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Deutscher Bundestag Drucksache 1/17 1. Wahlperiode 13.07.2020 Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD
Cybermobbing ins Strafgesetzbuch
A. Problem und Ziel
Derzeit wird Cybermobbing im Strafgesetzbuch lediglich in einzelnen Formen aufgeführt, und das auch noch aufgeteilt in mehreren Paragraphen. Für Opfer des Cybermobbings wirkt dies abschreckend, Anzeige zu erstatten.
B. Lösung
Um die Rechtslage des Cybermobbings vollständig aufzudecken, alle Facetten zu abzudecken und für die Opfer übersichtlicher zu machen, schlagen wir die Einführung eines §238a StGB vor.
C. Alternativen
Die bestehende, unzureichende Gesetzeslage wird beibehalten.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
Keiner.
F. Weitere Kosten
Keiner.
Änderung des StGB: Einführung eines §238a ins StGB vom 13.11.2020
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Einführung eines §238a mit Titel "Cybermobbing":
(1) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1.) eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an ihrer Ehre verletzt oder
2.) Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung
für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht,
ist mit einer Geldstrafe bis zu 365 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu anderthalb Jahre zu bestrafen.
(2) Hat die Tat einen Selbstmord oder Selbstmordversuch, der gemäß des Sinnes von Abs. 1 verletzten Person zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe zwischen zehn bis fünfzehn Jahren zu bestrafen.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
Opfer von Cybermobbing haben durchaus Möglichkeiten, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um sich zu schützen. Außerdem bewegen sich Täterinnen und Täter nicht in rechtsfreiem Raum und können wie jeder andere Straftäter ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Jedoch ist es ebenfalls erwiesen, dass gerade die Spaltung der Gesetze in mehrere Paragraphen für die Opfer höchst deprimierend sein kann, weswegen wir die Regelung vorschlagen, denn Straftatbestand des Cybermobbings direkt ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes
Das StGB wird um einen §238a erweitert, durch den Cybermobbing speziell zur Straftat erklärt wird.
III. Alternativen
Keine.
IV. Gesetzgebungskompetenz
Bundestag.
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Nachhaltigkeit für Bürger*innen.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
4. Erfüllungsaufwand
Keine.
5. Weitere Kosten
Keine.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Keine.
7. Befristung
Das Gesetz ist nicht befristet.
Nagisa Shiota und Fraktion
DS 1/17 Gesetzesentwurf Cybermobbing [SPD]
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- Angenommen
- Nagisa Shiota
Wichtige Information
Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,
das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.
Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.
Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück
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Nagisa Shiota
Hat den Titel des Themas von „DS 1/17“ zu „DS 1/17 Gesetzesentwurf Cybermobbing [SPD]“ geändert. -
Nagisa Shiota
Hat das Label Gesetzentwurf hinzugefügt. -
Leon Reinhardt
Hat das Label von Gesetzentwurf auf Im Ausschuss geändert. -
Herbert Aisinger
Hat das Label Präsidial hinzugefügt. -
Leon Reinhardt
Hat das Label von Im Ausschuss auf Angenommen geändert. -
Leon Reinhardt
Hat das Label Präsidial entfernt. -
Leon Reinhardt
Hat das Thema aus dem Forum Parlamentssekretariat nach Drucksachenarchiv verschoben. -
Manfred Bunnes
Hat das Thema aus dem Forum Drucksachenarchiv nach Drucksachen verschoben.