Deutscher Bundestag | Drucksache 1/12 |
1. Wahlperiode | 09.07.2020 |
Antrag
der Fraktion der SPD
Änderung der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Änderung von §2 GoBT
Änderung von §2 GoBT
Originaltext von Abs. 2:
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt
sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue
Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der
Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. Bei nur einem Bewerber ist
dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei
mehreren Bewerbern kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die
engere Wahl; gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Präsidenten.
wird geändert in:
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt
sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue
Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der
Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. Bei nur einem Bewerber ist
dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei
mehreren Bewerbern kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die
engere Wahl; gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit
muss die Wahl auf die nächste Sitzung vertagt werden, bis dahin übernimmt der Alterspräsident die Geschäfte.
Begründung:
In welcher Demokratie leben wir, wenn der vorübergehend amtierende Präsident über die zweithöchste Position im Staat bestimmt? Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Deshalb fordern wir, dass dies nun demokratisch gestaltet wird, indem wir die Entscheidung vertagen und neu abstimmen lassen würden.
Nagisa Shiota und Fraktion