Durch das Niedersachsen System ist es derzeit mehr oder weniger möglich, dass einzelne Personen so viele Stimmen haben könnten, dass dadurch die Beschlussfähigkeit des Landtages erreicht wird.
Dies hat zur Folge, dass es für Landesverbände bequemer ist wenn sie keine Abgeordneten nach nominieren, da ansonsten die einzelnen Abgeordneten an Stimmen verlieren - um dies zu unterbinden würde ich vorschlagen, dass eine Obergrenze für Stimmen, die eine Person im Landtag haben kann, festgelegt werden sollte.
Beispiel: Landtag Bayern
CSU stellt einen Abgeordneten -> 77 Stimmen für einen Abgeordneten
SPD stellt 4 Abgeordnete -> 21,5 Stimmen pro Abgeordneter