BvR 70 | Einstweiliger Rechtsschutz

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Bundesverfassungsgericht

    - BvR 70 -

    Bundesadler_Siegel.svg.png

    Im Namen des Volkes


    In dem Verfahren

    über

    die Verfassungsbeschwerde


    des Lukas Jäger, Freiherr von Bern


    gegen Wahl des Bundespräsidenten in der 2. Bundesversammlung


    hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung


    hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat –


    unter Mitwirkung der Richter,

    Phelps

    Lanßen,


    am 14.05.2021 beschlossen:


    1. Der Antrag auf einstweiligem Rechtsschutz wird abgewiesen.


    2. Die Klage ist zugelassen.



    G r ü n d e :


    A.

    Die Antragssteller wenden sich gegen die Wahl der zweiten Bundesversammlung, in der der angetretene Kandidat Philipp Nahles mit einer Mehrheit von 26:24 Stimmen im dritten Wahlgang gewählt wurde. Seine Beschwerde richtet sich darauf, dass ein Mitglied des Landtages, welches von diesem zur Bundesversammlung berufen wird eine zweite Stimme erhält, wenn dieser gleichzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages ist und dadurch ebenfalls eine Stimme erhält.


    B.

    Das Gericht sieht keine hinreichenden Gründe, dass dem Antragsteller schwere, unabwendbarer Nachteile entgegen stehen würden, wenn kein einstweiliger Rechtsschutz gewährt wird.


    Das Urteil ist unanfechtbar.

    Phelps Lanßen