Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung I DS 02/36

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache
    02/36
    2. Wahlperiode 12.11.2020


    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung


    A. Problem und Ziel

    Europa hat unserem Land gutgetan und wird unseren Land auch in Zukunft viel leisten und in Europa liegt unsere Zukunft. Dennoch wird der Europatag in unserem Bundesland nicht gewürdigt.


    B. Lösung

    Der 9. Mai wird zum gesetzlichen Feiertag


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    E. Erfüllungsaufwand


    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Am Tage sind alle Läden zu schließen, wie es an anderen Feiertagen üblich ist.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine


    F. Weitere Kosten

    Keine.


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung vom 12.11.2020


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 25

    (1) Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.

    (2) Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag.

    wird: (3) Der 9. Mai als Europa-Tag als gesetzlicher Feiertag angefügt.


    Begründung


    1. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Wir als Nordrhein-Westfalen wollen den Europäischen Geist ausleben.


    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Änderung der Landesverfassung.


    III. Alternativen

    Keine.


    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.


    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Läden sind zu schließen und der Tag ist zu Händeln wie jeder andere gesetzliche Feiertag.


    5. Weitere

    Kosten Keine.


    6. Weitere

    Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    Die Landesregierung


  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label von Gesetzentwurf auf Abgewiesen geändert.