Deutscher Bundestag | Drucksache 2/085 |
2. Wahlperiode | 10.01.2021 |
Antrag
der Abgeordneten Manfred Bunnes, Hanna Bunnes, Rainer Ehrlichmann, Florian Weis und Fraktion der FDP und Fraktion der DM
Einberufung des Bundestages
Der Bundestag wolle beschließen:
Wir beantragen die Einberufung des Bundestages nach §19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages i.V.m. Art. 39 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Zitat(2) Der Präsident ist zur Einberufung des Bundestages verpflichtet, wenn ein Drittel der
Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen
(Artikel 39 Abs. 3 des Grundgesetzes).
Begründung:
Die Regierungskrise in Deutschland muss unbedingt beendet werden. Der Bundestag kann ohne die Wahl eines neuen Bundeskanzlers nicht aufgelöst und nicht Neuwahlen anberaumt werden. Daher ist es unabdingbar, dass wir hier schnellstmöglich reagieren.