Sven Spaar Journalist
  • Mitglied seit 25. Juli 2020

Beiträge von Sven Spaar

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Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Bayerischer Landtag Drucksache 2/007

    2. Wahlperiode 07.12.2020



    Wahlvorschlag

    der Fraktion der AfD



    Wahl zum Landtagspräsidenten



    Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Sven Spaar für das Amt des Landtagspräsidenten vor






    München, den 07.12.2020


    Sven Spaar und Fraktion

    Sehr geehrte Damen und Herren,




    hiermit informieren wir Sie über die Bildung der Landtagsfraktion AfD




    Die Fraktion besteht aus den über die Wahlliste eingezogenen Kandidaten, die vom Landesverband Bayern der Partei AfD zur Landtagswahl eingereicht wurde.


    Den Fraktionsvorsitz übernimmt Sven Spaar.



    Mit freundlichen Grüßen,


    Sven Spaar

    Sehr geehrter Herr Landeswahlleiter,

    Hiermit reiche ich für die Partei AfD die Wahlunterlagen für die Landtagswahl Bayern am 22.November 2020 ein.

    Die Direktkandidaten sind:

    Direktkandidat München: Sven Spaar

    Die Wahlliste besteht aus:

    Listenplatz 1: Sven Spaar

    Das Wahlprogramm finden Sie hier Wahlprogramm bayern

    Eidesstattliche Versicherung:

    Hiermit versichere ich an Eides statt, dass alle Bewerber entsprechend des geltenden Wahlgesetzes aufgestellt wurden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Sven Spaar


    Wahlprogramm als PDF: https://www.simpolitik.de/inde…367-afd-wahlprogramm-pdf/

    Wahlprogramm der AfD

    Wir bauen Sicherheit aus und stärken den Rechtsstaat

    Für uns steht die Sicherheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Bayern ist Sicherheitsland Nummer Eins! Damit das so bleibt, setzen wir auf einen starken Rechtsstaat, eine leistungsfähige Polizei und gut ausgestattete Sicherheitsbehörden. Unser Anspruch ist: Nirgendwo lebt man so sicher wie in Bayern. Das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat ist eine Schlüsselfrage für die Demokratie. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik geht Bayern daher voran: Wir schaffen Strukturen, die falsche Anreize verhindern und für eine konsequente Durchsetzung unseres Rechts sorgen.

    Mehr Polizisten einstellen und Polizeipräsenz vor Ort ausbauen.

    Unsere Polizei leistet überall im Land großartige Arbeit! Sie verdient volle Rückendeckung und Stärkung. Zusätzlich zu den 2.000 schon beschlossenen Stellen schaffen wir 1.000 weitere Stellen bei der Polizei, die in der Fläche verteilt werden. Zusammen mit der Grenzpolizei sind das in den kommenden Jahren 3.500 neue Stellen. Das ist im bundesweiten Vergleich einmalig! Polizei muss dort sein, wo Gefahr droht. Wir werden daher vor allem die Polizeipräsenz an öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen und U-Bahnen ausbauen.

    Reiterstaffel der Polizei als „Bayerische Kavallerie“ ausbauen.

    In jeder Großstadt in Bayern werden wir eine Reiterstaffel der Polizei einrichten und in München eine zweite. Insgesamt dann 200 Polizeipferde sind keine Nostalgie, sondern verschaffen der Staatsgewalt eine bessere Sichtbarkeit und mehr Respekt im öffentlichen Raum.

    Die Justiz personell besser ausstatten.

    Mehr Polizei allein genügt nicht. Auch die Justiz braucht mehr Personal. Daher schaffen wir 100 Stellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften und 100 Stellen für den Justizvollzug.

    Wir schaffen Modernität durch Digitalisierung

    Die Digitalisierung verändert alles. Bayern soll Gewinner der Digitalisierung sein. Dafür werden wir bei Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Infrastruktur massiv in die digitale Zukunft investieren.

    Durch Bildungs- und Weiterbildungsangebote für Jung und Alt werden wir digitale Kompetenzen vermitteln und dafür sorgen, dass jedermann an der Digitalisierung teilhaben kann. Mit uns wird Bayern zum Vorreiter der digitalen Transformation und zu einem der führenden Digital-Länder Europas. „Made in Bavaria” ist digital.

    Unsere Verwaltung digitalisieren.

    Das digitale „Rathaus rund um die Uhr und an jedem Ort“ soll als erstes in Bayern entstehen. Hierzu führen wir eine neue finanzielle Förderung der Kommunen ein. Unsere Verwaltung soll in zwei Jahren komplett digital sein. Außerdem beginnen wir mit Blockchain in der Staatsverwaltung.

    Arbeitnehmer an der Digitalisierung teilhaben lassen.

    Arbeitnehmer müssen durch Weiterbildung für die Digitalisierung qualifiziert werden. Dafür führen wir Bildungschecks von bis zu 500 Euro für Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen ein. Gemeinsam mit den IHKs und Handwerkskammern setzen wir digitale Bildungsberater ein. Der Digitalbonus wird fortgeführt.

    Mit der BayernCloud Datensicherheit für Unternehmen herstellen.

    Wir entwickeln als erstes Bundesland für kleine und mittlere Unternehmen eine BayernCloud. Damit können sensible Unternehmensdaten gesichert und geschützt werden.

    Bayern soll Zentrum der deutschen Forschung sein

    Bayern soll weiter an der Spitze des Fortschritts stehen. Unser Innovationsvorsprung sichert unsere

    Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze von morgen. Wir treiben die Grundlagenforschung an unseren

    Universitäten auf weltweitem Spitzenniveau voran. Die exzellente angewandte Forschung an unseren Hochschulen bauen wir noch weiter aus. Der enge Schulterschluss zwischen unseren Unternehmen und unseren Forschungseinrichtungen überall im Land sichert Bayerns Zukunftsfähigkeit in einer globalisierten Welt. Wer sich ausruht, fällt zurück! Daher haben wir auch Mut zu visionären und zukunftsweisenden Vorhaben.

    Raumfahrt als bayerische Schlüsseltechnologie aufbauen.

    Im Mittelpunkt steht das neue bayerische Raumfahrtprogramm „Bavaria One“. Wir gründen dafür eine eigene Fakultät der TU München in Ottobrunn. Schwerpunkte sind Satelliten, Erdbeobachtung, Raketentechnik und Quantensensorik.

    Forschung zu künstlicher maschineller Intelligenz massiv ausbauen.

    Künstliche Intelligenz ist die digitale Schlüsseltechnologie unseres Jahrhunderts. Wir wollen Bayern zu einer der weltweit führenden Regionen machen. Dafür investieren wir in den nächsten fünf Jahren 280 Mio. Euro: Wir gründen ein bayernweites Kompetenznetzwerk mit den Münchener Hochschulen und mit Standorten in Erlangen, Würzburg, Augsburg, Bayreuth, Ingolstadt und Weiden.

    Den erstklassigen Kulturstandort Bayern weiter ausbauen.

    Neben den bereits beschlossenen Konzertsälen in München und Nürnberg werden wir ein drittes bayerisches Staatstheater in der Metropole Augsburg errichten.

    Die bayerische Hochschullandschaft stärken.

    Wir werten die Hochschule Rosenheim zur Technischen Hochschule auf und errichten in

    Waldkraiburg ein neues Zentrum für natürliche Materialien und innovative Stoffe. Mit der neuen Uni-

    Klinik in Augsburg, der neuen High-Tech-Universität in Nürnberg, dem Ausbau der Technischen Hochschule in Ingolstadt Neuburg und allen laufenden Hochschulprojekten in ganz Bayern entstehen mindestens 18.000 neue Studienplätze. Bayern ist das Studentenland in Deutschland.

    Das Zukunftsthema Medizinforschung vorantreiben.

    Wir bauen ein Healthcare-RobotikZentrum in Garmisch-Partenkirchen, ein außeruniversitäres Forschungsinstitut für verbesserte Therapien gegen

    Immunerkrankungen, Krebs und

    Infektionen in Regensburg, ein hochschulübergreifendes Bayerisches Krebsforschungszentrum mit den medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken in Erlangen, München, Regensburg und Würzburg sowie den modernsten digitalen OP-Saal der

    Welt im Herzzentrum München.

    Den Computer von übermorgen entwickeln.

    Derzeit wird in Garching einer der stärksten Hochleistungsrechner gebaut. Wir gehen den nächsten Schritt: Wir entwickeln einen bayerischen Supercomputer mit der 150-fachen Rechenleistung. Damit werden wir mit an der Weltspitze liegen. Außerdem beginnen wir mit der Entwicklung eines Quantencomputers. Das ist die Computertechnik von übermorgen.

    Wir stehen zu Mittelstand und Handwerk

    Leistung muss sich in Bayern lohnen. Wir wollen, dass die Betriebe in Bayern Zukunft haben und in ganz Bayern Neues entstehen kann. Unser Mittelstand ist Quelle von Fortschritt, Innovation und Wachstum. Selbstständigkeit und Unternehmertum, vor allem in unseren vielen familiengeführten Unternehmen, sind die Basis unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Mittelstand und Handwerk sollen stark bleiben. Deshalb sorgen wir in ganz Bayern für gute Rahmenbedingungen und stärken „Made in Bavaria“ weiter!

    Unternehmensansiedlungen in Bayern besser begleiten.

    Für eine Ansiedelungs- und Außenwirtschaftsstrategie aus einem Guss richten wir eine

    „Wirtschaftsagentur Bayern – Bavaria Trade and Invest“ ein. Sie vereint die Institutionen „Bayern International“, „Invest in Bavaria“ und die neue Aufgabe „Invest daheim“ unter einem Dach. Wir wollen gleichwertige Chancen in Stadt und Land fördern. Die neue Wirtschaftsagentur wird sich mit einem erweiterten Standort in Nürnberg und einem zusätzlichen Standort in Hof auf die Stärkung strukturschwacher Räume konzentrieren.

    Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen.

    Wir wollen den ländlichen Raum als Lebens- und Arbeitsraum weiter stärken. Mit „Invest daheim“ werden wir Unternehmensverlagerungen von den Zentren in den ländlichen Raum finanziell und organisatorisch unterstützen. Dazu werden wir einen Bayerischen Investitionsfonds mit 50 Mio. Euro Startkapital auflegen.

    Existenzgründer besser unterstützen.

    Wir wollen Gründergeist fördern. Die Unternehmensgründung soll künftig an einem Tag möglich sein. Hierzu führen wir Fast Lanes für Gründer bei Behörden ein, wollen Statistikpflichten aussetzen und zur vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung zurückkehren. Zur Unterstützung der digitalen

    Gründer richten wir in allen sieben Regierungsbezirken jeweils ein weiteres Digitales

    Gründerzentrum ein. Mit dem neuen GründerHub Bayern stärken wir die Beratungs- und Koordinationsangebote in allen Regierungsbezirken. Mit dem MediaLab in München und einem neuen MediaLab in Ansbach unterstützen wir die StartUp-Szene im Medienbereich.

    Handwerk stärken.

    Das Handwerk ist die tragende Säule der regionalen Wirtschaft in Bayern. Wir unterstützen das

    Handwerk zukunftsfähig zu bleiben. Wir verstärken die Investitionsförderung für berufliche Bildungsstätten, erleichtern den Zugang zu Forschung und Entwicklung, schaffen neue Innovations- und Technologienetzwerke bei den bayerischen Handwerksorganisationen, richten in jedem Kammerbezirk ein Demonstrationszentrum „Innovatives Handwerk“ ein und stocken die Mittel für den Digitalbonus auf.

    Bayern als Tourismusland Nummer 1 in Deutschland stärken.

    Tourismus und Gastronomie sind ein besonderer Wirtschaftszweig. Bayerische Gemütlichkeit ist ein

    Exportschlager in der Welt. Mit einer neuen Tourismusoffensive wollen wir unsere Tourismusorte,

    Kurorte und Heilbäder stärken. Insbesondere fördern wir die Modernisierung kleiner Hotels, Pensionen und Heimatwirtschaften. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der bayerischen

    Wirtshauskultur und zur Stärkung unserer Dörfer. An der Hochschule Kempten errichten wir ein Bayerisches Zentrum für Tourismus, das die vielfältigen Kompetenzen im Bayerntourismus bündeln und neue Impulse setzen soll.

    Wir brauchen mehr Wohnungen, Eigentum und einen intelligenten Verkehr

    Wir wollen mehr und schneller bauen. Auch für Normalverdiener und Familien muss der Traum von den eigenen vier Wänden wieder Realität werden können! Eigentum bedeutet Sicherheit für heute und morgen – das gilt es zu schützen und zu fördern. Wir wollen daher die Eigentumsbildung mit einer Bayerischen Eigenheimzulage und dem Baukindergeld Plus kräftig unterstützen. Umfassende Mobilitätsangebote sind Voraussetzung für hohe Lebensqualität in Stadt und Land. Für uns bedeutet moderne Mobilität die intelligente Verknüpfung von Infrastruktur, Verkehrsträgern und digitaler Kommunikation. Das Auto hat als Ausdruck individueller Mobilität genauso seinen Platz wie die Entwicklung innovativer Antriebstechnologien und der Ausbau des ÖPNV.

    Die staatliche Mietpreisbremse als Vorbild nehmen.

    Für staatliche Wohnungen wird eine Mietpreisbremse eingeführt: Keine Mietpreiserhöhungen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Freistaat wird damit Vorbild sein.

    Baumaßnahmen beschleunigen.

    Die Bayerische Bauverwaltung wird mit 250 zusätzlichen Stellen verstärkt. Die Planung, Genehmigung und Durchführung von Bauprojekten muss schneller werden.

    Die Elektromobilität weiterentwickeln.

    Wir wollen die Elektromobilität deutlich voranbringen. Schlüsselfrage dabei ist die Batterietechnik. Wir bauen daher ein Forschungs- und Entwicklungszentrum für Batterietechnik an der Universität Bayreuth.

    Den ÖPNV ausbauen und Strukturen vereinheitlichen.

    Wir brauchen einen besseren ÖPNV. Wir wollen einen einheitlichen ÖPNV Tarif in ganz Bayern mit einem einheitlichen Ticket und flächendeckenden Verbundstrukturen mit der Möglichkeit zur Ticketbestellung auf einen Blick und Klick. Wir werden den ÖPNV mit 100 Mio. Euro zusätzlich pro

    Jahr fördern. Damit unterstützen wir kommunale Verkehrsverbünde, Smartund Bürgerbusse und die Entwicklung landkreisübergreifender Buslinien. Zudem soll der Schienennahverkehr im Stundentakt zuverlässig fahren. Wir finanzieren in ganz Bayern die Neuanschaffung von 2.000 Bussen, 100 Trambahnen und 50 U-Bahnen.

    Ein zuverlässiges Straßennetz sicherstellen.

    Wir setzen Ausbau und Modernisierung der Staatsstraßen auf hohem Niveau fort. Mit 20 Mio. Euro zusätzlich steht in diesem Jahr so viel Geld wie noch nie für Staatsstraßen zur Verfügung

    Wir investieren in eine bessere Kinderbetreuung und mehr Bildung

    Familie gibt Halt, Sicherheit und Geborgenheit in jeder Lebenslage. Wir stärken Familien dort, wo sie Unterstützung brauchen. Wir schreiben niemandem vor, wie er zu leben hat. Familienleistungen werden wir nicht nur massiv aufstocken, sondern auch leichter zugänglich machen. Jedes Kind soll optimale Startvoraussetzungen haben und bestmöglich auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden – sowohl in der Familie als auch in Betreuung oder Schule. Bayern ist und bleibt Familienland Nummer Eins!

    Qualitätsoffensive für alle Kinderbetreuungseinrichtungen fortsetzen.

    Statt nur auf Gebührenfreiheit zu setzen, wollen wir die Qualität der Betreuung steigern. 30.000 neue Plätze bis 2020 und längere Öffnungszeiten sorgen für ein deutlich besseres Angebot. Mit staatlicher Finanzierung sollen zudem in den nächsten fünf Jahren 2.000 Tagespflegepersonen in Kindertagesstätten neu eingestellt werden. Denn Erzieher sollen mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Kinder haben.

    Kinder noch individueller fördern.

    Unter dem Motto „Schule öffnet sich“ holen wir externe Fachkräfte in die Schulen. Schulpsychologen und Sozialpädagogen sollen übergreifend zusammenarbeiten. Wir stärken die Teams für

    Schulsozialarbeit mit 500 Fachkräften. Unser Ziel ist, dass nicht jeder Schüler das Gleiche bekommt, sondern das, was er wirklich braucht.

    Dialekt als Teil unserer Identität unterrichten.

    Künftig wird es in der Schule einen Unterrichtsschwerpunkt „Mundart und regionale Kultur“ geben. Unsere regionalen Dialekte dürfen nicht verloren gehen.

    Wir tun mehr für Gesundheit und Pflege

    Respekt und Würde auch für die ältere Generation – das entspricht unserer Orientierung am christlichen Menschenbild. Daneben gehört auch eine gute medizinische Versorgung für alle in Stadt und Land zu den Grundpfeilern des Zusammenlebens. Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen auf die Solidarität der Gemeinschaft vertrauen können. Wer sich um andere kümmert, erhält beste Unterstützung.

    Medizinische Versorgung auf dem Land verbessern.

    Mit einer Landarztquote und einer neuen Landarztprämie wollen wir zusätzlich 1.000 Ärzte aufs Land bringen. Wir wollen eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung mit Fach- und Hausärzten sichern.

    Krankenhäuser stärken.

    Für die kommenden fünf Jahre ist für den Krankenhausbau ein Investitionsplus von 23 Prozent vorgesehen. Damit investieren wir über 3 Mrd. Euro, um die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau zu halten.

    Für mehr Pflegeplätze sorgen.

    Wir brauchen mehr Pflegeplätze. Bayern wird rund 1.000 neue stationäre und mindestens 500 neue Kurzzeitpflegeplätze einrichten. Für die stationären Pflegeplätze stehen 60 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, für die Kurzzeitpflegeplätze weitere 5 Mio. Euro. Wir schaffen zusätzlich zum Bund mehr Angebote und entlasten pflegende Angehörige durch mehr Flexibilität!

    Attraktivität der Pflegeberufe steigern.

    Pflegekräfte leisten täglich herausragende Arbeit für die Menschen. Sie sind eine unverzichtbare

    Stütze der Gesellschaft. Deshalb fordert der Freistaat Bayern den Bund auf, gemeinsam mit den Tarifpartnern dafür zu sorgen, dass in der Altenpflege flächendeckend nach Tarif bezahlt wird. Gute Pflege geht nur mit guten und gut bezahlten Pflegekräften.

    Digitalisierung für die pflegerische Versorgung nutzen.

    Neue technische und digitale Lösungen können die Menschen im Alltag entlasten und in vielfältiger

    Weise bei der Pflege unterstützen. An der Hochschule Kempten gründen wir hierzu das neue Bayerische Zentrum Pflege Digital. Ein Healthcare-Robotik-Zentrum in Garmisch-Partenkirchen soll künftig die Entwicklung von Assistenten für Pflegebedürftige voranbringen.

    Wir schützen unsere Umwelt und setzen auf unsere Landwirtschaft

    Der nachhaltige Umgang mit der Natur und eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze. Die intakte Umwelt und unsere bäuerliche Landwirtschaft sind Bayerns Schatz.

    Innovative Landwirtschaft und familiäre Betriebe müssen entlastet werden und brauchen attraktive Rahmenbedingungen. Unser Weg lautet: Wir erhalten die Landschaft, bewahren die Schöpfung und stärken die bäuerliche Kultur im Land.

    Mehr Vertrauen für unsere bäuerliche Kultur schaffen.

    Wir bekennen uns zur landwirtschaftlichen Nutzung. Dabei ist die konventionelle Landwirtschaft genauso wertvoll wie der biologische Landbau. Wir brauchen wieder mehr Vertrauen in die Arbeit unserer Bauern. Wir wollen auch in Zukunft bayerische Bauern und keine anonymen Agrarfabriken.

    Landwirtschaftsverwaltung zurück zu den Regierungen bringen.

    Die Landwirte brauchen direkte Ansprechpartner für ihre Belange vor Ort. Neben der Beratung können sie auch zu einem besonderen Bewusstsein und zur Akzeptanz unserer bäuerlichen Landwirtschaft beitragen. Wir wollen unsere Landwirtschaftsverwaltung daher wieder in die Bezirksregierungen integrieren und somit näher zu den Bauern bringen.

    Naturoffensive Bayern starten.

    Wir stärken die bayerischen Naturparke mit Naturparkzentren und Naturparkrangern. Naturschutz findet überall in Bayern statt.

    Digitalbonus für unsere Bauern einführen.

    Wir wollen innovativen Ackerbau fördern. Zur Reduzierung von Schädlingsbekämpfungsmitteln und für eine effizientere Bewirtschaftung wird ein 1.000-Feldroboter-Programm aufgelegt. Mit dem Digitalbonus unterstützen wir die Landwirte beim Wandel zum digitalisierten Betrieb.

    Artenschutz mehr Bedeutung geben.

    Wir errichten das Bayerische Artenschutzzentrum in Augsburg. Insbesondere zum Schutz der Bienen richten wir eine Außenstelle in Veitshöchheim und für die Artenvielfalt im Alpenbereich eine Außenstelle in Laufen ein.

    In die Natur einladen.

    Wir wollen Umweltbildung stärken und das Naturerlebnis verbessern: Hierzu wollen wir ein

    Biodiversitätszentrum in der Rhön, ein Walderlebnis- und Eichenzentrum im Spessart, das „Zentrum Naturerlebnis alpin“ am Riedberger Horn und ein begehbares Donauaquarium zusammen mit dem Haus im Moos aufbauen.

    Mehr Lebensraum für Artenvielfalt schaffen.

    Das Bayerische Kulturlandschaftsund das Vertragsnaturschutzprogramm sind die besten

    Artenschutzprogramme in Deutschland. Sie umfassen mit rund 1,2 Mio. Hektar fast 40 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Flächen in Bayern. Wir stärken das bestehende Vertragsnaturschutzprogramm mit insgesamt 10 Mio. Euro.

    Flächen schonen.

    Wir setzen auf Anreize statt auf Verbote. Verbote und starre Flächengrenzen sind der falsche Weg. Dies geht nur zu Lasten der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Bürgerentscheidung vor Ort und schafft neue Bürokratie. Nach dem Motto „Innen statt Außen“ weiten wir stattdessen Städtebauförderung und Dorferneuerung aus und revitalisieren Ortskerne. Das belebt unsere Innenstädte und Dörfer.

    Bayerische Entsiegelungsprämie einführen.

    Jeder Quadratmeter, der dauerhaft entsiegelt wird, wird finanziell gefördert. Dies bedeutet Durchlässigkeit für Wasser und Pflanzen und mehr biologische Vielfalt.

    Wir eröffnen ein neues Kapitel der Demokratie in Bayern

    Bayern war immer ein Vorreiter in Sachen Demokratie. Unsere feste Überzeugung ist: Der Staat muss für die Menschen da sein, ihre Bedürfnisse ernst nehmen und sie bei der Gestaltung ihres Lebens bestmöglich unterstützen. Hierzu gehört, den Menschen zuzuhören und den demokratischen Meinungsaustausch zu fördern. Eine wehrhafte Demokratie hält die Vielfalt von Meinungen aus, ihren Feinden aber tritt sie entschlossen entgegen.

    Extremismus bekämpfen.

    Wir erteilen politischem Extremismus von links und rechts eine klare Absage. Wir müssen aber noch viel stärker agieren: Wir beziehen künftig die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in den Kampf gegen Extremisten gerade in den neuen Medien ein. Sie soll eine Strategie für mehr Objektivität in sozialen Medien und gegen digitale Hassprediger entwickeln.

    Wir bewahren die bayerische Identität

    Wir bekennen uns klar zur christlich-abendländischen Prägung Bayerns. Dies ist der Nährboden für eine vitale Gesellschaft. Wir sind weltoffen, aber jeder, der bei uns leben möchte, muss sich an unsere Werte, Sitten und Gebräuche anpassen und nicht umgekehrt. Nur auf dem Fundament dieser gemeinsamen Wertebasis kann ein friedliches Zusammenleben funktionieren. Wir wollen unsere Heimat als lebenswertes Land mit all seinen kulturellen Eigenheiten bewahren.

    Das Kreuz als Symbol für Menschenwürde, Nächstenliebe und Toleranz sichtbar machen.

    Mit der Vorgabe, dass unter Beachtung der Rechtsprechung in allen Behörden des Freistaats ein sichtbares Kreuz angebracht werden soll, hat der Freistaat ein wichtiges Zeichen gesetzt. Wir stehen zum Kreuz als religiöses Symbol, aber auch als das grundlegende Zeichen unserer kulturellen Identität.

    Für Transparenzgebot bei Moscheevereinen sorgen.

    Islamistische Kräfte versuchen vor allem aus dem Ausland, über die Finanzierung von Moscheen und anderen Vereinen unseren demokratischen Rechtsstaat zu unterlaufen. Wir wollen die Kanäle der verdeckten Unterstützung aufdecken und – wo nötig – den Hahn zudrehen. Wenn ein Verein zu mehr als einem Drittel von außerhalb der EU finanziert wird, wollen wir wissen, woher und von wem. Ansonsten sollte der Verein seine steuerrechtliche Gemeinnützigkeit verlieren.

    Sprachförderung intensivieren und Wertekundeunterricht einführen.

    Nur wer richtig Deutsch kann und mit unserer Werteordnung vertraut ist, kann am normalen

    Schulunterricht teilnehmen. Wenn Zuwanderer ohne ausreichende Sprachkenntnisse zu früh in den Regelunterricht kommen, hilft dies weder ihnen noch unseren einheimischen Kindern. Aus den bisherigen Übergangsklassen werden daher Deutschklassen. Zuwanderer neben intensiver Sprachförderung künftig auch Wertekundeunterricht bekommen.

    Das kulturelle Erbe von Vertriebenen und Aussiedlern wertschätzen.

    Deutsche aus Russland sind keine Zuwanderer, sie sind Landsleute. Wir gründen ein Kulturzentrum für Deutsche aus Russland in Nürnberg. Das Kulturzentrum soll eine zentrale Anlaufstelle für die Deutschen aus Russland werden und Forum für ihre kulturellen Leistungen sein.

    Satzung der AfD in Bayern




    § 1 (AfD in Bayern)


    § 2 (Mitgliedschaft)


    § 3 (Mitgliedsrechte)


    § 4 (Organe)


    § 5 (Landesparteitag)


    § 6 (Landesvorstand)


    § 7 (Verfahrensordnung)


    § 8 (Protokoll)


    § 9 (Parteigerichtsbarkeit)


    § 10 (Nominierung von Kandidaten)


    § 11 (Mitgliederbefragung)


    § 12 (Beendigung der Mitgliedschaft)


    § 13 (Ordnungsmaßnahmen)


    § 14 (Parteiausschluss)


    § 15 (Parteischädigendes Verhalten)


    § 16 (Verweis auf die Satzung des AfD Bundesverbands)





    § 1 Aufgaben




    Die AfD erstrebt eine staatliche Ordnung in demokratischer Freiheit und sozialer Verantwortung auf der Grundlage des christlichen Welt- und Menschenbilds. Sie erfüllt ihre Aufgaben in gleicher Teilhabe von Frauen und Männern in der Mitgestaltung eines modernen Bayern, des deutschen Vaterlandes und Europas.






    §2 Mitgliedschaft



    Ordentliches Mitglied der AfD kann werden, wer



    Ein ordentliches Mitglied kann Gastmitglied im Ortsverband eines weiteren Wohnsitzes bzw. seines Ausbildungs-, Studien- oder Berufsortes werden.



    - die Grundsätze und die Satzung der Partei anerkennt,


    - bereit ist, ihre Ziele zu fördern,


    - keiner anderen politischen Partei angehört, die mit der AfD konkurriert,


    - das 16. Lebensjahr vollendet hat,


    - die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und


    - nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat.




    2Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union nicht besitzt, kann Mitglied werden, wenn er nachweisbar seit drei Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnt.





    § 2.1(Aufnahmeverfahren)



    (1) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf Antrag des Bewerbers. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich oder mündlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der zuständige Kreisverband.


    (2) Zuständig ist in der Kreisvorstand am Wohnsitz. Sofern es keinen Kreisvorstand gibt, geht die Zuständigkeit an den betreffenden Landesvorstand über.


    (3) Wird der Aufnahmeantrag durch den abgelehnt, so ist der Bewerber berechtigt, Einspruch einzulegen. In diesem Falle entscheidet der Landesvorstand endgültig über den Antrag des Bewerbers.






    §3 (Mitgliedsrechte)



    (1) Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Gesetze und der satzungsrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen.


    (2) Nur Mitglieder können in Organe und Gremien der Partei und aller ihrer Gebietsverbände gewählt werden.


    (3) Parteimitglieder sollen nicht mehr als 3 Vorständen in der Partei – gleichgültig auf welcher Organisationsstufe – gleichzeitig angehören.



    §4 Organe





    Die Organe der AfD in Bayern sind:



    a. der Landesparteitag,


    b. der Landesvorstand.





    §5 Landesparteitag



    (1) Der Landesparteitag hat die Stellung der Vertreterversammlung im Sinne des § 10 Abs. 1 des Parteiengesetzes (PartG). Er ist das oberste politische Organ der AfD in Bayern. Er setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern der AfD in Bayern.


    (2) Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.


    (3) Er wählt den Landesvorstand der AfD in Bayern einzeln und in geheimer Wahl.


    (4) Er wählt die Mitglieder des Parteigerichts.


    (5) Die Einberufungsfrist beträgt drei Tage. Fristabkürzung bis auf einen Tag sind in begründeten Dinglichkeitsfällen zulässig. Die Einberufungsfrist beginnt mit dem Versand der Einladung.


    (6) Der Landesvorstand hat spätestens zwei Monate nach Beendigung des letzten Landesparteitages einen erneuten Landesparteitag einzuberufen.




    §6 Landesvorstand




    (1) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:


    a. dem Landesvorsitzenden,


    b. dem stellvertretenden Landesvorsitzenden,


    c. dem Generalsekretär,


    d. zwei Beisitzern.



    (2) Der Landesparteitag kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Landesvorstand abweichend von (1) nur aus dem Landesvorsitzenden oder nur aus den in a. bis c. genannten Personen besteht.


    (3) Er leitet die AfD in Bayern. Er führt die Beschlüsse des Landesparteitages durch. Er kann zur Vorbereitung wichtiger inhaltlicher Entscheidungen die Mitglieder zu Regionalkonferenzen einladen.


    (4) Er wird einberufen vom Landesvorsitzenden oder dem Generalsekretär in Einvernehmen mit dem Landesvorsitzenden. Er tagt mindestens monatlich zur Beratung, Beschlussfassung und zur Information über anstehende politische und organisatorische Fragen. Die Ladungsfrist beträgt drei Tage. In dringenden Fällen kann der Landesvorstand mit einer verkürzten Ladungsfrist von einem Tage einberufen werden. Er muss einberufen werden, wenn mindestens zwei Mitglieder des Landesvorstandes dies verlangen.


    (5) Er wird für fünf Monate gewählt.




    §7 Verfahrensordnung



    (1) Der Versand von Einladungen erfolgt elektronisch.


    (2) Die Organe sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde.


    (3) Satzungsänderungen können vom Landesparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden




    §8 Protokoll



    (1) Die Beschlüsse des Landesparteitages und des Landesvorstandes werden durch einem vom Landesvorstand bestimmten Protokollführer beurkundet. Der Protokollführer ist in der Regel der Generalsekretär.




    §9 Parteigerichtsbarkeit



    (1) Das Landesparteigericht besteht aus drei Mitgliedern.


    (2) Es ist zuständig für Streitigkeiten innerhalb der AfD in Bayern.


    (3) Streitigkeiten, die diese Satzung betreffen, werden vom Bundesparteigericht entschieden.




    §10 Nominierung von Kandidaten



    (1) Die Aufstellung der Landesliste erfolgt vom Landesparteitag in geheimer Wahl.


    (2) Direktkandidaten für die Wahlkreise werden in einer geheimen Urwahl von den Mitgliedern der jeweiligen Wahlkreise bestimmt.




    § 11 (Mitgliederbefragung)



    Der Landesvorstand kann Mitgliederbefragungen durchführen. Das Ergebnis einer Mitgliederbefragung ist der Abstimmung auf einem Landesparteitag gleichzusetzen, wenn für die Abstimmung mindestens 24 Stunden Zeit vorgesehen war. Bei Personenwahlen ist eine 2 tägige Kandidatur Phase voranzustellen.



    § 12 (Beendigung der Mitgliedschaft)


    (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss.


    (2) Der zuständige Kreisvorstand kann mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Aufnahmeentscheidung widerrufen, wenn das betreffende Mitglied in seinem Aufnahmeantrag oder sonst zu entscheidungserheblichen Fragen schuldhaft falsche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen hat. Das Mitglied kann gegen den Widerruf der Aufnahme-Entscheidung innerhalb von 48 Stunden Beschwerde an den zuständigen Landesverband einlegen, über die der Landesvorstand endgültig entscheidet.





    § 13 (Ordnungsmaßnahmen)



    (1) Durch den örtlich zuständigen Landesvorstand können Ordnungsmaßnahmen gegenüber Mitgliedern getroffen werden, wenn diese gegen die Satzung der Partei oder gegen ihre Grundsätze oder Ordnung verstoßen.


    (2) Ordnungsmaßnahmen sind:


    1. Verwarnung,


    2. Verweis,


    3. Enthebung von Parteiämtern,


    4. Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern für maximal drei Monate.


    (3) Im Falle der Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit oder der Enthebung von Parteiämtern muss die beschlossene Ordnungsmaßnahme schriftlich begründet werden.




    § 14 (Parteiausschluss)



    (1) Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.


    (2) Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstandes oder das zuständige Parteigericht.


    (3) Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur der Landesvorstand zuständig.


    (4) Die Entscheidungen der Parteigerichte in Ausschlussverfahren sind schriftlich zu begründen.


    (5) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand, oder Landesvorsitzende ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Parteigerichte ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Parteigerichte haben in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende Entscheidung einer Parteigerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren Bekanntmachung außer Kraft.





    § 15 (Parteischädigendes Verhalten)



    Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer


    1. zugleich einer anderen Partei innerhalb des Tätigkeitsgebietes der AfD oder einer anderen politischen, mit der AfD konkurrierenden Gruppe oder deren parlamentarischen Vertretung angehört;


    2. in Versammlungen politischer Gegner, in deren Rundfunksendungen, Fernsehsendungen oder Presseorganen gegen die erklärte Politik der Union Stellung nimmt,


    3. als Kandidat der AfD in eine Vertretungskörperschaft gewählt ist und der AfD Fraktion nicht beitritt oder aus ihr ausscheidet,


    4. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner verrät.



    §16 Verweis auf die Satzung des AfD Bundesverbands



    (1) Was nicht explizit in der Satzung der AfD in Bayern geregelt ist, wird entsprechend der Bundessatzung des AfD Bundesverbands gehandhabt

    tagesschau vom 18.10.2020 Vormittag


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    Sehr geehrter Presserat,




    Der Kurier schrieb in seinem neusten Artikel über Sven Spaar in einen Artikel der folgenden Titel trägt "Wortmeldung von Wolff - Das Ende einer politischen Karriere" dort wurde geschrieben"Über der Entscheidung von Sven Spaar scheinen eigene Machtinteressen zu stehen. Sein Versuch vor einigen Wochen den Bundesvorsitz der CDU/CSU zu übernehmen scheiterte, da er entgegen der Satzung eigenständig zu einem Parteitag geladen hatte und sich zum Vorsitzenden hat wählen lassen"

    Das ist Verbreitung von Fakenews da der Parteitag von Felix Naugk einberufen würde.




    Mit freundlichen Grüßen Sven Spaar

    Satzung der CSU in Bayern






    § 1 (CSU in Bayern)


    § 2 (Mitgliedschaft)


    § 3 (Mitgliedsrechte)


    § 4 (Organe)


    § 5 (Landesparteitag)


    § 6 (Landesvorstand)

    § 7 (Verfahrensordnung)


    § 8 (Protokoll)


    § 9 (Parteigerichtsbarkeit)


    § 10 (Nominierung von Kandidaten)


    § 11 (Mitgliederbefragung)


    § 12 (Beendigung der Mitgliedschaft)


    § 13 (Ordnungsmaßnahmen)


    § 14 (Parteiausschluss)


    § 15 (Parteischädigendes Verhalten)


    § 16 (Verweis auf die Satzung des CDU/CSU Bundesverbands)






    § 1 Aufgaben



    Die Christlich-Soziale Union erstrebt eine staatliche Ordnung in demokratischer Freiheit und sozialer Verantwortung auf der Grundlage des christlichen Welt- und Menschenbilds. Sie erfüllt ihre Aufgaben in gleicher Teilhabe von Frauen und Männern in der Mitgestaltung eines modernen Bayern, des deutschen Vaterlandes und Europas.





    § 1.1 Name und Sitz


    Die Partei führt den Namen „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.“ und die Kurzbezeichnung CSU. Ihr Sitz ist München.




    §2 Mitgliedschaft



    Ordentliches Mitglied der CSU kann werden, wer


    Ein ordentliches Mitglied kann Gastmitglied im Ortsverband eines weiteren Wohnsitzes bzw. seines Ausbildungs-, Studien- oder Berufsortes werden.


    - die Grundsätze und die Satzung der Partei anerkennt,


    - bereit ist, ihre Ziele zu fördern,


    - keiner anderen politischen Partei angehört, die mit der CSU konkurriert,


    - das 16. Lebensjahr vollendet hat,


    - die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und


    - nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat.




    2Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union nicht besitzt, kann Mitglied werden, wenn er nachweisbar seit drei Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnt.






    § 2.1(Aufnahmeverfahren)


    (1) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf Antrag des Bewerbers. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich oder mündlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der zuständige Kreisverband.



    (2) Zuständig ist in der Kreisvorstand am Wohnsitz. Sofern es keinen Kreisvorstand gibt, geht die Zuständigkeit an den betreffenden Landesvorstand über.



    (3) Wird der Aufnahmeantrag durch den abgelehnt, so ist der Bewerber berechtigt, Einspruch einzulegen. In diesem Falle entscheidet der Landesvorstand endgültig über den Antrag des Bewerbers.






    §3 (Mitgliedsrechte)



    (1) Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Gesetze und der satzungsrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen.



    (2) Nur Mitglieder können in Organe und Gremien der Partei und aller ihrer Gebietsverbände gewählt werden.



    (3) Parteimitglieder sollen nicht mehr als 3 Vorständen in der Partei – gleichgültig auf welcher Organisationsstufe – gleichzeitig angehören.





    §4 Organe


    Die Organe der CSU in Bayern sind:


    a. der Landesparteitag,


    b. der Landesvorstand.


    c. der Landesvorsitzende





    §5 Landesparteitag




    (1) Der Landesparteitag hat die Stellung der Vertreterversammlung im Sinne des § 10 Abs. 1 des Parteiengesetzes (PartG). Er ist das oberste politische Organ der CSU in Bayern. Er setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern der CSU in Bayern.


    (2) Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.


    (3) Er wählt den Landesvorstand der CSU in Bayern einzeln und in geheimer Wahl.


    (4) Er wählt die Mitglieder des Parteigerichts.


    (5) Die Einberufungsfrist beträgt drei Tage. Fristabkürzung bis auf einen Tag sind in begründeten Dinglichkeitsfällen zulässig. Die Einberufungsfrist beginnt mit dem Versand der Einladung.


    (6) Der Landesvorstand hat spätestens zwei Monate nach Beendigung des letzten Landesparteitages einen erneuten Landesparteitag einzuberufen.




    §6 Landesvorstand



    (1) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:



    a. dem Landesvorsitzenden,


    b. dem stellvertretenden Landesvorsitzenden,


    c. dem Generalsekretär,


    d. zwei Beisitzern.



    (2) Der Landesparteitag kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Landesvorstand abweichend von (1) nur aus dem Landesvorsitzenden oder nur aus den in a. bis c. genannten Personen besteht. Dies kann auch der Landesvorsitzende beschließen.



    (3) Er leitet die CSU in Bayern. Er führt die Beschlüsse des Landesparteitages durch. Er kann zur Vorbereitung wichtiger inhaltlicher Entscheidungen die Mitglieder zu Regionalkonferenzen einladen.



    (4) Er wird einberufen vom Landesvorsitzenden oder dem Generalsekretär in Einvernehmen mit dem Landesvorsitzenden. Er tagt mindestens monatlich zur Beratung, Beschlussfassung und zur Information über anstehende politische und organisatorische Fragen. Die Ladungsfrist beträgt drei Tage. In dringenden Fällen kann der Landesvorstand mit einer verkürzten Ladungsfrist von einem Tage einberufen werden. Er muss einberufen werden, wenn mindestens zwei Mitglieder des Landesvorstandes dies verlangen.



    (5) Er wird für fünf Monate gewählt.





    §7 Verfahrensordnung



    (1) Der Versand von Einladungen erfolgt elektronisch.


    (2) Die Organe sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde.


    (3) Satzungsänderungen können vom Landesparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden





    §8 Protokoll



    (1) Die Beschlüsse des Landesparteitages und des Landesvorstandes werden durch einem vom Landesvorstand bestimmten Protokollführer beurkundet. Der Protokollführer ist in der Regel der Generalsekretär.






    §9 Parteigerichtsbarkeit



    (1) Das Landesparteigericht besteht aus drei Mitgliedern.


    (2) Es ist zuständig für Streitigkeiten innerhalb der CSU in Bayern.


    (3) Streitigkeiten, die diese Satzung betreffen, werden vom Bundesparteigericht entschieden.





    §10 Nominierung von Kandidaten



    (1) Die Aufstellung der Landesliste erfolgt vom Landesparteitag in geheimer Wahl.


    (2) Direktkandidaten für die Wahlkreise werden in einer geheimen Urwahl von den Mitgliedern der jeweiligen Wahlkreise bestimmt.





    § 11 (Mitgliederbefragung)


    Der Landesvorstand kann Mitgliederbefragungen durchführen. Das Ergebnis einer Mitgliederbefragung ist der Abstimmung auf einem Landesparteitag gleichzusetzen, wenn für die Abstimmung mindestens 24 Stunden Zeit vorgesehen war. Bei Personenwahlen ist eine 2 tägige Kandidaturphase voranzustellen.




    § 12 (Beendigung der Mitgliedschaft)


    (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss.


    (2) Der zuständige Kreisvorstand kann mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Aufnahmeentscheidung widerrufen, wenn das betreffende Mitglied in seinem Aufnahmeantrag oder sonst zu entscheidungserheblichen Fragen schuldhaft falsche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen hat. Das Mitglied kann gegen den Widerruf der Aufnahme-Entscheidung innerhalb von 48 Stunden Beschwerde an den zuständigen Landesverband einlegen, über die der Landesvorstand endgültig entscheidet.






    § 13 (Ordnungsmaßnahmen)



    (1) Durch den örtlich zuständigen Landesvorstand können Ordnungsmaßnahmen gegenüber Mitgliedern getroffen werden, wenn diese gegen die Satzung der Partei oder gegen ihre Grundsätze oder Ordnung verstoßen.


    (2) Ordnungsmaßnahmen sind:



    1. Verwarnung,


    2. Verweis,


    3. Enthebung von Parteiämtern,


    4. Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern für maximal drei Monate.



    (3) Im Falle der Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit oder der Enthebung von Parteiämtern muss die beschlossene Ordnungsmaßnahme schriftlich begründet werden.






    § 14 (Parteiausschluss)



    (1) Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.


    (2) Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstandes oder das zuständige Parteigericht.


    (3) Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur der Landesvorstand zuständig.


    (4) Die Entscheidungen der Parteigerichte in Ausschlussverfahren sind schriftlich zu begründen.


    (5) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand, oder Landesvorsitzende ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Parteigerichte ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Parteigerichte haben in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende Entscheidung einer Parteigerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren Bekanntmachung außer Kraft.




    § 15 (Parteischädigendes Verhalten)



    Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer



    1. zugleich einer anderen Partei innerhalb des Tätigkeitsgebietes der CDU/CSU oder einer anderen politischen, mit der CDU/CSU konkurrierenden Gruppe oder deren parlamentarischen Vertretung angehört;


    2. in Versammlungen politischer Gegner, in deren Rundfunksendungen, Fernsehsendungen oder Presseorganen gegen die erklärte Politik der Union Stellung nimmt,


    3. als Kandidat der CDU/CSU in eine Vertretungskörperschaft gewählt ist und der CDU Fraktion nicht beitritt oder aus ihr ausscheidet,


    4. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner verrät.


    5. oder gegen die Partei arbeitet.






    §16 Verweis auf die Satzung des CDU/CSU Bundesverbands



    (1) Was nicht explizit in der Satzung der CSU in Bayern geregelt ist, wird entsprechend der Bundessatzung des CDU Bundesverbands gehandhabt.

    Interview



    Im Gespräch mit Herrn Aisinger wurde er gefragt ob der Bundestag besser geschützt werden muss er antwortete man bespricht dies mit dem Bundestagspräsidenten er erwähnte auch das eine Option wäre mehr Beamte dort abzustellen die Bundespolizei bekommt ja auch 1600 neue Stellen allerdings keine tausendachthundert weil ja alle Minister durch die schwarze 0 etwas zurückstecken müssen er konnte leider noch keine genauen Zahlen nennen wie viele Verletzten es gab da sie noch von den Ländern fehlen und genau das wird bekannt geben bei der Pressemeldung des Innenministeriums wir werden Sie auf dem Laufenden halten