Beschluss im Rechtsstreit H. Brandneu vs. Bundespräsident

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Dr. h.c. Phoenix Schmid

    Hat den Titel des Themas von „Beschluss im Rechtsstreit H. Brandneu vs. BP der BRD“ zu „Beschluss im Rechtsstreit H. Brandneu vs. Bundespräsident“ geändert.

  • Unter Mitwirkung der Richter Bruckmann, van Burg hat der Bundesgerichtshof folgendes beschlossen:


    1. Der oben genannte Beschluss wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt und ist damit nichtig.
    2. Der Richter Robert Ström kann sein Amt als Richter ab sofort wieder ausführen.




    Begründung:


    1. Der Beschluss ist förmlich falsch, da sich der damit befassende Richter in diesem Verfahren als "Vorsitzender des 1. Verwaltungssenates beim Bundesgerichtshof" betitelt, der er nicht ist.
    2. Der Richter, der diesen Beschluss ausgestellt hat, ist nicht dazu berechtigt gewesen dieses Verfahren zu eröffnen, da er aufgrund eines noch nicht beschlossenen Geschäftsplanes des Bundesgerichtshof nicht Teil des Verwaltungssenates am Bundesgerichtshof ist bzw. war.
    3. Durch diese Formfehler ist ein Verfahrensfehler nicht auszuschließen.


    Bruckmann, van Burg