DS 5/015 Änderungsantrag zu DS 5/010 Änderung des Bundeswahlgesetzes

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 5/015
    5. Wahlperiode 04.11.2021



    Antrag

    der/des Abgeordneten Hobert Rabeck und Fraktion D21


    Änderungsantrag zur DS 05/010 "Änderung des Bundeswahlgesetzes"



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Wortlaut unter "B: Lösung" wird wie folgt geändert: § 13 Abs.1 Bundeswahlgesetz "Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl einer Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Die Wahl von Wahlbewerbern, die Mitglied einer anderen Partei sind, ist vor einer Wahl zum Zweck einer gemeinsamen Listenkandidatur zulässig.




    Begründung:


    Gemäß des Deutschen Grundgesetzes Artikel 21 wirken Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit und tragen ausdrücklich dazu bei. Innerhalb eines Mehrparteiensystems, wie es in Deutschland vorherrscht, konkurrieren politische Parteien untereinander um die Besetzung der politischen Entscheidungspositionen. Sie bilden insofern eine wichtige Säule der politischen Verfasstheit eines demokratischen Staates. Dabei kommen den Parteien als politischen Interessengemeinschaften eine besondere Bedeutung im Gegensatz zu politischen Einzelbewerbern zu.

    Der vorgelegte Gesetzesentwurf der SPD dient lediglich dazu, freie Mandate aufzufüllen. Er lässt aber den Wähler*innenwillen dabei unbeachtet, die sich für eine Partei und damit, in der Regel, gegen eine andere Partei entscheiden. Politische Parteien bzw. deren Mitglieder, die sich einer Wahl nicht stellen (wollen), haben so dennoch die Möglichkeit, in Parlamente des Landes einziehen zu können.

    Der Vorschlag der Demokraten 21 berücksichtigt dies und schlägt einen Kompromiss vor, indem Parteien sich im Vorfeld einer Wahl zusammenschließen können und als gemeinsame Liste (siehe 4. Legislatur NRW, gemeinsame Listenkandidatur der D21/FDP) kandidieren können. So ist gesichert, dass Wähler*innen wissen, in welche politische Richtung mit ihren Stimmen regiert wird. Dies wird dem Demokratischen Grundgedanken und einer größtmöglichen Transparenz gerecht.



    Hobert Rabeck, Fraktionsvorsitzender und die Fraktion Demokraten21

  • Leon Reinhardt

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.