Deutscher Bundestag | Drucksache 1/29 |
1. Wahlperiode | 26.07.2020 |
Antrag
der Fraktion der CDU/CSU
Antrag der Fraktion der CDU/CSU über die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses von DS 1/25
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Anzahl der Mitglieder des von der SPD und den Linken beantragten Untersuchungsausschuss auf eine Höhe von neun Abgeordneten festzulegen.
Begründung:
Nach Artikel 44 Absatz 1 GG wurden von der Fraktionen der SPD und der Linken, die mit 13 Mandaten über dem verlangten Viertel der Sitze (8) sind, ein Untersuchungsausschuss einberufen. .
Damit der Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnehmen darf, muss vom Bundestag die Größe des Untersuchungsausschusses beschlossen werde.
Hierzu wird eine Größe von neun Abgeordneten vorgeschlagen.
Nach § 4 PUAG wird die Sitzverteilung der Fraktionen nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet.
Die Sitzverteilung erfolgt nach § 10 und § 54 GOBT