Bundesverfassungsgericht
- BvR 70 -
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Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Lukas Jäger, Freiherr von Bern
gegen Wahl des Bundespräsidenten in der 2. Bundesversammlung
hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat –
unter Mitwirkung der Richter,
Phelps
Lanßen,
am 14.05.2021 beschlossen:
1. Der Antrag auf einstweiligem Rechtsschutz wird abgewiesen.
2. Die Klage ist zugelassen.
G r ü n d e :
A.
Die Antragssteller wenden sich gegen die Wahl der zweiten Bundesversammlung, in der der angetretene Kandidat Philipp Nahles mit einer Mehrheit von 26:24 Stimmen im dritten Wahlgang gewählt wurde. Seine Beschwerde richtet sich darauf, dass ein Mitglied des Landtages, welches von diesem zur Bundesversammlung berufen wird eine zweite Stimme erhält, wenn dieser gleichzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages ist und dadurch ebenfalls eine Stimme erhält.
B.
Das Gericht sieht keine hinreichenden Gründe, dass dem Antragsteller schwere, unabwendbarer Nachteile entgegen stehen würden, wenn kein einstweiliger Rechtsschutz gewährt wird.
Das Urteil ist unanfechtbar.
Phelps Lanßen