Deutscher Bundestag | Drucksache 2/015 |
2. Wahlperiode | 13.11.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Nagisa Shiota Fraktion der SPD
Einsetzung der Ausschüsse
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Einsetzung folgender Ausschüsse
- Ausschuss „Europäische Union (9 Sitze) Art.45 Grundgesetz
- Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (9 Sitze) Art. 45 a Grundgesetz
- Verteidigungsausschuss (9 Sitze) Art 45 a Grundgesetz
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (9 Sitze) Wahlprüfungsgesetz und Art. 46 Grundgesetz
- Parlamentarisches Kontrollgremium (ein Mitglied jeder Fraktion) Art 45 d Grundgesetz und Kontrollgremiumgesetz PKGrG
- Präsidialausschuss (9 Sitze) zuständig für Inneres, Justiz, Wirtschaft und den Haushalt
- Ausschuss für Gemeinwesen (9 Sitze) zuständig Bildung, Forschung, Arbeit, Gesundheit und Ernährung
- Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung (9 Sitze) zuständig für Verkehr, Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung
Die Sitzverteilung erfolgt nach § 10 und § 54 GOBT
Begründung:
Der Bundestag muss spätestens sobald ein Kanzler gewählt ist über arbeitsfähige Ausschüsse verfügen.