DS 2/015 Einsetzung der Ausschüsse

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 2/015
    2. Wahlperiode 13.11.2020


    Antrag

    des Abgeordneten Nagisa Shiota Fraktion der SPD


    Einsetzung der Ausschüsse


    Der Bundestag wolle beschließen:



    Die Einsetzung folgender Ausschüsse


    1. Ausschuss „Europäische Union (9 Sitze) Art.45 Grundgesetz
    2. Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (9 Sitze) Art. 45 a Grundgesetz
    3. Verteidigungsausschuss (9 Sitze) Art 45 a Grundgesetz
    4. Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (9 Sitze) Wahlprüfungsgesetz und Art. 46 Grundgesetz
    5. Parlamentarisches Kontrollgremium (ein Mitglied jeder Fraktion) Art 45 d Grundgesetz und Kontrollgremiumgesetz PKGrG
    6. Präsidialausschuss (9 Sitze) zuständig für Inneres, Justiz, Wirtschaft und den Haushalt
    7. Ausschuss für Gemeinwesen (9 Sitze) zuständig Bildung, Forschung, Arbeit, Gesundheit und Ernährung
    8. Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung (9 Sitze) zuständig für Verkehr, Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung


    Die Sitzverteilung erfolgt nach § 10 und § 54 GOBT







    Begründung:


    Der Bundestag muss spätestens sobald ein Kanzler gewählt ist über arbeitsfähige Ausschüsse verfügen.





    Nagisa Shiota und Fraktion der SPD

  • Manfred Bunnes

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.
  • Felix Weird

    Hat das Label Angenommen hinzugefügt.