LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 1/46 |
1. Wahlperiode |
21.08.2020 |
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung
A. Problem und Ziel
Europa hat unserem Land gutgetan und wird unseren Land auch in Zukunft viel leisten und in Europa liegt unsere Zukunft. Dennoch wird der Europatag in unserem Bundesland nicht gewürdigt.
B. Lösung
Der 8. Mai wird zum gesetzlichen Feiertag
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Keine.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Am Tage sind alle Läden zu schließen, wie es an anderen Feiertagen üblich ist.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keine
F. Weitere Kosten
Keine.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung vom 21.08.2020
Der Landestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 25
(1) Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.
(2) Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag.
wird:
(3) Der 8. Mai als Europa-Tag als gesetzlicher Feiertag
angefügt.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
Wir als Nordrhein-Westfalen wollen den Europäischen Geist ausleben.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes
Änderung der Landesverfassung.
III. Alternativen
Keine.
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Keine.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
4. Erfüllungsaufwand
Läden sind zu schließen und der Tag ist zu Händeln wie jeder andere gesetzliche Feiertag.
5. Weitere Kosten
Keine.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Keine.
7. Befristung
Das Gesetz ist nicht befristet.