BvR 89 | Beschluss

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Bundesverfassungsgericht

    - BvR 89 -

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    Im Namen des Volkes


    In dem Verfahren

    über

    die Verfassungsbeschwerde


    Raimund Nicolaus


    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen AZ 1 VG 88/21


    hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat –


    unter Mitwirkung der Richter

    Phelps,

    Lanßen


    am 28.05.2021 ohne mündliche Verhandlung beschlossen:


    1. Die Beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.


    2. Der Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz ist damit hinfällig.


    G r ü n d e :


    Die Klage ist unzulässig.


    Der Beschwerdeführer ist Teil des Verfahrens des Bundesgerichtshofs und dem damit zusammenhängenden Beschluss, mit dem Aktenzeichen AZ 1 VG 88/21 und in diesem in seiner Funktion als Bundeswahlleiter und somit Teil des Bundeswahlausschusses und somit Teil der gesetzgebenden Gewalt beteiligt und mithin nicht klageberechtigt.


    Das Urteil ist unanfechtbar.

    Phelps Lanßen