DS 033/12.2020 Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des 2. BRVP

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Manfred Klausbrück

  • Bundesrat Drucksache 033/12.2020
    15.12.2020


    Antrag

    des Freistaates Sachsen


    Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des 2. Bundesratsvizepräsidenten am 14.12.2020



    Der Bundesrat wolle beschließen:

    1. Die Wahl des 2. Bundesratsvizepräsidenten am 14.12.2020 ist aufgrund von Verfahrensfehlern ungültig und wird für nichtig erklärt.
    2. Der für gewählt erklärte Philipp Blücher verliert sein Amt.
    3. Die Wahl ist, sobald wie es dem Bundesrat möglich ist, zu wiederholen. Bis dahin bleibt das Amt unbesetzt.






    Begründung:


    Nach zwei Wahlgängen, in denen Florian Rangnick jeweils nur eine relative Mehrheit erhielt, wurde in einem dritten Wahlgang Philipp Blücher vorgeschlagen. Blücher erhielt 25 Ja-Stimmen gegen keine Nein-Stimmen oder Enthaltungen. Dies ist ein eklatanter Bruch von Art. 51 Abs. 3 Grundgesetz, nachdem die Stimmen eines Landes gesammelt abzugeben sind. Da sich 25 Ja-Stimmen nicht sauber auf fünf Länder mit jeweils 6 Stimmen verteilen lassen, muss die Wahl gegen Art. 51 Abs. 3 GG verstoßen haben.





    Der Ministerpräsident

    Karl Machno

  • Karl Machno

    Hat den Titel des Themas von „DS 033/12.2020“ zu „DS 033/12.2020 Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des 2. BRVP“ geändert.
  • Philipp Blücher

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.