Marc Slober Event Team
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Beiträge von Marc Slober

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Außen- und Europapolitik


    Deutsch-Amerikanische Beziehungen stärken

    Die Politik des US-Präsidenten Donald Trump hat ins Deutsch-Amerikanische Verhältnisse schwere Wunden geschlagen. Trotzdem sind die Vereinigten Staaten für uns Freien Demokraten ein wichtiger Handelspartner und Verbündeter, deswegen wollen wir die Beziehung Deutschlands zu den USA wieder stärken.

    Harter Kurs gegen Russland aufrechterhalten

    Russland unter Vladimir Putin setzt seine Interventionspolitik fort und bedroht somit das friedliche Zusammenleben der Nationen. Zudem besetzt Russland immer noch völkerrechtswidrig die Halbinsel Krim, welche zur Ukraine gehört. Wir Freie Demokraten fordern deshalb die russische Regierung auf, die Besetzung unverzüglich zu beenden. Solange Präsident Putin seine Interventionspolitik fortsetzt, müssen daher die Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten werden. Gerade in schwierigen Zeiten ist es unerlässlich, miteinander im Gespräch zu bleiben. Ob auf politischer Ebene, wie in der OSZE oder im NATO-Russland-Rat, oder durch zivilgesellschaftliche Kontakte: Dialog schafft Vertrauen, Vertrauen schafft Sicherheit. Mittelfristig muss es unser Ziel sein, über Dialog und vertrauensbildende Maßnahmen wieder zu einer verlässlichen Partnerschaft mit Russland zu kommen.


    Projekt Europa stärken

    Das europäische Projekt ist ein großartiges Projekt, welches uns Frieden, Freiheit und Wohlstand bringt. Doch verbinden viele Bürger und Bürgerinnen die Europäische Union mit Krisen, Bürokratie, Fremdbestimmung, ständige Krisengipfel, Hin- und Herschieben von Verantwortung und unsinnige Verbote. Neue Ressentiments von rechts und links, Abschottung und nationale Alleingänge sind die Folge. Wir Freie Demokraten wollen Europa wieder zu einem Kontinent der Chancen machen. Dort wo es sinnvoll ist, treten wir für mehr Europa und europäische Lösungen ein. Daher wollen wir einen gemeinsamen Datenschutz, einen Energiebinnenmarkt, eine konsequente Haushaltsdisziplin und einen stabilen Euro, eine gemeinsame Flüchtlings- und Einwanderungspolitik sowie eine abgestimmte Terrorismusbekämpfung. Zudem fordern wir weniger Bürokratie und mehr Bürgersouveränität. Denn nur so kann Europa künftig ein Freiheitsprojekt sein.


    Europäische Verteidigungspolitik aufbauen

    Die EU muss, insbesondere angesichts eines Präsidenten Trump, der das Verhalten der USA zunehmend unvorhersehbar macht, in Zukunft die Sicherheit für ihre Bürge-rinnen und Bürger garantieren können. Deswegen wollen wir den Aufbau einer Europäischen Armee unter gemeinsamen Oberbefehl und Kontrolle des Europäischen Parlaments. Wir streben dazu schrittweise eine engere Verzahnung und den Ausbau der gemeinsamen Fähigkeiten der Streitkräfte der integrationswilligen Mitgliedsländer an und damit die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsunion. Der erste Schritt hierzu wäre die Nutzung des im EU-Vertrag bereits vorhandenen Instruments der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen. Die Aufstellung europäischer, multinationaler Verbände gehört dazu ebenso wie eine schritt-weise integrierte gemeinsame militärische Ausrüstung. So können Kosten optimiert und technische und taktische Kompatibilität erhöht werden. Es gilt, Strategien, Ausbildung und Einsatzverfahren anzugleichen und auf EU-Ebene zu integrieren. Ein gemeinsames Hauptquartier könnte aus den Stabselementen der fünf bereits bestehen-den supranationalen Korps hervorgehen. Bei all diesen Schritten muss parallel die Interoperabilität mit Kräften und Instrumenten der NATO weiter verstärkt werden.


    Demokratische Reform der EU

    Mit 27 Mitgliedstaaten bleibt die europäische Integration angesichts der Vielfalt und Unterschiedlichkeiten der Mitgliedstaaten ein schwieriger Prozess. Deswegen und weil die Europäische Union noch sehr auf die nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten und nicht auf die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union baut, sehen wir einen Superstaat "Vereinigte Staaten von Europa" im Moment als nicht realistisch an. Die Europäische Union muss erst so reformiert werden, dass das Europäische Parlament mehr Macht als Heute bekommt.


    Demokratie in China fördern

    Die Volksrepublik China ist und bleibt ein wichtiger Handelspartner, trotzdem basiert die Entwicklung der Volksrepublik nicht auf Demokratie, Rechtsstaat und freier und sozialer Marktwirtschaft. Vielmehr entwirft China mit seinem staatskapitalistischen und autoritären Einparteiensystem ein Gegenmodell zu den offenen Gesellschaften westlicher Demokratien. Daher unterstützen wir Freie Demokraten die demokratische Opposition in Hong Kong und die Republik China auf Taiwan. Zudem fordern wir die chinesische Regierung auf, unverzüglich die Menschenrechtsbrüche an den Uiguren und die Verletzung des Abkommens der Volksrepublik China mit dem Vereinigten Königreich einzustellen.


    EU-Beitritt der Türkei ablehnen

    Eine von Präsident Erdogan zunehmend autoritär regierte Türkei kann für uns Freie Demokraten kein Kandidat für eine Vollmitgliedschaft in der EU sein, denn Grundlage für die Mitgliedschaft in der EU sind und bleiben die Kopenhagener Kriterien. Insbesondere die darin geforderten Bedingungen für einen funktionierenden Rechtsstaat erfüllt die Türkei zurzeit eindeutig nicht. Deshalb wollen wir Freie Demokraten die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei in der bisherigen Form beenden und die Beziehungen mit der Türkei auf eine neue Grundlage enger sicherheitspolitischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit stellen. Die Türkei ist und bleibt aber als NATO-Mitglied, und als eng mit der EU vernetzter Nachbar, ein unverzichtbarer Partner, so wie umgekehrt auch die Türkei auf die Kooperation mit der EU angewiesen bleibt. Wie sich in mittlerer und ferner Zukunft die gegenseitigen Beziehungen der EU und der Türkei entwickeln können, bleibt offen.


    Deutsche Nahostpolitik fortführen

    Wir Freie Demokraten setzen uns für eine unverminderte Fortsetzung des deutschen Engagements beim Friedensprozess im Nahen Osten ein. Dabei bleibt die Grundlage unserer Politik und Staatsräson das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Wir treten dabei für ein ausgehandeltes Zwei-Staaten-Modell mit festen Grenzen ein, bei dem Israel und ein unabhängiger palästinensischer Staat nebeneinander in Sicherheit und Frieden leben können. Dabei wollen wir ausdrücklich die guten Erfahrungen beim europäischen Friedens- und Einigungsprozess mit einbringen.


    Kooperation mit den östlichen EU-Nachbarn stärken

    Die Ukraine, Moldau und Georgien haben im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik Assoziierungsabkommen angenommen. Dieser Weg der vertieften Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn muss weiter ausgebaut werden. Daher sollte die EU ihre Politik strategisch anpassen und verstärkt mit den Partnern sicherheitspolitisch arbeiten, die sich für die europäische Ausrichtung entschieden haben. Wir wollen die Demokratie und die wirtschaftliche Transformation in diesen Ländern fordern und fördern. Deswegen fordern wir Freie Demokraten eine verstärkte Kooperation mit den östlichen Nachbarn der EU.


    Bildungsfreizügigkeit

    Europa soll keine Frage des Geldes sein. Wir möchten Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen, einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in einem europäischen Land ihrer Wahl ermöglichen. Ebenso hört Europa nicht beim Schulsystem auf. Eine Ausbildung sollte in jedem europäischen Land der eigenen Wahl möglich sein.


    Wahlrecht für alle EU-Bürger

    In Deutschland leben 4,645 Mio EU-Bürgerinnen und Bürger mit einer anderen Nationalität als Deutsch. Häufig leben sie lange oder zumindest längerfristig innerhalb unseres Landes. Über die Zukunft und Ausgestaltung unseres Landes dürfen die aber nicht entscheiden. Dies ist ungerecht, deswegen werden wir für jede EU-Bürgerin und jeden EU-Bürger, der seit mindestens 6 Monate in Deutschland lebt, das Wahlrecht einführen.


    Den 09. Mai als Europatag zum Feiertag machen

    Unser Land hat viel von der fortschreitenden europäischen Einigung profitiert. Damit dies nicht in Vergessenheit gerät, wollen wir den 09. Mai als Europatag zum Feier- und Gedenktag für die Erfolge Europas.


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    Vorwort des Bundesvorsitzenden


    Die dritte Bundestagswahl steht vor der Tür und wir Freie Demokraten gehen gestärkt in die Bundestagswahl. Wir gehen in diese Wahl, um zu Regieren und diese Wahl zu gewinnen. Wir sind uns sicher, dass wir gerade heutzutage mehr denn je eine liberale Partei brauchen.


    Wir setzen uns für Ihre Freiheit ein, liebe Bürgerinnen und Bürger. Wir sehen Sie nicht als unsere Untertanen, sondern wir sehen Sie als mündige Bürger. Wir wollen Ihnen ermöglichen, so viel Entscheidungsfreiheit wie möglich in ihrem Leben zu haben. Die Freien Demokraten sind der Anker für alle, denen die SPD zu weit nach links driftet und denen die CDU Angst macht, weil sie immer wieder mit neuen Überwachungsfantasien und Stillstand auffällt. Hinzu kommt die AfD, die mittlerweile schon am rechten Rand hinuntergefallen zu sein scheint.


    Ich habe bereits in Baden-Württemberg gezeigt, dass ich Stabilität und Sicherheit für das Land bieten kann. Das möchte ich gemeinsam mit meiner Partei nun auch in die Bundespolitik tragen. Das ist genau das, was unser Land in diesen schweren Zeiten benötigt.


    Ich freue mich auf einen guten Wahlkampf, lasst uns das Land liberal gestalten und dabei #gelbsehen!


    Euer


    Yannick Bürgermann


    Spitzenkandidat und Bundesvorsitzender

    Sehr geehrte Herr Landeswahlleiter,


    hiermit übermitteln wir Ihnen die Wahlunterlagen der Freien Demokraten Nordrhein-Westfalen zur Neuwahl des Landtages von Nordrhein-Westfalen.


    Die Wahlliste besteht aus:

    1. Matthias Michels

    2. Marc Slober

    3. Aidan L. Wynter

    4. Tim Timmen


    Das Wahlprogramm:

    simpolitik.de/index.php?attachment/1546/


    Eidesstattliche Versicherung:

    Hiermit Versicherern wir, dass alle Bewerber entsprechend des geltenden Wahlgesetzes und der Parteisatzung am 07.01.2020 ab 19:30 Uhr in der Yayla-Arena Krefeld aufgestellt wurden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Michels und Marc Slober

    Liebe Bürger*innen,


    Hiermit setzt das Bundesministerium für Digitales die Verordnung zur 5H-Innovationskampagne mit sofortiger Wirkung wie folgt in kraft:


    § 1Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage


    § 1.1Förderziel und Zuwendungszweck

    Im Rahmen dieses Förderprogramms wird die Umsetzung besonders vielversprechender Konzepte und der Ausbau im ländlichen Raum gefördert. Ziel ist, neuartige 5G-basierte Anwendungen und Geschäftsmodelle anwendungsnah zu erproben, den damit verbundenen Mehrwert zu erschließen und modell- und vorbildhaft zu demonstrieren. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, den Ausbau und die Nutzung von 5G-Infrastrukturen und -Anwendungen in Deutschland zu beschleunigen und zu intensivieren. Dafür werden auch in diesem Programm die Errichtung von 5G Massten im ländlichen Raum gefördert. Die Ergebnisse der Projekte werden der Öffentlichkeit und den Standardisierungsorganisationen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.


    § 1.2Rechtsgrundlage

    Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grundlage ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


    2Gegenstand der Förderung

    Durch die Umsetzungsförderung wird die Entwicklung und Erprobung von 5G-basierten Anwendungen in Pionierregionen, die Vernetzung der Projektteilnehmer und die Demonstration der Projektergebnisse gefördert. Entsprechend der Zielsetzung der 5G-Innovationskampagne wird das BMD Projekte auswählen, die dem Bereich der industriellen Forschung zuzuordnen sind. Gemäß der zugrundeliegenden beihilferechtlichen Vorgaben umfasst dieser das planmäßige Forschen oder kritische Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.


    § 2.1Allgemeine Grundsätze

    Gefördert werden 5G-Umsetzungsprojekte in geographisch klar abgegrenzten Modellregionen, die so ausgestaltet sind, dass ein einheitlicher Projektbezug erkennbar ist und die Projektgröße eine Umsetzung des Vorhabens innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie ermöglicht.


    § 2.2Anforderungen an die Umsetzungsprojekte

    Bei der Erstellung der Konzepte ist zu beachten, dass die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch privatwirtschaftliche Unternehmen zu erfolgen haben. Gebietskörperschaften können nicht als Mobilfunknetzbetreiber tätig werden. Der Ankauf von Mobilfunkinfrastruktur bzw. von Mobilfunkdienstleistungen kann nur insoweit durch diese Richtlinie gefördert werden, als er zur Einrichtung einer Entwicklungsumgebung für die industrielle Forschung notwendig ist. Zudem wird hiermit ebenfalls ein geförderter flächendeckender Ausbau der Mobilfunknetze vorgesehen.


    § 3Zuwendungsempfänger


    §3.1Antragsberechtigt

    Antragsberechtigt sind:


    Alternative 1:

    Gemeinden, Städte und Landkreise sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften (u.a. Zweckverbände), die einen Förderantrag im Rahmen der 5G-Innovationskampagne stellen.


    Alternative 2:

    Konsortien um Gebietskörperschaften, für die im Rahmen der 5G-Innovationskampagne ein Förderantrag gestellt worden ist, unabhängig davon, ob die Gebietskörperschaft eine Konzeptförderung erhält. Weitere Konsortialpartner können andere kommunale Gebietskörperschaften, die im Rahmen des Antrags auf Konzeptförderung beteiligt waren, (insbesondere kleine und mittlere) Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen sein. Von den Partnern eines Verbundvorhabens ist ein Koordinator zu benennen, der dem Projektträger und der Bewilligungsbehörde in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient. Die Rolle des Koordinators muss nicht notwendigerweise von einer kommunalen Gebietskörperschaft übernommen werden. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung nach Maßgabe des Merkblatts für Antragsteller/ Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten.


    § 3.2Ausschlüsse von der Antragsberechtigung

    Von der Antragstellung sind ausgeschlossen:


    Unternehmen, die gemäß Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben.


    Unternehmen in Schwierigkeiten, im Sinne von Artikel 1 Absatz 4c in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 18a bis 18e der Verordnung (EU) Nummer 651/ 2014.


    Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802c ZPO oder § 284 AO betreffen.

    Gebietskörperschaften gelten aus beihilferechtlicher Sicht als Unternehmen im Sinne der vorstehenden Regelung.


    § 3.3Antragsvoraussetzung

    Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass der Antragsteller dem BMD oder dem vom BMD beauftragten Projektträger bis zum 31. Dezember 2021 ein Konzept für ein Umsetzungsprojekt vorgelegt hat und nach der Bewertung und Auswahlentscheidung zur Stellung eines Förderantrags aufgefordert worden ist.


    § 4Zuwendungsvoraussetzungen

    Vor der Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich das Einholen eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Planung, Genehmigungsverfahren etc. gelten nicht als Beginn des Vorhabens.


    Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Der Antragsteller muss hierzu der Bewilligungsbehörde im Rahmen der Antragstellung einen Finanzierungsplan vorlegen, aus dem sich auch die Deckung des Eigenanteils bzw. der Eigenanteile aller Konsortialpartner ergibt.


    Zur Überprüfung der Angemessenheit der beantragten Fördermittel ist der Antragsteller verpflichtet, bei der Antragsstellung zu erklären, ob bzw. inwieweit für das Projekt weitere Fördermittel durch ihn, Begünstigte oder Dritte beantragt worden sind.


    Die Förderung setzt die Bereitschaft der Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit sowie zur Teilnahme an Vernetzungs- und Veranstaltungsformaten voraus. Im Rahmen des Programms ist die Durchführung von Konferenzen und Jahrestreffen aktueller und ehemaliger Fördernehmer und Workshops vorgesehen. Die Fördernehmer werden darüber hinaus aufgefordert, programmbegleitende übergeordnete Informations- und Kommunikationsarbeit zum Zwecke der öffentlichen Darstellung der Projektergebnisse zu unterstützen.


    Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, an der Evaluierung der Fördermaßnahme mitzuwirken und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Maßnahme bereitzustellen.


    § 5Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

    Die Zuwendungen zur Projektförderung werden im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sofern Vorhaben im Einzelfall nach Prüfung durch die Bewilligungsbehörde als beihilfefrei eingestuft werden können, kommt auch eine Vollfinanzierung in Betracht.


    Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben oder Kosten für die Konzeptumsetzung sowie für die notwendigen Koordinierungsaufgaben. Hierzu zählen Personalausgaben, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, Fremdleistungen, Material und Reisekosten jeweils soweit diese zwingend für die Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind.


    Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nummer 651/ 2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AGVO und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AGVO mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AGVO freigestellt.

    Eine Umsetzungsförderung kann nur dann ausgereicht werden, wenn sich die Projekte als industrielle Forschung im Sinne des Artikel 2 Nummer 85 AGVO einstufen lassen. Der Grundfördersatz beträgt daher für kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen 50 Prozent. Dieser Fördersatz erhöht sich um 15 Prozent auf einen Basisfördersatz von 65 Prozent, da die weite Ergebnisverbreitung durch Konferenzen und Veröffentlichungen des BMD und entsprechende Verpflichtungen für die Zuwendungsempfänger gewährleistet ist.

    Die Beihilfeintensität kann für Unternehmen wie folgt auf maximal 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten erhöht werden:


    a) um 10 Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen;

    b) um 15 Prozentpunkte, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

    das Vorhaben beinhaltet die wirksame Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder

    zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10 Prozent der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.


    Soweit sich die Vorhaben im Einzelfall als beihilfefrei einstufen lassen, weil keine wirtschaftliche Betätigung vorliegt, kann der Fördersatz im begründeten Ausnahmefall bis zu 100 Prozent betragen. Der Antragsteller hat in diesem Fall darzulegen, dass die Erfüllung des Zwecks in dem Umfang notwendig und nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch den Bund möglich ist.


    Die Förderung pro Vorhaben ist auf 4 Millionen Euro begrenzt. Dies gilt auch für Verbundvorhaben.


    Ist die Zuwendung eine Beihilfe im Sinne des AEUV, darf sie mit anderen staatlichen Beihilfen – einschließlich Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/ 2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf Deminimis-Beihilfen (ABl. L352 vom 24.12.2013, S. 1) – nicht kumuliert werden, es sei denn, die andere Beihilfe bezieht sich auf unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten oder es wird die höchste nach AGVO für diese Beihilfen geltende Beihilfeintensität bzw. der höchste nach AGVO für diese Beihilfen geltende Beihilfebetrag nicht überschritten.

    Ist die Zuwendung eine Beihilfe im Sinne des AEUV kann sie im Einzelfall gemäß Artikel 12 AGVO von der Euro­päischen Kommission geprüft werden.


    § 6Sonstige Zuwendungsbestimmungen


    Bestandteil eines Zuwendungsbescheids werden

    für kommunale Gebietskörperschaften die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-GK),

    für Unternehmen und auf Kostenbasis geförderte Forschungseinrichtungen die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis“ (ANBest-P-Kosten),

    für Hochschulen und auf Ausgabenbasis geförderte Forschungseinrichtungen die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren BMD“ (BNBest-mittelbarer Abruf BMD), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.


    Die Nutzbarmachung der Forschungsergebnisse für die Allgemeinheit durch Veröffentlichung eines Abschlussberichts ist für alle Zuwendungsempfänger verpflichtend.


    § 7Verfahren


    § 7.1Einschaltung eines Projektträgers

    Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „5G-Umsetzungsförderung im Rahmen der 5G-Innovationskampagne“ hat das BMD folgenden Projektträger beauftragt:

    VDI/ VDE Innovation und Technik GmbH

    Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit

    Steinplatz 1

    10623 Berlin

    5x5g@vdivde-it.de

    http://www.vdivde-it.de/ 5x5G/

    Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies in geeigneter Weise bekannt gegeben.


    § 7.2Anforderungen an die Konzepte

    Die Konzepte sind so zu gestalten, dass sie selbsterklärend sind und eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulassen. Die maximale Seitenzahl von 30 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., 1,5-facher Zeilenabstand, Seitenränder mindestens 2 cm) soll dabei nicht überschritten werden. Die Projektskizze ist in deutscher Sprache abzufassen und nach folgender Gliederung zu erstellen:


    1.Deckblatt mit

    Benennung der unmittelbar beteiligten Gebietskörperschaften sowie eventueller Kooperationspartner,

    Benennung des Projektgebiets.


    2.Kurzfassung des Berichts (maximal zwei Seiten mit allgemeinverständlicher und prägnanter Projektbeschreibung – ca. 250 Wörtern und bis zu drei Schaubildern/ Grafiken, die Anwendungsszenarien verdeutlichen sowie einer Kontakt-E-Mail-Adresse)

    Hinweis: Diese Kurzfassung ist zur Veröffentlichung durch das BMVI gedacht.


    3. Eingehende Darstellung zu

    Aufgabenstellung – Projektidee inklusive des Mehrwerts von 5G für die Realisierung des Projekts,

    Aspekten für die Umsetzung des Projekts:

    a) Auflistung der mit dem Projekt zu erprobenden Anwendungen und deren Umsetzung mit Hilfe von Leistungsmerkmalen des zukünftigen 5G-Standards,

    b) Auflistung der potenziellen Nutzer und Begünstigten,

    c) Beschreibung des Projektgebiets einschließlich Darstellung auf Karte,

    d) Darstellung der bestehenden Mobilfunk- und Festnetzversorgung,

    e) vorgesehene Vorgehensweise zum Ausbau/ zur Nutzung der für die Projektumsetzung erforderlichen 5G-Infrastruktur,

    f) Beschreibung der gegebenenfalls zu schaffenden Infrastruktur und Hardware,

    g) Beschreibung des Projektzeitplans,

    h) Berechnung der Wirtschaftlichkeitsaspekte des Projekts,

    i) Darstellung der Gesamtkosten für die Umsetzung des Projekts inklusive Angabe zu den vorhandenen Eigenmitteln und Herleitung des Fördermittelbedarfs,


    Darstellung der langfristigen Ziele des Konzepts und des voraussichtlichen Nutzens für die Gesellschaft, insbesondere die Verwertbarkeit des Ergebnisses und der Erfahrungen,


    der Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bereitstellung dieser Informationen für Standardisierungsaktivitäten,


    der erfolgten oder geplanten Veröffentlichung des Ergebnisses, Vorbereitung einer Präsentation des Konzepts für eine vom BMVI organisierte Veranstaltung. Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.


    § 7.3Auswahlverfahren

    Die eingegangenen Projektskizzen werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:


    erschließbarer 5G-spezifischer Mehrwert des Konzepts unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bedarfs,

    wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und Anwendungsbezug,

    Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungskonzepts,

    Qualifikation der Partner und des Projektmanagements,


    Einbeziehung von KMU und Anwendern.

    Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMD behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen.


    § 7.4Vorlage förmlicher Förderanträge

    Die Verfasser der zur Förderung ausgewählten 5G-Konzepte werden unter Angabe eines Termins und etwaigen Konkretisierungs- und Änderungsbedarfs in Textform aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

    Förmliche Förderanträge sind dem vom BMD beauftragten Projektträger auf den für die jeweilige Bemessungsgrundlage vorgesehenen Antragsformularen unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ in elektronischer und schriftlicher Form vorzulegen.


    § 7.5Zu beachtende Vorschriften

    Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.


    § 8Geltungsdauer

    Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.


    Marc Slober

    Bundesminister für Digitales

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 02/54
    2. Wahlperiode 23.12.2020


    Antrag

    Marc Slober und Fraktion der Freien Demokraten


    Tarifvertrag Pflege für allgemeinverbindlich erklären


    Der Landtag wolle beschließen:

    dass nach § 5 TVG der Tarifvertrag Pflege (TVöD-P) für allgemeinverbindlich erklärt wird.


    Begründung:

    Tagtäglich leisten Pflegekräfte harte Arbeit, um u.a. kranke und alte Mitmenschen zu Pflegen und ihnen in der aktuellen Lebensphase das Leben so angenehm wir möglich zu gestalten. Dabei werden die Pflegekräfte sowohl physisch als auch psychisch stark belastet. Umso erschreckender ist es, dass es immer noch Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen gibt, wo deutlich schlechter all der Tarifvertrag (TVöD-P) gezahlt wird. Dies ist unter der Würde der Pflegekräfte und denen Menschen, die die betreuen.


    Jeder soll für seine harte Arbeit angemessen bezahlt werden. Auch würde durch eine faire Bezahlung die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden. Deswegen muss der TVöD-P endlich allgemeinverbindlich erklärt werden.


    Marc Slober und Fraktion

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/53
    2. Wahlperiode 18.12.2020


    Wahlvorschlag

    der Fraktion der Freien Demokraten


    Wahl der nordrhein-westfälischen Mitglieder der Bundesversammlung


    Die Fraktion der Freien Demokraten schlägt als Mitglieder der Bundesversammlung folgende Personen vor:

    1. Marc Slober

    2. Phoenix Schmidt

    3. Aidan L. Wynter

    4. Michael Michels



    Düsseldorf, den 18.12.2020

    Marc Slober und Fraktion

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/49
    2. Wahlperiode 14.12.2020


    Antrag

    der Landesregierung


    Schweigeminute für den verstorbenen Landesminister a.D. und Landtagspräsident a.D. Frank Michels


    Hiermit beträgt die Landesregierung eine Schweigeminute für den verstorbenen Landesminister a.D. und Landtagspräsident a.D. Frank Michels für die Landtagssitzung am Mittwoch den 16.12.2020.


    Begründung:


    Herr Michels hat in seine unterschiedlichsten Positionen stets unparteiisch ausgeführt und dem Land im besonderen Maße gedient.




    Marc Slober für die Landesregierung

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/48
    2. Wahlperiode 14.12.2020


    Antrag

    der Landesregierung


    Mehr Umweltschutz in der Energiegewinnung wagen



    Der Landtag beauftragt die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass


    1. Den Netzausbaus mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien stärker zu forcieren und dafür geeignete Regelungen ergriffen werden. In diesem Zuge soll eine Quotenregelung für erneuerbare Energien Ausschreibungen in Gebieten mit freiwerdenden Netzkapazitäten eingeführt werden.
    2. die Integration des Marktes der Erneuerbaren Energien gestärkt wird und diese stärker an den Marktrisiken partizipieren, das Segment der
    3. Innovationsausschreibungen ausgebaut wird und die erneuerbaren Energien mehr Systemverantwortung tragen.
    4. die Förderbedingungen für die Photovoltaik verbessert werden, indem die Eigenversorgung bei PV-Dachanlagenausschreibungen anteilig zulässig wird, die Schwelle für die Befreiung von der EEG-Umlagepflicht auf 50 kW heraufgesetzt, die Subventionen attraktiver gestalten werden und der Mieterstrom zusätzlich gestärkt wird.
    5. für die Offshore-Windenergie Investitionssicherheit im Falle von Herstellerinsolvenzen gewährleistet wird.
    6. die Perspektive für Biogasanlagen im Bestand wirtschaftlich bleibt, Flexibilität zusätzlich angereizt wird und die Potenziale der Güllevergärung effektiv adressiert werden.
    7. für ausgeförderte EEG-Anlagen faire Perspektiven am Markt eröffnet werden.
    8. für die gesamte energieintensive Industrie ein effektiver Carbon-Leakage-Schutz, d.h. der energiekostenbedingten Abwanderung von industrieller Wertschöpfung und Arbeitsplätzen, sichergestellt wird.
    9. die EEG-Umlage weiter abgesenkt wird der Regulierungsrahmen für erneuerbare Energien den Zubau außerhalb des EEG am Markt unterstützt, um eine marktwirtschaftliche Alternative beim Zubau zum EEG zu eröffnen.



    Begründung:


    Es ist das zentrale Ziel der Klimaschutzpolitik, dass Mitte des Jahrhunderts Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen klimaneutral ist. Die Landesregierung von Nordhrein-Westfalen möchte dazu einen Beitrag leisten.


    In Anbetracht einer sich langsam aber stetig vollziehenden globalen

    Transformation des Wirtschaftens auch ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft als Garant unseres Wohlstands und zum Erhalt und zur Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitsplätzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine nachhaltige Transformation unserer Volkswirtschaft unumgänglich.


    Klimaschutz und die Energiewende in Deutschland stehen trotz Fortschritten weiterhin vor großen Herausforderungen. Mit dem verbindlich geregelten Kohleausstieg hat Deutschland einen entscheidenden Schritt nach vorne gemacht – unser Land übernimmt besondere Verantwortung und geht dabei voran. So nimmt Nordrhein-Westfalen bis 2023 als einziges Bundesland ein

    Drittel der derzeitig vorhandenen Braunkohlekapazitäten vom Netz.


    Die NRW- Koalition aus FDP und SPD arbeitet zusammen mit der Wirtschaft und der Gesellschaft an dem Energiesystem der Zukunft. Schon in der ersten sozialliberalenkoalitition haben wir den Grundstein für mehr Forschung an nachhaltigen Technologien gelegt. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur im Energiesektor von entscheidender Bedeutung, sondern entfaltet über die Sektorenkopplung auch Wirkung auf die CO2-Reduktion in anderen

    Bereichen. Denn in der Industrie, im Gebäude- und Wärmebereich, im

    Verkehrssektor und in der Landwirtschaft sind die Herausforderungen der CO2-Reduktion ebenfalls groß.


    Der Kohleausstieg ist energiewirtschaftlich und sozialpolitisch ambitioniert.


    Nordrhein-Westfalen will sich aber als Energie- und Industrieland Nr. 1

    behaupten. Die NRW-Koalition setzt aus diesem Grund weiterhin konsequent auf einen Modernisierungskurs der Wirtschaft und auf Zukunftsinvestitionen für das Energiesystem der Zukunft. Dabei werden erneuerbare Energien eine zunehmend wachsende Rolle im Energiemix in Nordrhein-Westfalen einnehmen. Bis 2025 wollen wir 45 % des Stromes aus erneuerbaren Energien gewinnen.

    Es ist aber auch klar: Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, werden bis auf Weiteres auch konventionelle Kraftwerke zum Einsatz kommen. Insbesondere die fluktuierende Erzeugung der erneuerbaren Energien wird durch moderne, effiziente Gaskraftwerke abgesichert werden müssen. Daher wäre es verantwortungslos, für Gaskraftwerke bereits eine neue Ausstiegsdebatte zu fordern.


    So werden anstatt einer wirksamen Reform Einzelregelungen angepasst, wodurch eine grundlegende Neuaufstellung der Förderung der erneuerbaren Energien ausbleibt. Das System zur Förderung sollte zukünftig komplett umgestaltet und marktwirtschaftlicher ausgerichtet werden. Insbesondere sollte die Finanzierung sich vollständig aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung sowie Haushaltsmitteln speisen. Zudem werden Anreize vermisst,

    die den Einsatz von Strom in Sektoren wie Verkehr und Wärmegewinnung angemessen berücksichtigen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das EEG nicht zuletzt aufgrund seines nicht-sozial ausgewogenen Umlagesystems, seiner Komplexität und fehlender Anreize ausgedient hat und den Weg zur Klimaneutralität eher behindert.


    Aufgrund der aufgeführten Notwendigkeit einer grundlegenden Reform bleibt der Bundesgesetzgeber aufgefordert, mittelfristig die Weichen für ein Energiesystem der Zukunft zu stellen und das EEG abzuschaffen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die für 2027 vorgesehene erneute Befassung mit dem EEG eindeutig zu spät ist.


    Marc Slober

    Umweltminister NRW

    §1 Name und Nutzen


    • Das Stipendiums Programm trägt den Namen Go School
    • Die Fördermittel dürfen nur für die Unterstützung für Lehramtsstudenten eingesetzt werden.


    §2 Gewährleistungsberechtigt


    Folgende Gruppen sind berechtigt Fördermittel des Stipendiums Programm zu erhalten:


    • Vorraussetzung ist das Unterrichten an einer Schule in Nordrhein Westfalen in den ersten 15 Jahren.
    • Student*innen die nicht die finanziellen Mittel haben, ein solches Studium zu finanzieren.
    • Student*innen die sich verpflichten nach Ihren Studium mind. 10 Jahre an einer allgemeinen Schule zu unterrichten.
    • Sowie Student*innen mit herausragenden Leistungen.


    §3 Fördermittel


    Die Fördermittel betragen für jede*n Student*in , der*die dieses Förderprogramm bezieht, 1200,00 € pro Monat.


    § 4 Beantragung


    Der Antrag auf Förderung muss bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.


    Antragszeitraum ist für das Sommersemester vom 1 November bis zum 30 März eines Jahres.


    Für das Wintersemester vom 1 April bis zum 30 September eines Jahres.


    Ein Antrag gilt bis zum Ende der Regelstudienzeit.


    Sollte ein*e Student*in das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit schaffen, kann er einen erneuten Antrag stellen. Dieser muss für jedes zusätzliche Semester gestellt werden und kann für maximal 4 weitere Semester beantragt werden.


    § 5 Kontrolle


    Für die Kontrollen gegen Missbrauch ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig in welchen Zuständigkeitsbereich die Universität liegt.


    § 6 Verstöße


    Verstöße werden gemäß des Strafgesetzbuch geahndet.

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 02/43
    2. Wahlperiode 20.11.2020

    Antrag

    der Landesregierung


    Erwerb 750 Traglufthallen und Studie für potenzielle neue Flüchtlingsunterkünfte


    Der Landtag wolle beschließen:


    Erwerb von 750 neuen Traglufthallen mit je 150 Feldbetten

    Durchführung einer Studie für potenzielle neue Flüchtlingsunterkünfte


    Begründung:

    Durch den Beschluss des letzten EU-Gipfels ist damit zu rechnen, dass in NRW bis zu 224.954 (21,09 % nach dem Verteilungsschlüssel in Deutschland) Flüchtlinge zusätzlich aufgenommen werden müssen. Mit der aktuell vorhandenen Kapazität an Flüchtlingsunterkünften wird es zu einem massiven Engpass an Betten kommen und es könnte entsprechend zu Ausschreitungen in den Unterkünften kommen. Um den Asylsuchenden eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten, ist entsprechend eine Aufstockung an Flüchtlingsunterkünften von Nöten. Dabei werden auch mobile Traglufthalle einen wichtigen Beitrag leisten müssen.


    Kosten: Zusätzlich 412,5 Mio. €. (Circa 550.000 pro Traglufthalle im Betrieb.) 42 % der KdU übernimmt und 670 € für jeden anerkannten Flüchtling bezahlt der Bund. Daher werden fürs Land/ die Kommunen Kosten in Höhe von 239,25 Mio. € erwartet.


    Marc Slober für die Landesregierung

    Ministerpräsident NRW

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/37
    2. Wahlperiode 13.11.2020


    Antrag

    der Landesregierung


    Einsetzen einer Schweigeminute zum Tod des Landtagspräsidenten a. D. Robin Grimm



    Zum Beginn der nächsten Landtagssitzung soll durch eine Schweigeminute an den Tod des Landtagspräsidenten a. D. Robin Grimm erinnert werden.



    Begründung:


    Robin Grimm hat sich durch seine unparteiische Arbeit besonders für das Land engagiert und wurde durch rechten Terror aus seinem Leben gerissen. Damit wollen wir unseren ehemaligen Landtagspräsidenten für seine harte Arbeit im wohle des Landes danken.


    Die Landesregierung