Bundesverfassungsgericht
- BvR 65 -
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Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Hugo Brandneu
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.05.2021 mit dem Zeichen 1 VG 60/61
hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat –
unter Mitwirkung der Richter
Phelps,
Lanßen,
am 04.05.2021 ohne mündliche Verhandlung beschlossen:
Die Klage wird nicht zur Entscheidung angenommen.
G r ü n d e :
Der Beschwerdeführer ist verstorben. Es sind keine Erben bekannt. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Das Urteil ist unanfechtbar.
Phelps Lanßen