Karl Machno Registriert
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Beiträge von Karl Machno

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    §7 Verfahrenseröffnung

    1. Ist ein Antrag eingegangen, so hat die Schiedskommission binnen 48 Stunden zu entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird.
    2. Wird ein Verfahren eröffnet, dann sind die Kläger und ggf. die Angeklagten und weitere Beteiligte unverzüglich zu benachrichtigen und ein Termin für die erste Anhörung zu vereinbaren.
    3. Wird eine Eröffnung abgelehnt, so ist dies Klägern und ggf. Angeklagten und weiteren Beteiligten unverzüglich mitzuteilen. Die Entscheidung ist zu begründen.

    §6 Einreichung eines Antrags

    1. Ein Antrag an ein Schiedsgericht ist im internen Forenbereich unter Anträge einzureichen. Nur ein dort eingereichter Antrag ist rechtskräftig.
    2. Absatz 1 gilt nicht für Personen, deren Mitgliedsantrag abgelehnt wurde und die daher keinen Zugriff auf die internen Bereiche haben. Hier ist der Antrag bei der Schiedskommission oder anderen Parteiorganen einzureichen, die ihn dann umgehend im Forum zu veröffentlichen haben.
    3. Als Informationen sind mindestens anzugeben:
      1. Alle Personen, die den Antrag stellen
      2. Der Gegenstand des Antrag und die Position der Antragsteller
      3. Ggf. das Mitglied, Parteiorgan oder den Beschluss, gegen den der Antrag sich richtet
    4. Jedes Mitglied der Partei darf einen Antrag an das Schiedsgericht einreichen. Nichtmitglieder dürfen Anträge stellen, wenn
      1. ihr Mitgliedsantrag abgelehnt wurde
      2. sie aus der Partei ausgeschlossen wurden und ihr Antrag sich auf den Ausschluss oder ihre Zeit in der Partei bezieht.

    §5 Arbeitsfähigkeit

    1. Eine Schiedskommission ist arbeitsfähig, wenn sie mindestens zwei Mitglieder, davon einen Schiedsrichter, besitzt, die an den Anhörungen zu einem Antrag teilnehmen.
    2. Ist die Arbeitsfähigkeit nicht gegeben und sind zusätzliche Schiedskommissare dringend erforderlich, so hat der Parteivorstand einen Sonderparteitag einzuberufen, auf dem diese Schiedskommissare gewählt werden.

    §3 Schiedskommissarinnen und Schiedskommissare

    1. Die Mitglieder einer Schiedskommission oder Schlichtungskommission werden Schieds- bzw. Schlichtungskommissare genannt.
    2. Die Bundesschiedskommission hat mindestens drei ständige Mitglieder. Diese werden durch den Bundesparteitag gewählt.
    3. Die Schiedskommissare sind unabhängig voneinander zu wählen. Um gewählt zu sein, müssen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen Ja-Stimmen sein.

    §2 Gültigkeit

    1. Diese Schiedsordnung gilt in der vorliegenden Form vollumfänglich für die Bundesschiedskommission.
    2. Wenn Gebietsverbände eigene Schiedskommissionen einrichten, so gilt diese Schiedsordnung sinngemäß.
    3. Die Gebietsverbände können auch eigene Schiedsordnungen beschließen. Diese dürfen dieser Bundesschiedsordnung nicht grob widersprechen. Beschwerden darüber sind bei der Bundesschiedskommission vorzulegen.

    §1 Zweck

    1. Die Aufgabe der Schiedskommissionen und Schlichtungskommissionen ist, Streitigkeiten in der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung der Parteisatzung und nachgeordneter Ordnungen und zur Entscheidung über Wahlanfechtungen beizulegen.

    Allen, die bis hierhin gekommen sind und alle Fragen für uns beantwortet haben, möchte ich herzlich danken: Ihr macht für uns ein zuverlässiges Stimmungsbild! Damit bringt ihr eine Aktivität in die Sim, die es sonst nicht geben würde! Immer weiter so!

    Außerdem wollen wir Fragen zu aktuellen politischen Themen stellen. Aufsehenerregend war zum Beispiel der Fall von Yoshi Gysi, der als einziger CDUler in dern Bundestag einzog. Der Ex-SPDler hat sich jetzt mit der AfD in der Christlich-Konservativen Fraktion zusammengeschlossen.

    Die ersten Bundestagswahlen sind geschafft, der Bundestag wird heute das erste Mal in dieser Simulation zusammentreten. Das heißt aber noch lange nicht, dass Umfragen nicht mehr notwendig wären. Die Regierung hat ihre Arbeit noch nicht aufgenommen und doch gibt es jetzt schon die ersten kleinen Skandale. Das Stimmungsbild unserer Simulation ändert sich fortwährend. Deshalb bittet der Gesamtdeutsche Rundfunk heute wieder alle Bürger*innen darum, unsere Sonntagsfrage zu beantworten.

    Nachdem es bei den letzten Umfragen Manipulationen durch Trolle gegeben hatte, haben wir die Sonntagsfrage ins Forum verlegt, sodass nur noch wirkliche Teilnehmer dieser Simulation zur Abstimmung berechtigt sind.

    Die Umfrage läuft bis zum Sonntag um 20 Uhr. Das Ergebnis wird in der gewohnten Qualität später am Abend veröffentlicht.

    Sehr geehrter Herr Bundeswahlleiter,

    Hiermit reichen wir, Pascal Helmig, Karl Machno und Jan Daszyński, die Wahlunterlagen der Partei DIE LINKE für die 1. Bundestagswahl ein. DIE LINKE stellt folgende Kandidaten auf:

    Direktmandate:

    • Bezirk 1 (Nordrhein-Westfalen): Pascal Helmig
    • Bezirk 3 (Baden-Württemberg): Noah Blasel
    • Bezirk 6 (Nord/Ost): Karl Machno

    Wahlliste:

    1. Karl Machno
    2. Walter-Bodo von der Vogelweide
    3. Pascal Helmig
    4. Noah Blasel
    5. Hendrik von Jogginghose

    Außerdem reichen wir das unter diesem Link als PDF verfügbare Grundsatzprogramm ein. Alle Posten sowie das Grundsatzprogramm wurden auf den Parteitagen vom 21. und 22. März verabschiedet. Wir versichern hiermit an Eides statt, dass die Wahlen bzw. Abstimmungen nach den Vorgaben unserer Satzung sowie der geltenden Gesetze durchgeführt wurden.


    Es verbleiben für alle Nachfragen mit freundlichen Grüßen


    P. Helmig

    Pascal Helmig, Bundesvorstand


    K. Machno

    Karl Machno, Bundesvorstand


    Jan Daszyński

    Jan Daszyński, Parteimitglied