Bundesverfassungsgericht
- BvR 89 -
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Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
Raimund Nicolaus
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen AZ 1 VG 88/21
hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat –
unter Mitwirkung der Richter
Phelps,
Lanßen
am 28.05.2021 ohne mündliche Verhandlung beschlossen:
1. Die Beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Der Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz ist damit hinfällig.
G r ü n d e :
Die Klage ist unzulässig.
Der Beschwerdeführer ist Teil des Verfahrens des Bundesgerichtshofs und dem damit zusammenhängenden Beschluss, mit dem Aktenzeichen AZ 1 VG 88/21 und in diesem in seiner Funktion als Bundeswahlleiter und somit Teil des Bundeswahlausschusses und somit Teil der gesetzgebenden Gewalt beteiligt und mithin nicht klageberechtigt.
Das Urteil ist unanfechtbar.
Phelps Lanßen