 wird nach dem Textauszug „Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von
    Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 0,76 m“
    hinzugefügt „oder 0,55m“





    Begründung:


    Die aktuelle Angabe in der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung zur Festregelung von 0,76m
    bei der Höhe von Bahnsteigkanten ist nicht sinnvoll. Viele Bundesländer nutzen im
    Regionalverkehr Bahnsteigkanten mit einer Höhe von 0,55m. Sie können nur über
    Ausnahmen aus der Leistungs-und-Finanzierungsvereinbarung III anders verfahren. Auf Basis
    des Zieles, den Schienenpersonennahverkehr attraktiv und modern zu gestalten, ist jedoch
    ein solches Wirrwarr nicht hilfreich. Daher sollen einfachere Richtlinien geschaffen werden.



    Aaron Förster und die Fraktion der FDP

  • Aaron Förster

    Hat den Titel des Themas von „DS 4/017 Sinnvollere Regelungen bei Bahnsteighöhen“ zu „DS 4/017 Sinnvollere Regelungen bei Bahnsteighöhen [FDP-Fraktion]“ geändert.
  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.