Herbert Aisinger Bürger
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Beiträge von Herbert Aisinger

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Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
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Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

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    Pressemitteilung vom 21.08.2020


    Zulassung von homosexuellen Männern zur Blutspende - Beendigung der Diskriminierung


    Der Bundesgesundheitsminister Herbert Aisinger hat sich mit Vertretern der Bundesärztekammer in zwei Tagen intensiver Beratung auf eine Änderung der sogenannten Blutspenderichtlinien (Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) geeinigt.


    Spätestens sechs Wochen nach einer HIV-Ansteckung seien Antikörper im Blut nachweisbar. Dies wurde zum Anlass genommen, um den Ausschluss von Personen, deren Sexualverhalten ein deutlich erhöhtes Risiko einer HIV-Übertragung birgt, von 12 Monaten auf 6 Wochen zu senken. Des Weiteren sollen Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM) nicht grundsätzlich zurückgestellt werden, sondern nur wenn die Kriterien des häufig wechselnden Sexualpartners zutreffen.


    Die Überarbeitung der Richtlinie wird von der Bundesärztekammer vorgenommen und eigenständig publiziert.




    Hintergrund:

    Bisher waren Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, grundsätzlich für 12 Monate nach dem letzten Geschlechtsverkehr von der Blutspende zurückgestellt worden. Dies stellte eine erhebliche Diskriminierung dieses Personenkreises dar.

    Die heutigen Testverfahren stellen bereits nach 6 Wochen nach einer Infektion Antikörper fest - Blutbestandteile wurden schon immer auf HIV untersucht, dies geschieht auch weiterhin streng!



    Deutscher Bundestag Drucksache 1/55
    1. Wahlperiode 21.08.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion der CDU/CSU


    Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) bzgl. Drucksachen



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Es wird in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) im Abschnitt "VIII. Vorlagen und ihre Behandlung" ein Paragraph § 72 a "Drucksachen" hinzugefügt mit folgendem Inhalt:
      (1) Alle Vorlagen, die dem Parlamentssekretariat zugehen, müssen eine vorab reservierte Drucksachennummer besitzen.
      (2) Drucksachennummern setzen sich aus folgendem Muster zusammen: Legislaturperiode/fortlaufende Nummer in der Legislatur (dreistellig, mit Nullen aufgefüllt, z. B. 1/010)
      (3) Die Reservierung von Drucksachennummern findet durch ein Mitglied des Bundestages oder einen Bundesminister für die Bundesregierung im Parlamentssekretariat statt. Dieser Vorgang ist voll elektronisch und wird über eine vom Präsidium zur Verfügung gestellte Maske durchgeführt.
      (4) Enthält eine Vorlage im Sinne des § 72 dieser Geschäftsordnung keine reservierte Drucksache, so wird Sie vom Präsidium als ungültig erklärt.


    Begründung:

    Bisher ist nirgends festgelegt, dass Drucksachen vorgeschrieben sind oder wie sie auszusehen haben. Es kommt häufig zu Missverständnissen zwischen den Abgeordneten, vor allem wie die Drucksachennummern vergeben werden. Dieser Fehler muss schnellstens behoben werden.


    Herbert Aisinger und Fraktion der CDU/CSU

    Deutscher Bundestag Drucksache 1/54
    1. Wahlperiode 21.08.2020



    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39)

    A. Problem und Ziel

    Die derzeitige Legislaturperiode dauert laut Artikel 39 des Grundgesetzes vier Jahre. Dies ist deutlich zu lang.

    B. Lösung

    Die Wahlperiode wird auf vier Monate verkürzt.

    C. Alternativen

    Keine

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu erwarten.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist nicht zu erwarten.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Ein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ist nicht zu erwarten.

    F. Weitere Kosten

    Durch das Gesetz entstehen der Wirtschaft keine Kosten, da sie nicht von der Regelung betroffen ist. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39) vom 21.08.2020


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Grundgesetzes


    1. Artikel 39 wird wie folgt geändert:
      1. Absatz 1 wird wie folgt neugefasst: (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Monate gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens fünfzehn, spätestens siebzehn Wochen nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von vierzehn Tagen statt.
      2. Absatz 2 wird wie gefolgt neugefasst: (2) Der Bundestag tritt spätestens am vierzehnten Tage nach der Wahl zusammen.


    Artikel 2


    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt rückwirkend zum 27.06.2020 in Kraft.



    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Die Wahlperiode soll auf die neuen Begebenheiten angepasst werden.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Die Absätze 1 und 2 des Artikel 39 des Grundgesetzes werden geändert.

    III. Alternativen

    Keine Änderung des Grundgesetzes.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderung des Grundgesetzes folgt aus Artikel 79 Absatz 1 GG.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Das Gesetz steht mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen in Einklang.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung sind nicht unmittelbar betroffen.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Der Gesetzentwurf berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine


    4. Erfüllungsaufwand

    Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger bzw. für die Wirtschaft ist nicht unmittelbar zu erwarten.
    Insoweit werden keine Vorgaben neu eingeführt, geändert oder abgeschafft. Es werden keine Informationspflichten eingeführt oder abgeschafft.


    5. Weitere Kosten

    Unmittelbare Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Gibt es Nebenfolgen? Wenn ja, bitte erläutern.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.



    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

    Das Inkrafttreten muss insofern rückwirkend passieren, als dass es bereits vor der letzten Bundestagswahl, die am 28.06.2020 stattfand, gelten muss. Denn ansonsten würde das Ziel, der Änderung der Dauer der Legislaturperiode, erst zur nächsten Bundestagswahl erreicht.

    Ein Rückwirkungsverbot liegt unserer Ansicht nach nicht vor.



    D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

    Herbert Aisinger

    für die Bundesregierung

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    Pressemitteilung vom 19.08.2020


    Gespräch des Innenministers mit Vertretern von Technischem Hilfswerk und Deutschem Roten Kreuz bzgl. dem Einsatz in Beirut


    "Die Lage ist katastrophal", so startete der Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Christian Reuter, heute die Videokonferenz anlässlich des ersten Situation Reports der in Beirut befindlichen Einheiten des DRK und THW gemeinsam mit Bundesinnenminister Herbert Aisinger.


    Zitat von Herbert Aisinger, BMIJ

    Wir werden alles dafür tun, dass wir den Menschen in Beirut bestmöglich helfen können - das DRK und THW arbeiten mit den nationalen Hilfsgesellschaften Hand in Hand.





    Keyfacts des 1. SITREPs des DRK:

    • Es konnten insgesamt 1.581.835 Personen nach den momentanen Bedürfnissen befragt werden.
    • Davon besteht bei 11% der Haushalte unzumutbare Hygienezustände
    • 54% der Haushalte haben diverse Zerstörungen an Gebäuden, die Sicherheitsrisiken bergen.
    • Die größte Hilfe wird benötigt bei: Reparatur, Geld, Medizinprodukte, Unterkunft, Nahrung




    Der Präsident des Technischen Hilfswerks, Gerd Friedsam, berichtet ebenfalls von katastrophalen Zuständen. So war das Assessment des SEEBA-Teams bisher zweitrangig, man fokussierte sich bisher auf die Beurteilung der Baumasse von Gebäuden und der Suche nach verschütteten und Vermissten.


    Innenminister Aisinger entschied sogleich, dass die Standing Engineering Capacity (SEC) Einheit sowie die ETS Einheit gemeinsam in den Einsatz entsandt werden, um dort vorrangig Notfall-Zelte für die Bevölkerung zu stellen. Die medizinische Versorgung wird durch die Entsendung eines Rapid Deployment Hospitals des DRK sichergestellt. Aufgrund der katastrophalen Bedingungen im WATSAN (Water & Sanitation) Sektor wird ebenfalls die Emergency Response Unit WATSAN durch das DRK entsandt.


    Das Personal der SEEBA-Einheit wird baldmöglichst ausgetauscht.


    Berlin, den 19.08.2020



    Hiermit ernenne ich mit Wirkung vom 17.08.2020


    Herrn Sönke Wolff


    zum Bundeswahlleiter.

    Gleichzeitig ordne ich an, die Dienststelle des Bundeswahlleiters in die Räumlichkeiten des Bundesinnenministeriums nach Berlin zu verlegen.


    Nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, Georg Thiel, steht dieser für dieses Amt nicht zur Verfügung.



    Berlin, den 15.08.2020


    D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

    Herbert Aisinger


    Protokoll

    Teamsitzung am 10.08.2020



    Protokollführer*in: Dr. h.c. Phoenix Schmid


    # Tagesordnungspunkt Beschluss
    1 Worthmann-Machno-System Jens Worthmann und Karl Machno sollen das System IC vorstellen und sich darum kümmern, dass es umgesetzt wird, sodass es ab der 2. Legislaturperiode verwendet werden kann.
    2 Spendensystem Aus der Community wurde mehrmals gefragt, ob man denn für das Projekt spenden kann. Es wird kein offizielles Spendenplugin im Forum geben - die Nachteile überwiegen.
    3 Legislaturperioden Das Problem ist, dass laut Verfassungen die Legislaturperioden vier bzw. 5 Jahre lang sind. Nun wurde sich darüber ausgetauscht, ob man Regelungen schaffen sollte wie "Ein Tag OOC ist eine Woche IC", etc. Da leider die Nachteile überwiegen und man Regelungen bis ins Unermessliche schaffen müsste, wurde festgelegt, dass die IC Verfassungen geändert werden sollen (3/4 Monate).
    4 Teamverwaltung Es wird ein neues selbst gehostetes Tool geschaffen, in dem alle ToDos getracked werden.
    5 Discord Änderung Die Kategorie "Community" soll in einen IC und einen OOC Teil aufgeteilt werden. Wurde sogar schon umgesetzt, danke Felix Weird
    6 Umstrukturierung Team siehe Teamänderungen


    Hinweis: Dieses Mal wurden viele interne Dinge besprochen.

    Wir haben uns im Team darauf verständigt, dass alle Parlamente die Verfassungen entsprechend abändern sollen - alles andere wäre mit erheblichem Mehraufwand verbunden.

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Ansprache dieses Themas.

    Es ist sogleich etwas gespenstisch, dass du diesen Thread genau heute eröffnest. Wir hatten gestern Abend/Nacht eine Vorstandssitzung und ein Punkt auf der Tagesordnung war tatsächlich genau das von dir angesprochene Thema.


    Ich persönlich halte es auch für sehr kritisch, dass es manchmal den Anschein macht, dass manche sich nur vor den Laptop zu setzen, um hier zu streiten. Es wird sich immer rausgeredet mit Meinungspluralismus und Meinungsfreiheit. Die beiden Begrifflichkeiten sind natürlich auch in dieser Community ein geschütztes Gut, aber es ist kein Freifahrschein, um jede Nachricht eines Mitgliedes so lange zu drehen und zu wenden, bis man endlich einen Regelbruch erkennen kann.


    Viel mehr sollten wir uns hier als eine Gemeinschaft verstehen, die ein gemeinsames Ziel hat: Menschen Politik nahe zu bringen - vor allem Jugendlichen. Da ist politischer Diskurs genauso wichtig, wie seine verschiedenen Meinungen auszutauschen, aber das was man manchmal erleben muss, darf einfach nicht passieren. Das alles hier ist ein Spiel, jeder hat andere Ansichten. Aber wir dürfen uns wegen diesen unterschiedlichen Meinungen nicht persönlich anfeinden.


    Aus diesen Gründen wollen wir auch etwas umsetzen, darüber kann ich aber leider noch nicht sprechen - es muss erst die Machbarkeit geprüft werden.

    Das Communitymanagement hat aktuell auch den Auftrag eine Communityrunde einzuberufen, ich denke da können wir alle auch nochmal über dieses und weitere Themen sprechen.


    Grüße

    Benni


    Protokoll

    Außerordentliche Teamsitzung am 07.08.2020



    Protokollführer*in: Prof. Dr. Lena von Berg


    # Tagesordnungspunkt Beschluss
    1 Erklärung Worthmann-Machno-System Karl Machno war Gast in der Teamsitzung und hat seine Version des Wahlsystems vorgestellt. Es wurde auf Fragen des Teams eingegangen. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, dies geschieht in der nächsten Teamsitzung
    2 Ereignisse des Tages Der Tag und dessen Geschehnisse wurden nachbesprochen und evaluiert.
    3 Aufstockung Support Es wurde sich darauf geeinigt, dass das Supportteam erweitert werden soll.
    4 Aufgabenverwaltung Es wird ein alternatives, evtl. selbst gehostetes, ToDo-System eingeführt in dem alle Aufgaben des Teams noch besser verwaltbar gemacht werden sollen. (Kanban-Board)