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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/010
    3. Wahlperiode 22.02.2021



    Gesetzentwurf

    der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen)

    A. Problem und Ziel

    Rassismus ist wie alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein tief in unserer Gesellschaft verwurzeltes Problem, das in seinen verschiedenen Ausprägungen eine erhebliche Gefahr für die betroffenen Menschen darstellt und unser gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben bedroht. Aktuelle wie frühere Ereignisse und Entwicklungen im In- und Ausland zeigen dies immer wieder und in aller Deutlichkeit. Der historisch als Gegenbegriff zur NS-Rasseideologie gemeinte, aber – weil es beim Menschen keine Rassen gibt – in der Sache falsche Begriff der „Rasse“ bei den Diskriminierungsverboten in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) gibt Anlass zu Missverständnissen. Das Wort „Rasse“ kann zu Missbrauch und falscher Rechtfertigung abwertenden Verhaltens führen und wird zu Recht als Beleidigung empfunden. Die in dem Wort zum Ausdruck kommende willkürliche, auf biologistischen Begründungsmustern oder kulturellen Zuschreibungen beruhende Kategorisierung und Hierarchisierung von Menschen kollidiert mit der Menschenwürdegarantie und dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Bestehende Verwendungen des Wortes „Rasse“ in anderen nationalen und in internationalen Rechtstexten und darauf bezogene klarstellende Auslegungen ändern an diesem Befund ebenso wenig wie das (richtige) Verständnis von „Rasse“ als soziales Konstrukt. Kurz: Es gibt keine „Rassen“ sondern Rassismus, den es zu bekämpfen gilt. Im Grundgesetz fehlt zudem ein ausdrücklicher Handlungsauftrag an den Staat, Schutz gegen alle Erscheinungsformen gruppenbezogener Verletzung der gleichen Würde aller Menschen zu gewährleisten.

    B. Lösung

    Ersetzung des Wortes „Rasse“ in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG durch das Wort „rassistisch“ in Verbindung mit der Anfügung einer Gewährleistungsverpflichtung als neuem Satz 3 („Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“).

    Einer Anpassung des Wortes „rassisch“ in Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG (Wiedereinbürgerungsanspruch bei Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft in der NSZeit aus u. a. rassischen Gründen) bedarf es wegen desZeitraumbezugs der Regelung nicht.
    Ein weiterer Reformbedarf in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG – Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in die Liste der speziellen Diskriminierungsverbote – wird Gegenstand parlamentarischer Beratungen im Bundestag. Die beiden Gesetzentwürfe ergänzen sich und können gemeinsam umgesetzt werden.

    C. Alternativen

    Keine.

    Weder die Beibehaltung der derzeitigen Formulierung in Verbindung mit einer klarstellenden externen Interpretation noch eine zudem ahistorische und verfassungssystematisch verfehlte (weil von den anderen Diskriminierungsverboten nicht zureichend erfasste) bloße Streichung des Wortes „Rasse“ vermag eine gleichwertige Abhilfe zu schaffen. Das gilt auch bei Verbindung mit einer zwar denkbaren, aber nur sehr langfristig implementierbaren und nicht von möglichen Missverständnissen freien erweiternden Auslegung des in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG enthaltenen Verbots der Diskriminierung nach der „Herkunft“ oder einer Ergänzung dieses Begriffes („ethnische Herkunft“). Auch wäre die erforderliche Erfassung von intersektionalen Mehrfachdiskriminierungen nicht zureichend gewährleistet. Eine Ersetzung durch Begriffe wie „ wegen seiner Ethnie“ bzw. „aus ethnischen Gründen“ sowie Erläuterungen des Wortes „rassistisch“ durch Formulierungen wie „aus rassistischen Gründen/Motiven“ wäre auch keine wirksame Verbesserung, weil entweder in der Sache verengend oder weil derartige Zusätze als Erfordernis eines subjektiven Elements, einer diskriminierenden Absicht und damit den Schutzbereich verengend interpretierbar wären

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Die Änderung des Grundgesetzes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Haushaltsauswirkungen sind abhängig von der einfachgesetzlichen und administrativen Ausgestaltung bzw. Umsetzung wie z. B. Bildungs- und Fortbildungsaktivitäten.




    Entwurf eines Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen) vom 22.02.2021


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:


    Artikel 1

    Änderung des Grundgesetzes


    Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. In Satz 1 werden die Wörter „seiner Rasse“ und das Komma gestrichen und werden vor dem Wort „benachteiligt“ die Wörter „oder rassistisch“ eingefügt.


    2. Folgender Satz wird angefügt:

    „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


    Begründung

    Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten die Aufnahme des Wortes „Rasse“ in die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes wohl kaum, auch nicht näher in Bezug auf seine inhaltliche Bedeutung erörtert. Ein auf alle vorgesehenen Diskriminierungsverbote bezogener Verweis auf die Erfahrungen der Vergangenheit reichte aus. Regelungsvorbild war die Badische Verfassung von 1947, die insoweit wiederum auch auf die französische Verfassung von 1946 zurückging. Im Jahr 2018 hat die französische Nationalversammlung das Wort „Rasse“ einstimmig aus der neueren französischen Verfassung gestrichen mit der Begründung, der Begriff sei wissenschaftlich nicht fundiert und rechtlich unwirksam.

    Der nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erfahrung des deutschen und europäischen Kolonialismus sowie des Nationalsozialismus höchst problematische Begriff „Rasse“ ist als Diskriminierungsverbot ungeeignet, weil es keine menschlichen Rassen gibt. Gemeint ist das rassistische Motiv. Die Verwendung des Begriffes „Rasse“ verlagert das Problem (die Fehl-Vorstellung der Diskriminierenden) auf den/die Diskriminierten, denn er/sie werden nicht „wegen ihrer Rasse“, sondern aus rassistischen Motiven diskriminiert. Oder rechtspoltisch-praktisch argumentiert: Die Verwendung des Begriffes „Rasse“ führt dazu, dass eine Person, die gegen eine Diskriminierung „wegen ihrer Rasse“ klagen will, vor der Zumutung steht, sich selbst einer Rasse zuzuordnen (H. Cremer).


    Von Rassismus als willkürliche, auf biologistischen Begründungsmustern oder kulturellen Zuschreibungen beruhende Kategorisierung und Hierarchisierung von Menschen sind in Deutschland z. B. Juden, Sinti und Roma, Schwarze Menschen, Muslime, Menschen mit Migrationsgeschichte, die selbst oder deren Vorfahren aus anderen Ländern eingewandert sind, sowie Geflüchtete betroffen. Trotz zunehmender Bemühungen, Rassismus bei Straftaten, Übergriffen, in Publikationen, öffentlichen Äußerungen und Verhaltensweisen etc. besser zu erkennen, gibt es keinen Gesamtüberblick, keine systematische zusammenführende Datenerhebung für Deutschland insgesamt.8 Deshalb können die nachfolgenden Angaben auch nur

    einen Ausschnitt darstellen.

    Nach einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gaben 48 % der in Deutschland Befragten mit afrikanischer Abstammung an, in den letzten 5 Jahren vor der Befragung rassistisch belästigt worden zu sein. Die Erfahrungen (der in allen Ländern Befragten) mit rassistischer Belästigung umfassen in den meisten Fällen nonverbale Signale (22 %) oder beleidigende oder bedrohende Kommentare (21 %), gefolgt von Gewaltandrohung (8 %). Die meisten Opfer von rassistisch motivierten körperlichen Angriffen (auch der Polizei) meldeten den Vorfall nirgendwo, entweder weil sie glauben, dass sich aufgrund einer Anzeige nichts ändern würde, oder weil sie kein Vertrauen in die Polizei oder aber Angst vor ihr haben.

    Laut Leipziger Autoritarismus-Studie 201810 möchten 49 % der Befragten Sinti und Roma aus den Innenstädten verbannen lassen. Zudem ist nach der gleichen Erhebung ungefähr jeder Zehnte davon überzeugt, dass der Einfluss der Juden „auch heute noch“ zu groß sei – rund 21 % der Befragten stimmen dieser Aussage aßerdem latent zu. Im Jahr 2019 wurden 2.032 antisemitische Straftaten verübt; im Jahr 2018 waren es 1.79911 Im Jahr 2019 wurden insgesamt 950 Straftaten (2018: 910) mit islamfeindlichem Hintergrund erfasst. Die Chronik der flüchtlingsfeindlichen Vorfälle in Deutschland weist eine Vielzahl unterschiedlichster Angriffe auf, darunter sehr schwere Straftaten von Brandanschlägen bis Körperverletzungen.

    Diese Zahlen zeigen: Rassismus ist in unserer Gesellschaft eine unleugbare Realität und in vielen Strukturen präsent. Um daran etwas zu verändern bedarf es einer multiperspektivischen Auseinandersetzung und einer umfassenden intersektionalen Antirassismusforschung. Die vorliegend vorgeschlagene Fortentwicklung von Art. 3 Abs. 3 GG ist grundgesetzadäquat konzentriert auf steuerungsfähige Kernaussagen. Sie bindet die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG)


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Änderung des Grundgesetzes

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Artikel 3 Abs. 3 GG

    III. Alternativen

    Keine

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    nach Art. 79 GG

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Formelles Recht


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Die Änderung des Grundgesetzes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Haushaltsauswirkungen sind abhängig von der einfachgesetzlichen und administrativen Ausgestaltung bzw. Umsetzung wie z. B. Bildungs- und Fortbildungsaktivitäten.


    4. Erfüllungsaufwand

    keiner


    5. Weitere Kosten

    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Nein.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1

    Die vorliegend vorgeschlagene Fortentwicklung von Art. 3 Abs. 3 GG ist grundgesetzadäquat konzentriert auf steuerungsfähige Kernaussagen. Sie bindet die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG)

    Ergänzt wird die vorgeschlagene Begriffsersetzung in struktureller Anlehnung an Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“) und Art. 26 des UN Pakts für bürgerliche und politische Rechte von 1966 (BGBl. 1973 II 1553), wo es heißt, dass das Gesetz gegen Diskriminierung „wegen der Rasse … gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten“ hat, mit einer Gewährleistungsdimension (neuer Satz 3 in Art. 3 Abs. 3 GG „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“).21 Der neue Satz 3 erfasst nicht nur die in Art. 3 Abs. 3 genannten Diskriminierungsmerkmale sondern stellt zugleich klar, dass sämtliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verfassungsrechtlich geächtet sind und dass ein staatlicher Schutzauftrag besteht gegen jede Form gruppenbezogener Anfeindung und Abwertung, sei sie z. B. rassistisch, sexistisch oder homosexuellenfeindlich.


    federführend Hobert Rabeck (parlamentarischer Geschäftsführer), Maximilian Schiller (Fraktionsvorsitzender) und Fraktion Bündnis90/Die Grünen

    Liebe Bürger:innen, liebe Freund:innen,


    hier finden Sie unser 5-Punkte-Papier der Partei "Bündnis90/ Die Grünen" für die Landtagswahl am kommenden Sonntag.


    Natur- und Klimaschutz

    Naturschutz


    Wir GRÜNE stehen für saubere Luft, sauberes Wasser und eine intakte Natur. Für den Erhalt der Schönheit des Landes und seines Artenreichtums. Für gesunde Lebensmittel, ein intaktes Klima und hohe Lebensqualität. Und zwar für alle, überall.

    Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt. Aus Verantwortung für die zukünftigen Generationen und anderen Lebewesen treten wir deshalb entschieden der Klimaerhitzung, Schadstoffen in der Umwelt, Artenschwund und Landschafts- zerstörung entgegen. Und zwar hier und heute.



    Zukunftsorientiertes Wirtschaften gibt es nur im Einklang mit der Umwelt. Die Entwicklung der erneuerbaren Energien weist beispielhaft den Weg: Noch vor 20 Jahren wurden sie belächelt, heute sind sie dank richtiger politischer Entscheidungen und mutiger Unternehmer*innen das Rückgrat unserer Stromversorgung. Wir machen auch in anderen Wirtschaftszweigen ähnliche Innovationen möglich.

    Unser Land ist reich an vielfältigen und naturnahen Landschaften, an Tier- und Pflanzenarten. Die natürliche Schönheit lockt jedes Jahr viele Besucher*innen in unser Land. Aber dieser Schatz ist bedroht, durch Flächenverbrauch, zunehmenden Verkehr oder wachsenden Gifteinsatz. Wir stehen ein für eine vielfältige und intakte Natur, sauberes Wasser und saubere Luft ein.

    Klimaschutz

    Schmelzende Polkappen, steigender Meeresspiegel, anhaltende Dürren und Verwüstung von Landschaften, mehr Stürme und Überschwemmungen sind die Symptome der Überhitzung des Erdklimas. Das Landtagsgebiet zwischen NRW und Brandenburg, von Schleswig-Holstein bis Sachsen-Anhalt hat mit vielfältigen Auswirkungen der Klimakrise zu kämpfen: Mehr heiße Tage und Trockenheit einerseits, schneearme Winter, sintflutartige Regenfälle und starke Stürme andererseits. Noch können wir die Erderwärmung begrenzen und ihre Folgen ebenfalls. Was wir dafür tun müssen, ist klar: Raus aus der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas, Energie und Ressourcen einsparen, volle Kraft für 100 Prozent saubere und erneuerbare. Das sind wir unseren Kindern und Enkeln schuldig, denn auch sie haben ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft. Wir können in NRW/Nord zeigen, wie es gelingt, das Klima zu schützen und gleichzeitig den Wohlstand zu sichern. Hunderttausende von Arbeitsplätzen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und grüner Technologien sind dafür ein eindrucksvoller Beleg. Klimaschutz geht uns alle an. Aber wenn es konkret wird, zeigt man gerne auf die anderen. Wir wollen das ändern und treten für die Aufnahme des Klimaschutzes mit konkreten Maßnahmen und der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien in die Verfassung NRWs ein.

    Außerdem wollen wir für NRW/Nord ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen. Darin legen wir klare und verbindliche Ziele fest, wie der Ausstoß von Klimagasen reduziert wird. Ein Bundesland allein kann die Klimaüberhitzung nicht stoppen. Aber als ein starker Länderverbund haben wir die Verantwortung, unseren Beitrag zum Schutz des Erdklimas zu leisten und zu zeigen, wie erfolgreicher Klimaschutz funktioniert.


    Bildung

    Eine inklusive und hochwertige Bildung, die Bildungschancen für alle

    sicherstellt ist die Grundlage für das demokratische Gemeinwesen und umfänglicher Teilhabe. Bildung für nachhaltige Entwicklung vermittelt die Kompetenzen auch zukünftigen Generationen ein Leben in Frieden und Freiheit in einer lebenswerten Umwelt zu ermöglichen. Es gilt: Digitalisierung muss sich in den Dienst der Bildung stellen. Kritisches Denken, Förderung von Kreativität und Empathie, eine umfassende Persönlichkeitsbildung sind für uns zentrale Bildungsziele.


    Den Start einer Hochwertigen Bildungspolitik mit Chancengleichheit sehen wir in einer “Allgemeinschule”, in der alle Schüler*innen nach den Zielen der Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Pädagogik und zukunftsprivorsierte Bildung lernen! Diese Form strebt an, zu einer Ökologischen und Sozialen Welt zu stehen, mit dem Grundsatz eines Inklusiven und Zukunftsorientierten lernen.


    Bis zum Ende der Legislatur sehen wir vor, eine starke Ausweitung der Digitalisierung mittels eines BildungsDigitalisierungsFond, vorzunehmen. Dieser Fond soll bis zu 10 Mrd. € beinhalten und dafür sorgen, dass bis zum Ende der Legislatur alle Schulen in NRW/Nord den Anspruch auf eine Vollausstattung der Digitalen Infrastruktur vornehmen können. Dieser Vollausstattung soll in einem Ökologischen Ausmaß geschehen.



    Verkehr

    Saubere und bezahlbare Fortbewegungsmöglichkeiten


    Mobilität ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Die Mobilität der Zukunft ist nachhaltig, klimaschonend, vernetzt und emissionsarm. Bahn & Bus sowie der Fuß- und Radverkehr sollen so attraktiv werden, dass sie schnelle, bequeme und effiziente Mobilitätsangebote für alle darstellen.

    Die Digitalisierung bietet neue Chancen für ein attraktives Verkehrsangebot auf dem Land, das klassischen Nahverkehr, Carsharing, Mitfahrgelegenheiten und Leihfahrräder miteinander verbindet zu einem guten, bequem nutzbaren Angebot von Haustür zu Haustür. Wir planen im ganzen Norden Verkehrsverbünde aus mehreren Landkreisen auf den Weg bringen.

    Wir GRÜNE wollen die Verkehrswende vorantrieben. Mobil sein und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und für saubere Luft leisten – das lässt sich in den Köpfen vieler schwer vereinbaren. Doch wir wollen es möglich machen: Vor allem braucht es ein besseres und attraktiveres Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel, sichere und komfortable Infrastruktur für Fahrräder und Pedelecs sowie bequeme, einfache Leihsysteme für gelegentlich benötigte Fahrzeuge. In Großstädten planen wir dem Ausbau des ÖPNV sowie des Rad- und Fußverkehrs oberste Priorität einräumen. Das entlastet Verkehrswege und Parkplätze und hilft, einen Verkehrskollaps zu vermeiden.

    Daher fordern wir:

    • Flächendeckende und attraktive Mobilität
    • Güter auf die Schiene
    • Eine Fahrt – eine Fahrkarte: Der NORD-Pass
    • Ausbau des Radverkehrnetzes
    • Vorrang für Fußgängerinnen und Fußgänger
    • Abgasfreie Mobilität
    • Effektiverer Lärmschutz

    Arbeit, Soziales und Gesellschaft


    Soziale Teilhabe sichern

    Unsere Sozialpolitik hat das Ziel, dass alle ihr Leben selbstbestimmt leben und Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen können. Wir wollen gerechte Teilhabe für alle, unabhängig von den individuellen Startchancen und Möglichkeiten. Dafür wollen wir die nötige soziale Infrastruktur schaffen und stärken.


    Familienpolitik


    Ob Traditionelle Familien, Alleinerziehende, Patchwork- oder LGBTQ+, Adoptiv- oder Pflegefamilien: Wir GRÜNE wollen die Voraussetzungen schaffen, um alle Familien stark zu machen – von der Geburt bis zum Lebensabend . Damit Familie und Beruf besser vereinbar sind, wollen wir eine breite Palette wohnortnaher Betreuungsangebote entwickeln. Füreinander zu sorgen heißt auch, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Wir wollen häusliche Pflege mit wohnortnahen Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten erleichtern.


    Armut bekämpfen


    Fast vier von zehn Alleinerziehenden sind von Armut bedroht. Alleinerziehende Frauen sind die Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Gerade sie sind deshalb auf ein gutes Angebot zur Kinderbetreuung angewiesen, damit sie einen Beruf ausüben und für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Wer nicht auf ein privates Netzwerk zurückgreifen kann, benötigt staatliche Unterstützung.


    Wir wollen Familien mit geringem Einkommen besser unterstützen. Abhängig von ihrem Verdienst sollen sie automatisch eine Leistung erhalten, die den tatsächlichen Grundbedarf des Kindes voll abdeckt.

    Auch Langzeitarbeitslose brauchen unsere Unterstützung, um den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Wir wollen die Arbeitsförderung so umbauen, dass auch Langzeitarbeitslose, Menschen mit Handicap, Jugendliche ohne Ausbildung und Geflüchtete eine Chance auf Arbeit haben.

    Krankheit und Verschuldung führen oft direkt in die Armutsfalle. Wir brauchen deshalb innovative Beratungsstrukturen im ganzen Norden, die unmittelbar helfen können und auch präventiv tätig sind: Wer schnell Hilfe erhält, hat es leichter, in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zurückzukehren.



    Innenpolitik

    Prävention


    Vorsorge ist besser als Nachsorge, deshalb ist für uns eine frühzeitige Präventionsarbeit entscheidend, um Kriminalität erfolgreich einzudämmen. Ansatzpunkte bieten Früherkennung, Bildung und Maßnahmen zur Deradikalisierung. Zur Gewaltprävention gehören auch der Opferschutz und die Resozialisierung von Straftäter*innen.

    Die aktuellen Bedrohungen stellen neue Anforderungen an die Gefahrenabwehr. Wir stehen einer Reform der Struktur der Sicherheitsbehörden in Deutschland offen gegenüber.

    Terrorismus wollen wir effektiv und zielgerichtet bekämpfen. Europäische Zusammenarbeit ist ein Kernelement unserer Sicherheitspolitik. Wir wollen mehr Vernetzung, Austausch und Zusammenarbeit. Es braucht eine europaweit einheitliche gesetzliche Definition des/der Gefährder*in, um Rechtssicherheit zu schaffen.

    Die Absenkung von Eingriffsschwellen in Grund- und Bürger*innenrechte lehnen wir entschieden ab.

    Rechtsextremismus bekämpfen

    Die Bekämpfung des wachsenden Rechtsextremismus machen wir mit zur obersten Priorität der Sicherheitsbehörden. Den Ermittlungs- und Fahndungsdruck werden wir deutlich erhöhen. Rechtsextreme und Reichsbürger sind konsequent zu entwaffnen und aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.

    Wir stellen uns auch dem Rechtspopulismus entgegen, denn er begünstigt und fördert menschenfeindliche Gesinnungen. Es kann nicht sein, dass gegen Hasstäter, die sich im Internet tummeln, nur im absoluten Ausnahmefall strafrechtlich vorgegangen wird. Niemand darf sich sicher dabei fühlen, wenn er zur Gewalt aufruft und andere menschenverachtend beleidigt oder bedroht. Das geltende Recht gegen strafbare Inhalte muss konsequent angewandt werden. Auch dafür wollen wir Polizei und Justiz besser ausstatten.


    Cyberkriminalität

    Die steigende Zahl an Hacking-Angriffe zeigen: Die Sicherheit im Digitalen geht uns alle an. Hier dürfen Unternehmen und Verbraucher*innen nicht alleine gelassen werden. Eine echte Kehrtwende mit einer umfassenden IT-Sicherheitsstrategie ist überfällig.

    Die IT-Sicherheit gehört verstärkt, insbesondere zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Dazu müssen die unterschiedlichsten Zuständigkeiten gebündelt werden. Zusätzlich braucht es unabhängige Forschungsstellen, um Angriffe nachzuspüren.

    Die Bekämpfung der Cyberkriminalität wollen wir intensivieren und mehr Expert*innen aus der freien Wirtschaft einstellen. Es braucht flächendeckend Cyber- Kommissariate als Anlaufstellen, um gegen Cybercrime zu ermitteln. Auch in allen Polizeiinspektionen sowie bei den Regionalen Beweismittelsicherungs- und Auswertungsstellen braucht es genügend Sachkompetenz.

    Waffenrecht verschärfen


    Unser Ziel ist es, das Leben und die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen. Dazu wollen wir ein Waffengesetz einbringen und die Waffenbehörden dazu anhalten, das Waffenrecht konsequent anzuwenden. Personen, die unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts sind, wie beispielsweise Neonazis und Reichsbürger*innen, sind zu entwaffnen. Wir sorgen für ein hohes Niveau der Kontrollen der Waffenbesitzer*innen.

    Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste stärken und wertschätzen


    Ein Sicherer Norden benötigt eine starke Polizei. Diese gute Arbeit, aber auch der Rettungsdienste und Feuerwehre, die zum großen Teil auf dem Ehrenamt ruht, trägt hierzu einen großen Teil bei. Das Ehrenamt muss darum gestärkt werden. Mit Sorge sehen wir den Anstieg der Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte.

    Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden

    Internationalen Terror und weitere Formen der Kriminalität kann ein Bundesland nicht alleine in den Griff bekommen. Wir benötigen eine länderübergreifende Polizei- und Sicherheitspolitik. Innerhalb Deutschlands braucht es einen besseren, institutionalisierten Informationsaustausch zwischen den Ländern und den Bundesbehörden.

    Ebenso ist Europäische Sicherheitszusammenarbeit ein Kernelement unserer Sicherheitspolitik. Es braucht eine stärkere europäische Vernetzung, die verbindliche Nutzung von bestehenden Systemen und einen besseren rechtsstaatlich organsierteren Informationsaustausch.

    Integration

    Wir GRÜNE sehen Vielfalt als Bereicherung an. Menschen, die zu uns ziehen, gehören zu unserer Gesellschaft. Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben aller sind gegenseitige Anerkennung und Respekt. Dafür bilden die Werte unseres Grundgesetzes das Fundament. Damit Integration gut gelingt, brauchen Geflüchtete und neu zugewanderte Menschen von Anfang an Zugang zu Sprachkursen, Schulen und Hochschulen, Ausbildung und Arbeitsmarkt, eine gute Gesundheitsversorgung und Wohnraum.

    Deutsch lernen ist die Basis für eine erfolgreiche Integration. Besonders in ländlichen Gebieten fehlt hierzu häufig die Infrastruktur. Deshalb wollen wir das Angebot an Sprach- und Integrationskursen flächendeckend ausweiten. Wir wollen Frauen und Kinder gezielt fördern, die kursbegleitende Kinderbetreuung ausbauen und Schulen und Kitas bei ihrer Integrationsaufgabe besser unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, dass in den Kursen wichtige Themen wie die Rechte und die Stellung der Frau, die Rechte von Lesben, Schwulen und Trans*-Personen und die historisch begründete besondere Solidarität mit jüdischen Menschen klar vermittelt werden..

    Die besten Zukunftsaussichten für junge Menschen in NRW/Nord bieten eine solide Berufsausbildung und die Möglichkeit zu arbeiten. Alle Arbeits- und Ausbildungsverbote sollen entfallen.

    Die Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen wollen wir verbessern und Weiterbildungsmöglichkeiten erleichtern. Auch müssen der Zugang zur Hochschule und die Aufenthaltsgarantien während und nach dem Abschluss deutlich verbessert werden.

    Die Integrationsleistung der Helfer*innen, Unternehmer*innen und Kommunen wollen wir fördern und besser anerkennen.