Fabian Stettner Ministerpräsident
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Manfred Klausbrück

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/25
    3. Wahlperiode 12.03.2021



    Antrag

    des geschäftsführenden Bundesverteidigungsministers und der Bundesregierung


    Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Bundestag stimmt dem Vorschlag des geschäftsführenden Bundesverteidigungsministers zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien zu.




    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen


    Die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Durch den vorgesehenen Einsatz deutscher Streitkräfte unterstützt die Bundesrepublik Deutschland den Irak, die internationale Anti-IS-Koalition und die regionalen Partner in ihrem Kampf gegen den IS auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie im Rahmen der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und leistet im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition sowie der NATO-Mission in Irak einen Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte auf Bitten von und im Einvernehmen mit der irakischen Regierung.


    Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 und Folgeresolutionen wiederholt festgestellt, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.


    Mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 hat der Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle vom IS stehenden Gebiet in Irak und Syrien alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere vom IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort für den IS zu beseitigen, den IS in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen hat. Der Fortschritt durch militärische Operationen zur Bekämpfung vom IS wurde in Folgeresolutionen bekräftigt, zuletzt mit Resolution 2449 (2018) vom 13. Dezember 2018, in der auch die Notwendigkeit eines nachhaltigen und umfassenden Ansatzes mit aktiver Beteiligung und Zusammenarbeit aller Staaten und internationalen und regionalen Organisationen zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung betont wird.


    Die zusammenhängende territoriale Kontrolle vom IS über Gebiete in Irak und Syrien wurde durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich gebrochen. Dennoch dauert der bewaffnete Angriff vom IS weiterhin an und erfordert es, seine Bekämpfung im Rahmen der Selbstverteidigung mit militärischen Mitteln fortzusetzen. Nach wie vor erhebt der IS einen Anspruch auf die ehemals durch ihn kontrollierten Gebiete und darüber hinaus und richtet sein Handeln darauf aus, in Gebieten, in denen die räumliche Kontrolle durch Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet ist, wieder zu erstarken, Einfluss auszuüben und sein Netzwerk im Untergrund auszubauen. Der IS verfügt weiterhin über die Ressourcen, militärische Mittel und den Willen, zeitlich und räumlich begrenzt eine territoriale Kontrolle auszuüben. Der IS ist weiterhin fähig und willens, Anschläge in Syrien, Irak und Europa sowie darüber hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen den IS gilt das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen daher unverändert fort.


    Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-Dokument S/2014/440) hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen den IS, auch mittels militärischer Ausbildung, gebeten. Diese Unterstützungsbitte hat die irakische Regierung wiederholt bestätigt. Die Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte im Rahmen der NATO-Mission in Irak erfolgt zudem auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung, ausgedrückt im Notenwechsel zwischen der NATO und der irakischen Regierung vom 14. April 2016 und erneut bestätigt durch den Briefwechsel des irakischen Premierministers Mustafa al Kadhimi mit dem NATO-Generalsekretär vom 20. Juni 2020.


    Die Staats- und Regierungschefs der NATO haben zudem auf dem Gipfel in Warschau am 8./9. Juli 2016 eine Grundsatzentscheidung gefasst, die Koalition mit AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeugen zu unterstützen. Diesen Beschluss hat der Nordatlantikrat am 19. Mai 2017 konkretisiert.


    Nach Absprache über die Übernahme der Luftraumüberwachung bzw. Überwachung der vom IS besetzten Gebiete, mit den kanadischen und italienischen Partnern, haben wir diesen Missionsbereich abgegeben um uns auf die Ausbildung irakischer Einheiten zu fokusieren.




    3. Auftrag


    Ziel des deutschen Engagements ist es, durch einen vernetzten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen Kerngebiets vom IS in Irak und Syrien, beizutragen. Der deutsche militärische Beitrag dient dazu, in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen den IS zu verhindern.


    Der deutsche Beitrag, welcher Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau von Einheiten und Verbänden der sogenannten Volksmobilisierung („Popular Mobilization Forces“) ausschließt, zum Fähigkeitsaufbau, der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen können künftig sowohl im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition als auch im Rahmen des NATO Engagements in Irak erbracht werden. Im Zuge der Anpassung und Reduzierung des Ausbildungsengagements von Operation Inherent Resolve der internationalen Anti-IS-Koalition kommt der NATO-Mission beim Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte und insbesondere bei der Beratung irakischer Sicherheitsinstitutionen eine zunehmend größere Rolle zu, auch auf Wunsch der irakischen Regierung. Anders als Operation Inherent Resolve ist die NATO-Mission in Irak weiterhin nicht am unmittelbaren Kampf gegen den IS beteiligt und bringt keine kinetischen Fähigkeiten dafür ein.





    4. Aufgaben


    Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich daraus folgende Aufgaben im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition und des NATO-Engagements in Irak:


    • Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte;


    • Lufttransport, auch für internationale Organisationen, Alliierte und Partner; • See- und Luftraumüberwachung;


    • Aufklärung und Lagebilderstellung;


    • Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen im Rahmen des Auftrags;


    • Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber irakischen Regierungsinstitutionen und für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte;


    • beratende Unterstützung internationaler Partner im Rahmen des Fähigkeitsaufbaus und Wahrnehmung von Konsultations- und Koordinierungsaufgaben in Irak;


    • Förderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit zur Unterstützung der Stabilisierung im vernetzten Ansatz;


    • Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner, internationalen Organisationen, der NATO-Mission in Irak und im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition;


    • Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte sowie Alliierter und Partner der internationalen Anti-IS-Koalition und der NATO-Mission in Irak, dabei gegebenenfalls auch Rettung und Rückführung isolierten Personals;


    • Wahrnehmung von sanitätsdienstlichen Aufgaben.






    5. Einzusetzende Fähigkeiten für die deutsche Beteiligung im Rahmen des NATO-Engagements in Irak werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt:


    • Beratung und Ausbildung;


    • Aufklärung;


    • Führung;


    • Führungsunterstützung;


    • Militärisches Nachrichtenwesen;


    • Sicherung und Schutz, gegebenenfalls Rettung und Rückführung isolierten Personals;


    • logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung;


    • strategischer und taktischer Lufttransport;



    Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, internationaler Organisationen und der NATO-Mission in Irak eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung angezeigt ist.



    6. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes


    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen die unter Nummer 5 genannten Fähigkeiten einzusetzen, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages und – hinsichtlich des Fähigkeitsaufbaus der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte – die Zustimmung der irakischen Regierung vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2022




    7. Status und Rechte


    Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen und dem anwendbaren humanitären Völkerrecht sowie den zwischen Deutschland und Irak sowie mit anderen Staaten getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen hinsichtlich Zugang, Stationierung, Versorgung, Einsatzdurchführung und Regeln für den Einsatz.


    Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch Einsatzregeln spezifiziert. Das umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer Partner im Kampf gegen den IS sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall unberührt.




    8. Einsatzgebiet


    Der Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte kann im gesamten Hoheitsgebiet des Iraks erfolgen.


    Luftbetankung sowie der Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung können im irakischen Hoheitsgebiet, im Luftraum über dem Operationsgebiet vom IS in Syrien und im Hoheitsgebiet von Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, erfolgen.


    Lufttransport als Unterstützungsleistung für die internationale Anti-IS-Koalition, internationale Organisationen, Alliierte und Partner können in Irak, Jordanien, in weiteren Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie in EU- und NATO-Staaten erbracht werden.


    Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben multinationaler Partner, der NATO-Mission in Irak und der internationalen Anti-IS-Koalition eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung angezeigt ist.




    9. Personaleinsatz


    Es können insgesamt bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.


    Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Personalwechseln und in Notsituationen darf die Personalgrenze vorübergehend überschritten werden.


    Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne von § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und von § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.




    10. Finanzierung


    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien werden für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. Januar 2022 voraussichtlich insgesamt rund 116 Millionen Euro betragen und aus dem Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2020 rund 15,4 Millionen Euro, auf das Haushaltsjahr 2021 rund 94,8 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 5,8 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im Bundeshaushalt 2020 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Regierungsentwurfs im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.




    Begründung:


    I. Politische Rahmenbedingungen


    Der vergangene Mandatszeitraum war von großen sicherheitspolitischen Herausforderungen für das internationale Engagement im Kampf gegen IS und für die Stabilisierung der Region geprägt. Insgesamt verschärfte sich die humanitäre, wirtschaftliche und sozioökonomische Lage der Menschen in der Region seit Anfang letzten Jahres.


    In Syrien, insbesondere im Nordosten, bleiben die Herausforderungen nach dem Sieg über das territoriale sogenannte Kalifat des IS enorm. Der Stabilisierung der ehemals von IS gehaltenen Gebiete kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Die Menschen, die jahrelang unter der Terrorherrschaft von IS gelitten haben, sehnen sich nach einer Perspektive. Sie benötigen Stabilität, funktionierende zivile Infrastruktur und Möglichkeiten, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu bestreiten. Ohne diese Stabilität steigt die Gefahr, dass die traumatisierten Menschen der grausamen Ideologie von IS erneut verfallen. Gerade in Nordsyrien kamen im letzten Jahr weitere Humanitäre Notlagen dazu, die zur Folge haben, dass dort Truppen gebunden werden und somit bei der Bekämpfung des IS fehlen. Dabei hat IS bereits seit über einem Jahr die Fähigkeit unter Beweis gestellt, zunehmend komplexe Anschläge und Angriffe in fast allen Landesteilen Syriens durchführen zu können. Der Fokus der IS-Tätigkeiten liegt insbesondere auf dem ehemaligen Kerngebiet im Nordosten. Der IS nutzt auch nach wie vor die Grenzregion zum Irak, um aus dem Untergrund aus zu agieren. In dem vom syrischen Regime kontrollierten Gebiet Zentralsyriens südwestlich des Euphrats konnte die Terrororganisation zudem wieder punktuelle und temporäre Gebietskontrolle ausüben. Damit drohen Teile Syriens zu einem sicheren Rückzugsort für IS zu werden, mit Auswirkungen für Irak, Syrien und die gesamte Region.


    In Irak setzt IS die Angriffe gegen irakische Sicherheitskräfte, Repräsentanten des irakischen Staates, und gegen kritische Infrastruktur fort. Im Kampf gegen die irakischen Sicherheitskräfte gelingen IS zum Teil auch komplexe Operationen. Im ersten Halbjahr 2020 konnte der IS von einem verminderten Verfolgungsdruck profitieren und die Anzahl der Anschläge zwischenzeitlich auf das Niveau von März 2018 steigern. Der IS hat somit als Untergrundakteur überlebt und ist derart adaptiv und flexibel, dass er regionale Entwicklungen rasch zu seinem operativen Vorteil nutzen kann. Auch wenn im März 2019 eine zusammenhängende territoriale Kontrolle von IS über Gebiete in Syrien und Irak erfolgreich beendet wurde, dauert der bewaffnete Angriff der Terrororganisation an. Mehrere sicherheitspolitische Entwicklungen in der gesamten Region im vergangenen Mandatszeitraum den Verfolgungsdruck auf IS. So stellen vor allem Einheiten der irakischen Volksmobilisierung, die unter dem Einfluss Irans stehen, eine Bedrohung für die internationale Präsenz und die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte dar.


    Diese sicherheitspolitischen Entwicklungen erschweren Irak die erfolgreiche Bewältigung einer zunehmend vielschichtigen Krisenlage – innenpolitische Proteste, eine durch die Pandemie und den Ölpreisverfall verschärfte Haushalts- und Wirtschaftskrise, Energie- und Wasserknappheit sowie die Auswirkungen regionaler Spannungen auf das Land. Angesichts dieser immensen Herausforderungen Iraks war das Ende der mehrmonatigen Regierungskrise mit der Bestätigung des neuen Ministerpräsidenten Mustafa al-Kadhimi durch das irakische Parlament am 7. Mai 2020 ein wichtiger Meilenstein für die politische Stabilisierung des Landes. Ministerpräsident al-Kadhimi und seine Regierung sind bemüht, diesen Schwierigkeiten proaktiv entgegenzutreten, unter anderem durch konkrete Schritte hin zur Aufarbeitung der Gewalt gegen Demonstranten und zur Umsetzung von Reformen im Wirtschaftsbereich, durch die Ankündigung von Neuwahlen für Juni 2021, durch Maßnahmen zur Integration und Umsetzung der Kontrolle der Regierung über die Einheiten der Volksmobilisierung und Initiativen zur Stärkung der Beziehungen zu allen Nachbarstaaten sowie internationalen Partnern.


    Auch der am 11. Juni 2020 begonnene und voraussichtlich noch über mehrere Monate andauernde strategische Dialog der USA mit Irak ist vor diesem Hintergrund zu betrachten. Unter Einbindung der Perspektive internationaler Partner inklusive Deutschlands wird der Dialog neben dem gemeinsamen Vorgehen in einer Reihe von bilateralen Themenbereichen auch den Rahmen für die zukünftige internationale Militärpräsenz definieren. Dabei bietet der Dialog Bagdad Gelegenheit, Akzente zur Anpassung des internationalen Beitrags im Kampf gegen IS im Hinblick auf den irakischen Bedarf unter Beachtung irakischer Souveränität zu setzen. Zwar haben zuletzt wichtige Fortschritte in der Fähigkeitsentwicklung der irakischen Streit-und Sicherheitskräfte zu einer erfolgreichen Durchführung von eigenständigen Operationen zur Bekämpfung von IS geführt. Dennoch hat die irakische Regierung unter Ministerpräsident al-Kadhimi im Austausch mit der internationalen Anti-IS-Koalition, der NATO und auch bilateral gegenüber Deutschland und seinen Partnern mehrfach für eine angepasste Fortsetzung der internationalen Unterstützung geworben, damit nachhaltig verhindert werden kann, dass sich IS wieder konsolidiert – auch in einem Briefwechsel al-Kadhimis mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg am 20. Juni 2020.


    Der IS ist noch nicht besiegt. Nur eine nachhaltige Bekämpfung von IS im Kern-Operationsgebiet in Irak und Syrien wird auch die transnationalen Rekrutierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und die Bedrohung der internationalen Sicherheit und Ordnung, die von IS weiterhin auch jenseits der Region ausgeht, nachhaltig eindämmen. Die Bundesregierung ist daher entschlossen, ihr umfassendes ziviles und militärisches Engagement in der Region gerade in diesen schwierigen Zeiten fortzusetzen. Kernelement ist der vernetzte Ansatz der Bundesregierung, der durch eine Vielzahl von Maßnahmen erfolgreich zum Tragen kommt. Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der irakischen Sicherheitsarchitektur im Rahmen der Anti-IS-Koalition und durch die NATO Mission in Irak sind wesentlicher Bestandteil dieses vernetzten Ansatzes.


    Mit der Abgabe des Fähigkeitsbereiches der Überwachung des vom IS Besetzten syrischen Gebietes an die kanadischen und Italienischen Partner, folgen wir ein Beschluss der letzten Bundesregierung unter dem Verteidigungsminister Herrn Shiota.



    II. Rolle des militärischen Beitrags


    Der deutsche militärische Beitrag zum Kampf gegen IS und zum Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte wurde im vergangenen Mandatszeitraum seit Oktober 2019 zunächst erfolgreich aufrechterhalten. Ab Mitte März 2020 mussten jedoch im Irak angesichts unvorhersehbarer Ereignisse Teile des Fähigkeitsaufbaus der internationalen Anti-IS-Koalition und der NATO ausgesetzt werden.


    Im Kampf gegen IS konnten trotz inner-irakischer und regionaler sicherheitspolitischer Herausforderungen Fortschritte erzielt werden. Die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte in Gesamt-Irak zeigen im Kampf gegen IS zunehmend ein hohes Maß an Professionalität, Eigenständigkeit und Entschlossenheit. Positiv sind dabei insbesondere die Fortschritte der kurdischen Sicherheitskräfte in Nordirak. Die dort durch die Bundeswehr seit 2014 geleisteten Beiträge konnten gemeinsam mit den umfangreichen zivilen Maßnahmen der Bundesregierung ihre Wirkung voll entfalten und die Sicherheitskräfte nachhaltig befähigen. Auch zukünftig wird die Bundeswehr den kurdischen Sicherheitskräften zur Seite stehen. Der deutsche Beitrag zu Operation Inherent Resolve in Erbil wird dabei weiterhin am Bedarf Nordiraks ausgerichtet, angepasst und qualitativ durch die Besetzung von Schlüsseldienstposten durch deutsche Kräfte bei Operation Inherent Resolve aufgewertet. Die hier gewachsenen guten Verbindungen sollen aufrechterhalten und verstetigt werden.


    Das gemeinsame Wirken der verschiedenen irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ist von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche fortgesetzte Bekämpfung von IS. Voraussetzung hierfür ist zuvorderst ein politisches Einvernehmen zwischen der irakischen Regierung und der Regionalregierung der Autonomen Region Kurdistan-Irak zu noch offenen Fragen bei der Ausübung staatlicher Kontrolle in den so genannten „umstrittenen Gebieten“, den historisch gemischten Siedlungsgebieten zwischen Zentralirak und der Autonomen Region Kurdistan-Irak, zu dem die Bundesregierung wie auch andere internationale Partner beide Seiten wiederholt ermutigt haben. Auch hierbei wurden Fortschritte erzielt. So wurden im ersten Halbjahr 2020 gemeinsame Operationen der Sicherheitskräfte der Autonomen Region Kurdistan-Irak mit den irakischen Streitkräften erfolgreich durchgeführt.


    Die gesamt-irakische Operationsführung im Kampf gegen IS soll weiter durch die internationale Anti-IS-Koalition begleitet und unterstützt werden, um Erlerntes zu verstetigen und die Fähigkeiten weiter auszubauen. Im Bereich der selbsttragenden und eigenständigen Aus- und Weiterbildung machen die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte seit Oktober 2019 weiter Fortschritte, besonders auf militärischer taktischer und operativer Ebene. Der Fähigkeitsaufbau durch die internationale Anti-IS-Koalition und das Engagement der NATO-Mission in Irak in den letzten Jahren hat damit klare Erfolge erzielt. Dies war auch Voraussetzung für die Übergabe einiger Ausbildungsstandorte der internationalen Anti-IS-Koalition in die alleinige Verantwortung der irakischen Streitkräfte im Laufe dieses Jahres und für die Anpassung und Reduzierung des Ausbildungsengagements der internationalen Anti-IS-Koalition.


    Um die Operationsführung und Unterstützungsleistungen der internationalen Anti-IS-Koalition bei der weiteren Bekämpfung von IS zu unterstützen, bleiben die eingesetzten deutschen militärischen Fähigkeiten von hervorgehobener Bedeutung. Deutschland wird daher seinen militärischen Beitrag zur internationalen Anti-IS-Koalition fortsetzen: durch die Bereitstellung von Fähigkeiten zur Luftbetankung, Lufttransport, Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung sowie Stabspersonal. Eine dauerhafte Stationierung von Lufttransportkräften im Einsatzgebiet zur Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition und der NATO-Mission in Irak ist derzeit nicht vorgesehen.


    Die NATO-Mission in Irak fokussiert sich derzeit auf den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte durch Beratungsleistungen. Anders als die Anti-IS-Koalition ist die NATO-Mission in Irak weiterhin nicht am unmittelbaren Kampf gegen IS beteiligt und bringt keine kinetischen Fähigkeiten dafür ein. Als Reaktion auf den Wunsch der irakischen Regierung, geäußert in einem Briefwechsel vom 12. Februar 2020 mit NATO Generalsekretär Stoltenberg wurde Anfang dieses Jahres beschlossen, die NATO-Mission in Irak weiterzuentwickeln. Aufgrund regionaler sicherheitspolitischer Entwicklungen und um die zunehmende Eigenständigkeit der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte angemessen abzubilden, wurden diese Planungen im Laufe des ersten Halbjahres 2020 weiter angepasst und dauern an. Die NATO-Mission in Irak soll auf die Erfolge, die auf taktischer und operativer Ebene erzielt wurden, aufbauen und den Fähigkeitsaufbau, nun mit Fokus auf die strategischen irakischen Führungsstrukturen des Sicherheitssektors fortsetzen, um die Effektivität, Eigenständigkeit und insbesondere Nachhaltigkeit der Maßnahmen der letzten Jahre auf institutioneller Ebene zu fördern und zu verstetigen.


    Der neue irakische Premierminister al-Kadhimi begrüßte in einem Briefwechsel mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg vom 20. Juni 2020 eine fortgesetzte Unterstützung der NATO für Irak und die Weiterentwicklung der Rolle der Allianz im Land. Dies zeugt von dem Bewusstsein Iraks, dass das internationale Engagement weiterhin für die Stabilität in Irak notwendig ist. Der deutsche Beitrag zur NATO-Mission in Irak konnte aufgrund besonderer Umstände, im Irak, der Reduzierung der internationalen Präsenz und der umfassenden Planungsprozesse seitens der NATO bisher nicht in beabsichtigtem Umfang umgesetzt werden. Zu Ende September unterstützt Deutschland die laufende NATO-Mission mit Stabspersonal in Bagdad im einstelligen Bereich. Die Bundeswehr wird komplementär zum Beitrag der internationalen Anti-IS-Koalition innerhalb der politischen, militärischen, personellen und rechtlichen Grenzen dieses Bundestagsmandates zunehmend ihren Beitrag gemeinsam mit den Alliierten für eine erfolgreiche NATO-Mission in Irak leisten.


    Damit leistet Deutschland einen weiterhin notwendigen militärischen Beitrag zum Kampf gegen IS im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition und zur Stabilisierung der irakischen Sicherheitsinstitutionen im Rahmen der nicht-kinetisch wirkenden NATO-Mission in Irak.



    III. Weiteres Engagement der Bundesregierung


    Die Bundesregierung wird in Ergänzung des militärischen Beitrags ihr umfassendes ziviles Engagement in der Region ausweiten und erhält vor Ort wie auch durch internationale Partner große Anerkennung für diesen Beitrag zu Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in der Region.


    Allein in Irak betrug das bilaterale Engagement seit 2014 bereits mehr als 2,2 Milliarden Euro. Über Stabilisierungs- und Wiederaufbauprojekte im Wert von über 750 Millionen Euro seit 2014 für von IS-befreite Gebiete trägt die Bundesregierung dort dazu bei, das Vertrauen der Irakerinnen und Iraker in den Staat zurückzugewinnen, die Rückkehr von Binnenvertriebenen zu ermöglichen und der Gefahr eines Wiederauflebens von IS entgegenzuwirken. Das deutsche Engagement unterstützt die Wiederherstellung der Grundversorgung kritischer Infrastruktur (Wasser, Elektrizität, Bildung, Gesundheit), die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten, die Kampfmittelräumung (inklusive der Stärkung irakischer Kapazitäten), den Aufbau einer inklusiven Lokalpolizei und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens verschiedener ethnischer und religiöser Gruppen.


    Maßnahmen im Bereich wirtschaftlicher Wiederaufbau umfassen unter anderem kurz- und mittelfristige Beschäftigungsförderung. Durch Maßnahmen in den Bereichen soziale Kohäsion und Versöhnung, aber auch durch psychosoziale Unterstützung leistet Deutschland einen Beitrag zum sozialen Frieden in den von IS-befreiten Gebieten und zur Stärkung der Rückkehrperspektiven. Ein neuer Schwerpunkt des deutschen Post-IS-Stabilisierungsengagements soll in der Unterstützung freiwilliger Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen besonders marginalisierter Personengruppen liegen.


    Als Ko-Vorsitz einer von sieben Arbeitsgruppen internationaler Partner mit der irakischen Regierung leistet die Bundesregierung zudem einen Beitrag zur Reform des irakischen Sicherheitssektors.


    Deutschland bringt sich aktiv in die Koordinierung der im Rahmen der Anti-IS-Koalition umgesetzten zivilen Stabilisierungsbemühungen ein: Über die „Stabilization Task Force“ in Irak, die der Abstimmung der zivilen Beiträge der internationalen Gemeinschaft mit der irakischen Regierung dient (deutscher Vorsitz) sowie über den Ko-Vorsitz der zivilen Arbeitsgruppe Stabilisierung der Anti-IS-Koalition (gemeinsam mit USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten).


    Neben ihrem Stabilisierungsengagement hat die Bundesregierung von 2014 bis 2019 560 Millionen Euro an humanitärer Hilfe in Irak in den Bereichen Ernährung, Wasser-, Hygiene-, und Sanitärversorgung (WASH), Unterkünfte, Schutz, Gesundheitsversorgung (einschließlich psychosozialer Betreuung) sowie humanitärem Minenräumen bereitgestellt.


    Darüber hinaus setzt die Bundesregierung zunehmend auf eine langfristig angelegte Partnerschaft mit Irak durch entwicklungspolitische Maßnahmen im Bereich guter Regierungsführung und Dezentralisierung, sowie Wirtschaftsreformen (Privatsektorentwicklung und Beschäftigungsförderung). Die Umsetzung notwendiger Strukturreformen in diesen Bereichen ist zentral, um für alle Teile der Bevölkerung ökonomische, politische und soziale Perspektiven zu schaffen und extremistischen Kräften die Grundlage zu entziehen. Die Bundesregierung stellt in diesem Bereich seit dem Jahr 2017 über 200 Millionen Euro zur Verfügung.


    Um zu nationaler Versöhnung in Irak beizutragen, fördert die Bundesregierung Projekte lokaler Initiativen, insbesondere Vorhaben zur Dokumentation der von IS begangenen Menschenrechtsverletzungen. In diesem Zusammenhang wird auch die Kommission für Untersuchung und Beweissicherung (CIGE) in Dohuk bei der Dokumentation der von IS begangenen Verbrechen unterstützt.


    Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative unterstützt die Bundesregierung neben den verschiedenen irakischen Streitkräften weitere staatliche Sicherheitsorgane durch Beratung sowie die Ausbildung und Ausstattung irakischer Sicherheitskräfte (etwa Polizei, Militär, Katastrophenschutz- oder Minenräumbehörden). Als Partnerland der Ertüchtigungsinitiative wurden in Irak von 2016 bis 2019 in Verantwortung des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung Projekte im Wert von rund 57 Millionen Euro umgesetzt.


    Ein sichtbares Zeichen des zusätzlichen EU-Engagements ist die zivile EU Advisory Mission (EUAM Irak), die die irakische Regierung seit November 2017 bei der Reform des Sicherheitssektors unterstützt. Unter Leitung eines hochrangigen deutschen Bundespolizisten leistet die Mission strategische Beratung (insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie der Umsetzung der irakischen Sicherheitssektorreform) und koordiniert internationale Partner in diesem Bereich.


    Aufbauend auf einem nunmehr konstruktiveren Arbeitsverhältnis zwischen der neuen Regierung in Bagdad und der Regionalregierung der Autonomen Region Kurdistan-Irak ermutigt die Bundesregierung beide Seiten weiterhin, noch offene Fragen bei der Ausübung staatlicher Kontrolle in den so genannten „umstrittenen Gebieten“, den historisch gemischten Siedlungsgebieten zwischen Zentralirak und der Autonomen Region Kurdistan-Irak einvernehmlich zu klären, um auch dort IS seine Rückzugsräume zu nehmen.


    Für Syrien und die Nachbarländer gehört Deutschland mit über 8 Milliarden Euro ziviler Unterstützung von 2012 bis 2019 sowie 1,7 Milliarden Euro in 2019 zu den größten Gebern. Speziell in Nordostsyrien (primär in Raqqa und Deir Ezzor) baut die Bundesregierung ihr ziviles Stabilisierungsengagement in den von IS befreiten Gebieten aus und unterstützt, bilateral sowie über den mitbegründeten Syria Recovery Trust Fund, mit rund 75 Millionen Euro seit 2017 Maßnahmen zur Kampfmittelräumung, Wiederherstellung von Basisdienstleistungen, Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft, Schaffung von Existenzgrundlagen und Instandsetzung zerstörter ziviler Infrastruktur. Mit dem Ziel der Resilienzstärkung, für welche die Bundesregierung im Jahr 2019 60 Millionen Euro bereitgestellt hat, sollen die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessert werden, unter anderem durch die Rehabilitierung von Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie WASH-Maßnahmen, die Unterstützung des Gesundheitssektors und die Stärkung der Ernährungssicherheit. Im weiteren Fokus stehen zudem De-Radikalisierungsmaßnahmen zur Reintegration von Familienangehörigen von IS-Kämpfern aus Al Hol in Syrien.


    Mit 642 Millionen Euro für humanitäre Hilfe alleine im Jahr 2019 leistet Deutschland in Syrien und den Nachbarländern einen signifikanten Beitrag zur Deckung des humanitären Hilfsbedarfs, womit Maßnahmen zur Nahrungsmittelversorgung, zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und im Bereich Gesundheit, Hygiene und Wasser- und Sanitätsversorgung umgesetzt werden.


    In Syrien kann nur eine politische Lösung des Konfliktes langfristig zu Frieden und Stabilität führen, um unter anderem dem Terrorismus und der radikalen Ideologie von IS und Al-Qaida den Nährboden zu entziehen. Daher unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen Geir Pedersen direkt sowie über die Förderung einer Vielzahl von an den Genfer Prozess angebundenen Mediationsvorhaben. Deutschland setzt sich daher auch weiterhin in internationalen Foren und im Rahmen des Genfer Prozesses für eine friedliche Lösung in Syrien in Übereinstimmung mit Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein.





    Fabian Stettner Bundesverteidigungsminister und Bundesregierung

    Servus,

    aus dem Premiumbundesland schlechthin. Mein Name ist auch in Real-Life Fabian Stettner, ich komme aus Bayern bzw. aus dem Frankenland und gehe in die Q11. Politisch gesehen bin ich in der JU und eventuell bald mal CSU. Meine Hobbys: Fußball, Club Fan, Motorrad/Fahrrad fahren, Late Night Shows anschauen xD, usw.


    IC: CSU Vorsitzender und BMVg


    Fabian Stettner

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/23
    3. Wahlperiode 09.03.2021



    Antrag

    des geschäftsführenden Bundesverteidigungsministers und der Bundesregierung


    Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Bundestag stimmt dem Vorschlag des geschäftsführenden Bundesverteidigungsministers zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer (MSO SG) zu. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Nordatlantikrates und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.




    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen


    Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse des Nordatlantikrates vom 7. bis 9. Juli 2016, vom 25. Oktober 2016, vom 7. Juli 2017, vom 6. Oktober 2017 und vom 20. Dezember 2017, einer noch zu schließenden Vereinbarung zwischen NATO und Europäischer Union zur Zusammenarbeit mit EUNAVFOR MED IRINI sowie auf Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016, zuletzt verlängert durch Resolution 2526 (2020) vom 5. Juni 2020, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt.


    Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an MSO SG im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.


    Für alle im Rahmen von MSO SG eingesetzten seegehenden Einheiten gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen unbenommen.




    3. Auftrag


    Gemäß Beschluss des Nordatlantikrates ist MSO SG beauftragt, der Bedrohung des Bündnisgebietes sowie der Verbreitung von Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzutreten. In diesem Rahmen leistet MSO SG im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld. Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeerraum.


    Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Einzelaufträge:


    • Erstellung und Bereitstellung eines Lagebildes;


    • Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau mit Staaten in der Mittelmeerregion;


    • Informationsaustausch mit und logistische Unterstützung des EU-Einsatzes EUNAVFOR MED IRINI, einschließlich bei der Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen von und nach Libyen, vorbehaltlich einer entsprechenden Vereinbarung mit der Europäischen Union;


    • Aufklärung und Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus und Waffenschmuggel im maritimen Umfeld, insbesondere durch das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht auch unter Bedrohung;


    • Sichern und Schützen eigener Kräfte, unterstützter Kräfte und sonstiger Schutzbefohlener.




    4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung an MSO SG werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten:


    • Führung;


    • Führungsunterstützung;


    • Seeraumüberwachung und -aufklärung auf und über See, auch mit AWACS;


    • Unterstützung der Ausbildung;


    • militärisches Nachrichtenwesen;


    • Einsatzunterstützung, einschließlich Transport und Umschlag;


    • sanitätsdienstliche Versorgung;


    • Sicherung und Schutz;


    • Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten von Schiffen und Booten auch unter Bedrohung.




    5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer

    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an MSO SG die genannten Fähigkeiten der NATO anzuzeigen.


    Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. März 2022.




    6. Status und Rechte


    Status und Rechte der im Rahmen von MSO SG eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach


    • den Bestimmungen der Beschlüsse des Nordatlantikrates vom 7. bis 9. Juli 2016, vom 25. Oktober 2016, vom 7. Juli 2017, vom 6. Oktober 2017 und vom 20. Dezember 2017 sowie einer noch zu schließenden Vereinbarung zwischen NATO und Europäischer Union zur Operation EUNAVFOR MED IRINI und den auf deren Grundlage getroffenen oder zu treffenden Vereinbarungen,


    • einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere Resolutionen 2292 (2016), 2357 (2017), 2420 (2018), 2473 (2019) und 2526 (2020),


    • dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 sowie


    • dem Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt.


    Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert.


    Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer MSO-SG-Kräfte ebenso wie zum Schutz von Kräften des EU-geführten Einsatzes EUNAVFOR MED Operation IRINI sowie im Rahmen der Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.


    Beim Aufenthalt in NATO-Staaten richten sich Status und Rechte der eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten nach den zwischen den NATO-Staaten abgeschlossenen Vereinbarungen.


    In Nicht-NATO-Staaten richten sich Status und Rechte nach mit diesen Staaten getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen und den allgemeinen Regeln des Völkerrechts.




    7. Einsatzgebiet


    Das Einsatzgebiet von MSO SG umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Der Einsatz in Küstenmeeren erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat.


    Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet von Staaten in der Region können zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang und Versorgung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe, der mit ihm getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden. Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen.




    8. Personaleinsatz


    Für die deutsche Beteiligung an MSO SG können insgesamt bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalgrenze vorübergehend überschritten werden.


    Im Rahmen der Operation kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen genehmigt werden.


    Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die in Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer Nationen dienen, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen der MSO SG teil.


    Es können alle Angehörigen der Bundeswehr eingesetzt werden.


    Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes. Dies gilt auch für die Beteiligung von Angehörigen der Bundeswehr im Zivilstatus.




    9. Kosten und Finanzierung


    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an MSO SG werden für den Zeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2022 voraussichtlich insgesamt rund 3,2 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 rund 2,4 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 0,8 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im Bundeshaushalt 2021 und wird im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2022 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.





    Begründung:


    1. Politischer Rahmenbedingungen


    Das Mittelmeer ist ein stark frequentiertes Seegebiet und eine für Europa wichtige Handelsroute. Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Es stellt die natürliche südliche Begrenzung des Bündnisgebiets dar. Die Sicherheit des Mittelmeerraumes ist daher für die NATO und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung.


    Die anhaltenden Krisen und regionale Instabilität im Nahen Osten und Nordafrika beeinflussen die Sicherheitslage des Mittelmeerraumes negativ. Teile der Region sind nach wie vor durch strukturelle politische und sozioökonomische Herausforderungen wie wirtschaftliches Gefälle, Flucht- und Migrationsbewegungen, starkes Bevölkerungswachstum, organisierte Kriminalität, Terrorismus und Korruption geprägt. Nichtstaatliche Akteure nutzen diese Bedingungen für ihre illegalen Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel/Menschenhandel. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche sowie anhaltende Fragilität in einzelnen Staaten, insbesondere in Libyen, eröffnet terroristischen und kriminellen Organisationen Rückzugsräume. In den Mittelmeer-Anrainerstaaten Nordafrikas und Vorderasiens besteht weiterhin ein grundsätzliches Gefährdungspotenzial durch internationalen Terrorismus, nicht zuletzt durch aus Konfliktregionen zurückkehrende Kämpfer.


    Auch gewaltbereite politische Gruppen, welche die genannten Herausforderungen in einzelnen Staaten für ihre Zwecke nutzen, bleiben eine Bedrohung.


    Gezielte Maßnahmen gegen diese Risiken und Bedrohungen erfordern ein umfassendes Lagebild. Es ist wichtig, auch in Zukunft mit Beiträgen von MSO SG ein möglichst dichtes Lagebild im Mittelmeer zu erstellen, durch Präsenz und Abschreckung als präventiver Ordnungsfaktor zu wirken und bei Bedarf Gefahren abwehren zu können.



    2. Beitrag von MSG SG zur Sicherheit im Mittelmeer


    Mit MSO SG stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer zum Nutzen aller Mittelmeeranrainer und -nutzer.


    Die Operation bietet einen flexiblen Rahmen für einen der Sicherheitslage angepassten Beitrag der NATO zur maritimen Sicherheit im Mittelmeerraum. Sie ist ein Instrument, um Krisenentwicklungen im maritimen Umfeld und maritimen Terrorismus frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Organisation MSO SG leistet einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels. Die Operation sieht zudem die Möglichkeit von Kapazitätsaufbau in den Anrainerstaaten u. a. durch Ausbildung vor. So wurden bei Hafenbesuchen (unter anderem in Algerien, Ägypten und voraussichtlich im Februar 2021 in Marokko) allgemeine Informationsvorträge zu MSO SG durch Einheiten im Rahmen von Fokusoperationen sowie durch den Ständigen Marineverband SNMG2 gehalten. Darüber hinaus wurden bisher eine gemeinsame Maritime Sicherheitsübung mit Israel sowie Passage Übungen mit Algerien und Tunesien durchgeführt. Voraussetzungen für die Aufnahme von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau mit weiteren Anrainerstaaten sind ein Beschluss des Nordatlantikrats sowie deren Zustimmung. Die Organisation MSO SG ist der einzige multilaterale Ansatz, der für den gesamten Mittelmeerraum auf der Basis von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und internationaler multilateraler Verträge diese Aufgaben erfüllt.


    Das Einsatzgebiet der MSO SG umfasst das gesamte Mittelmeer und den darüber liegenden Luftraum. Der Einsatz im Küstenmeer erfolgt nur nach einem entsprechenden Beschluss des Nordatlantikrats und nach Autorisierung durch den Anrainerstaaten.


    Die Organisation MSO SG hat auch im Zeitraum seit Zustimmung des Bundestags zum Einsatz Ende März 2020 eine kontinuierliche Lagebilderstellung einen Beitrag zur Sicherheit des Mittelmeerraums geleistet. Dieses Lagebild wird durch Schiffe, Luftfahrzeuge und weitere erforderliche Kräfte der NATO-Staaten und unter Nutzung multinationaler, auch netzwerkgestützter Informationssysteme der Bündnisnationen und -partner erstellt. Durch Seeraumüberwachung und Kontrollen zusammen mit dem Kapazitätsaufbau mit Anrainern des Mittelmeers kann MSO SG Krisenentwicklungen und terroristische Aktivitäten im maritimen Umfeld frühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken. Im Rahmen der Operation konnten 2020 insgesamt mehr als 30 000 Schiffe identifiziert und drei Schiffe im Rahmen von sogenannten „Maritime Situational Awareness Approaches“ kontrolliert werden. Die Organisation MSO SG hat präventiv dazu beigetragen, dass seit Ende März 2020 keine maritimen terroristischen Angriffe im Einsatzgebiet verzeichnet wurden.


    Die Organisation MSO SG ist vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Nordatlantikrats zudem befähigt, unmittelbar zur Umsetzung von Sicherheitsratsresolutionen der Vereinten Nationen durch zu diesem Zweck autorisierte Zwangsmaßnahmen beizutragen. Entsprechend wäre die Operation auch zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen befugt, sollte der Nordatlantikrat einen entsprechenden Beschluss im Konsens fassen. Darüber hinaus kann MSO SG, vorbehaltlich einer Vereinbarung mit der Europäischen Union, deren Operation zur Umsetzung des Waffenembargos EUNVAVFOR MED IRINI durch Informationsaustausch und Logistik unterstützen. Eine solche Vereinbarung liegt derzeit noch nicht vor.


    Die Zusammenarbeit mit Nicht-NATO-Staaten wird im Rahmen von MSO SG stetig ausgebaut. Sie umfasst derzeit Kooperationen mit Australien, Georgien, Israel, und Jordanien. Ägypten, Katar, Marokko, Neuseeland und Österreich haben Interesse an der Teilnahme bekundet. Partnernationen des Euro-Atlantic Partnership Council (EAPC), des Mittelmeerdialogs (MD) und der Istanbul Cooperation Initiative (ICI) sind zur Beteiligung an MSO SG eingeladen. Weitere Nationen können sich mit Billigung des Nordatlantikrates an der Operation beteiligen.




    3. III. Engagement der NATO, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen Die NATO leistet neben MSO SG regelmäßig mit ihren Ständigen Maritimen Einsatzverbänden sowie der Überwachungsaufgabe zur Unterstützung der internationalen Anstrengungen bei der Bewältigung der Flucht- und irregulären Migrationsbewegungen in der Ägäis einen wertvollen Beitrag zur maritimen Sicherheit im gesamten Mittelmeerraum. Die Europäische Union engagiert sich im zentralen Mittelmeer militärisch mit Operation EUNAVFOR MED IRINI. Die EU-Operation organisiert zudem die Treffen des „Shared Awareness and De-confliction in the Mediterranean“-Forums (SHADE MED) zur Koordinierung der Aktivitäten staatlicher militärischer und ziviler sowie privater Akteure im Mittelmeer im Wege des Austauschs relevanter Informationen zu Operationen und Verfahren. Die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) koordinierten Operationen Themis und Poseidon unterstützen weiterhin insbesondere die Behörden Italiens und Griechenlands bei der Grenzsicherung sowie Seenotrettungsmaßnahmen.


    Der Marineverband der Friedensmission der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) ist mit der Sicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon durch Aufklärung und Überwachung des Seeverkehrs innerhalb des maritimen Einsatzgebietes beauftragt und unterstützt die libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten, damit sie die Küste und territorialen Gewässer des Landes selbstständig überwachen können.




    Der Bundesverteidigungsminister Fabian Stettner

    im Namen der Bundesregierung

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/21
    3. Wahlperiode 09.03.2021



    Antrag

    der Bundesregierung


    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UNMISS Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Bundestag stimmt dem Vorschlag des geschäftsführenden Verteidigungsministers zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan zu.




    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen:


    Die deutschen Streitkräfte handeln bei ihrem Einsatz als Teil der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan – UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und den Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2514 (2020) vom 12. März 2020, und somit im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.




    3. Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ist UNMISS autorisiert, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:


    a) Schutz von Zivilpersonen:


    • Schutz von Zivilpersonen, denen körperliche Gewalt droht;


    • Abschreckung von Gewalt gegen Zivilpersonen;


    • Umsetzung einer missionsweiten Frühwarnstrategie;


    •Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit an den von UNMISS eingerichteten Schutzorten für die Zivilbevölkerung;


    • Abschreckung und Verhütung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt;


    • Leistung von Guten Diensten, Vertrauensbildung und Moderation zur Unterstützung der Schutzstrategie der Mission, insbesondere für Frauen und Kinder;


    • Förderung eines sicheren Umfelds für die sichere, informierte, freiwillige und menschenwürdige Rückkehr, Umsiedlung oder Integration von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen; auch in Abstimmung mit den humanitären Akteuren und anderen maßgeblichen Interessenträgern;




    b) Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe:


    • Schaffung von Sicherheitsbedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, von Sicherheit und Bewegungsfreiheit von Personal der Vereinten Nationen sowie der Sicherheit der Anlagen der Vereinten Nationen und Ausrüstung.


    c) Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses:


    • Unterstützung des Friedensprozesses durch Gute Dienste einschließlich Beratung und technischer Hilfe;


    • Mitwirkung am Mechanismus zur Überwachung und Verifikation der Waffenruhe und der Übergangssicherheitsbestimmungen;


    • aktive Mitwirkung an der rekonstituierten gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungskommission und an anderen Implementierungsmechanismen.


    d) Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte:


    • Beobachtung, Untersuchung, Verifizierung und Berichterstattung zu Menschenrechtsübergriffen und -verletzungen sowie Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, zu an Kindern und Frauen begangenen Rechtsverletzungen und Missbrauchshandlungen, darunter konfliktbezogene sexuelle Gewalt sowie zu Fällen von Hassreden und Aufstachelung zu Gewalt;


    • Abstimmung, Informationsaustausch mit und technische Unterstützung für weitere internationale, regionale und nationale Mechanismen, die Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen behandeln.


    e) Zu den mandatierten Aufgaben gehört die Verantwortung von UNMISS zur Herstellung eines sicheren Umfelds in Dschuba und bei Bedarf in anderen Teilen Südsudans durch Einsatz aller erforderlichen Mittel, einschließlich robusten Vorgehens und erforderlichenfalls aktiver Patrouillentätigkeit, um


    • Bewegungsfreiheit nach, aus und innerhalb Dschubas zu ermöglichen, den Flughafen und andere Schlüsseleinrichtungen in Dschuba zu schützen, die für das Wohlergehen der Bevölkerung in Dschuba unverzichtbar sind, und


    • gegen Akteure einzuschreiten, die Angriffe gegen Schutzorte der Vereinten Nationen, andere Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Personal der Vereinten Nationen, humanitäre Akteure oder Zivilisten vorbereiten oder durchführen.


    Dies schließt die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen der erlassenen Einsatzregeln ein.




    4. Aufgaben:


    Für die beteiligten Kräfte der deutschen Bundeswehr ergeben sich folgende Aufgaben:


    • Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben;


    • Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen.




    5. Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung an UNMISS werden folgende Kräfte und Fähigkeiten bereitgestellt:


    • Einzelpersonal zur Verwendung in den für die Friedensmission in Südsudan gebildeten Stäben und Hauptquartieren;


    • Experten zur Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben;


    • technische Ausrüstungshilfe und Ausbildungshilfe für truppenstellende Nationen sowie für die Vereinten Nationen;


    • Eigensicherung und Nothilfe.




    6. Ermächtigung zum Einsatz und zur Dauer des Einsatzes


    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und den Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2514 (2020), als deutsche Beteiligung an UNMISS die hierfür genannten Fähigkeiten einzusetzen, solange eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. März 2022.




    7. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach


    • den Bestimmungen der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Einrichtung der Friedensmission in Südsudan,


    • dem zwischen den Vereinten Nationen und dem Südsudan am 8. August 2011 geschlossenen Truppenstationierungsabkommen sowie


    • dem allgemeinen Völkerrecht.


    Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert.


    Das umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.




    8. Einsatzgebiet


    Das mandatierte Gebiet umfasst das Staatsgebiet des Südsudans.


    Andere geographische Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.


    Liegenschaften der Vereinten Nationen in der Region können im Rahmen der für die Friedensmission in Südsudan auszuführenden Aufgaben genutzt werden.




    9. Personaleinsatz


    Es können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.


    Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.


    Es können alle Angehörigen der Bundeswehr eingesetzt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen von Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer Nationen dienen, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation in den Grenzen der für deutsche Soldatinnen und Soldaten geltenden rechtlichen Bindungen an Einsätzen derer Streitkräfte an der Friedensmission in Südsudan teil.


    Bei dem Einsatz der Bundeswehr handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne von § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.




    10. Kosten und Finanzierung


    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNMISS werden für den Zeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2022 voraussichtlich insgesamt rund 1 Million Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 rund 0,75 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 0,25 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im Bundeshaushalt 2021 und wird im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2022 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.





    Begründung:


    1. Politische Lage und Rahmenbedingungen:


    Der Südsudan bleibt auf intensive Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen. Es ist im deutschen Interesse, Lösungswege für eine der größten humanitären Krisen weltweit zu suchen und an der Stabilisierung der Region am Horn von Afrika mitzuwirken. Deutschland trägt mit einem integrierten und umfassenden Ansatz und in enger Abstimmung mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnern zur Stabilisierung Südsudans und der Region bei. Die Beteiligung an UNMISS ist Teil dieser Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung, die den Zielsetzungen der Afrikapolitischen Leitlinien von 2019 und der 2017 in Kraft getretenen Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ entsprechen.


    Am 12. September 2018 haben die wichtigsten Bürgerkriegsparteien unter Vermittlung der ostafrikanischen Regionalorganisation IGAD (Intergovernmental Authority on Development) mit dem „Revitalised Agreement on the Resolution of the Conflict in the Republic of South Sudan“ (R-ARCSS) ein Friedensabkommen geschlossen. Es wurde von Präsident Salva Kiir, dem wichtigsten Rebellenführer, ehemaligen Vizepräsidenten und heutigen ersten Vizepräsidenten, Dr. Riek Machar sowie weiteren Parteien unterzeichnet. Dieses Abkommen soll in mehreren Schritten zu Wahlen drei Jahre nach der Bildung einer Übergangsregierung führen. Bei der Umsetzung ist es zu Verzögerungen gekommen. Nach langem Dissens in zentralen Sachfragen wurde im Februar/März 2020 eine Übergangsregierung unter Staatspräsident Kiir und erstem Vizepräsidenten Dr. Machar gebildet. Außerdem gelang eine Einigung auf die Anzahl von zehn Bundesstaaten. In der Folge kam es erneut zu Verzögerungen, insbesondere bei der Ernennung des Gouverneurs des Bundesstaats Upper Nile, bei der Neubildung des Parlaments und der Ernennung von Funktionsträgern unterhalb der Ebene der Gouverneure. Weitere Verzögerungen, auch für den Wahltermin, sind nicht auszuschließen.


    Zwischen den Parteien des Friedensabkommens ist weiterhin die Reform des Sicherheitssektors umstritten. Dies betrifft hauptsächlich die Vereinigung der Sicherheitskräfte. Diese sollen 83.000 Personen umfassen, davon 29.000 in den neuen Streitkräften, der Rest in Geheimdienst, Justiz, Polizei, Feuerwehr und Wildschutz. Zur Vorbereitung dieses Schrittes wurden Truppen der Parteien des Friedensabkommens in Kantonierungslagern und Trainingszentren untergebracht. Der Prozess begegnet politischen und logistischen Schwierigkeiten; so ist die Versorgung in den Einrichtungen vielfach sehr unzureichend. Da es ungefähr doppelt so viele Sicherheitskräfte im Land gibt, wie für die vereinigten Sicherheitskräfte aktuell vorgesehen, wird die Demobilisierung und Wiedereingliederung der nicht benötigten Kräfte eine Herausforderung. Zugleich halten Regierung und ehemalige Opposition insbesondere ihre jeweiligen Elitekräfte bisher zurück und scheuen die Vereinigung der Kommandostrukturen.


    Die Schwierigkeiten bei der Implementierung des Friedensabkommens ändern nichts an der Tatsache, dass das Abkommen aus Sicht der Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft der zentrale Ansatzpunkt für einen nachhaltigen Friedensprozess bleibt. Die internationale Gemeinschaft drängt auf die Einbeziehung aller für eine nachhaltige Konfliktlösung zu beteiligenden Gruppen, insbesondere durch die Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft.


    Nach Abschluss des Friedensabkommens von 2018 kam es zu einer gewissen Beruhigung der politisch motivierten Gewalt im Lande. Außerdem bekennen sich die Konfliktparteien weiterhin zum Waffenstillstand, dem im Januar 2020 auch die Nichtunterzeichner des Friedensabkommens ausdrücklich beigetreten sind, auch wenn es immer wieder Verletzungen dieser Waffenruhe gibt. Die Übergänge zwischen krimineller und politischer Gewalt, häufig ethnisch konnotiert und aufgeladen, sind fließend.


    Die Sicherheitslage bleibt fragil und wird ferner durch eine Fragmentierung der einzelnen Krisenschauplätze beeinträchtigt, wobei die Bundesstaaten Warrap, Lakes und Jonglei besonders, wenn auch nicht flächendeckend, betroffen sind. Im Hintergrund stehen häufig Verteilungskämpfe um Macht und Ressourcen sowie unterschiedliche Interessen der politischen Gruppierungen und Ethnien, bei einem allgemein hohen Maß an Gewaltkriminalität. Trotz der erzielten Fortschritte im Friedensprozess bleibt damit ein erhebliches Risiko für eine erneute, auch plötzliche Lageverschlechterung in einzelnen Bundesstaaten, aber auch im Gesamtstaat. Selbst ein Scheitern des Friedensprozesses kann nicht ausgeschlossen werden.


    Umso mehr sind von Seiten der internationalen Gemeinschaft sowohl Unterstützung als auch politischer Druck auf die südsudanesische Regierung und alle anderen Konfliktparteien für die vollständige Umsetzung des Waffenstillstandes und des Friedensabkommens erforderlich. Dabei kommt den Regionalorganisationen Afrikanische Union und IGAD, insbesondere den Nachbarstaaten Äthiopien, Kenia, Sudan und Uganda wie auch den Vereinten Nationen und UNMISS eine Schlüsselrolle zu. Das gilt ebenfalls für die dringend erforderliche Verbesserung der seit Neuausbruch des Krieges 2016 noch einmal deutlich verschlechterten humanitären Lage, insbesondere in Anbetracht der landesweiten Nahrungsmittelunsicherheit, sowie für den Schutz der international anwendbaren Menschenrechtsnormen und für die Einhaltung des anwendbaren humanitären Völkerrechts. Die Zivilbevölkerung leidet in Südsudan nach wie vor unter verbreiteter schwerer sexualisierter und genderbasierter Gewalt und humanitäre Helferinnen und Helfern werden wieder zunehmend Opfer von gewaltsamen Angriffen. Auch wenn die südsudanesische Regierung an erster Stelle selbst in der Pflicht steht, diese Verletzungen abzustellen und zu ahnden, wird sie dieser Verantwortung nur rudimentär gerecht.




    2. Die Rolle der militärischen Komponente von UNMISS


    Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS auf den Schutz der Zivilbevölkerung bleibt auch nach der letzten Verlängerung des Mandats durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 2514 (2020) vom 12. März 2020 bestehen.


    Unter Berufung auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat UNMISS ermächtigt,


    1. die Zivilbevölkerung zu schützen,


    2. förderliche Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu schaffen,


    3. bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses zu unterstützen sowie


    4. die Menschenrechtslage zu beobachten und zu untersuchen.


    Die vom Sicherheitsrat vorgegebene Mandatsobergrenze von UNMISS liegt bei 17.000 Soldatinnen und Soldaten und bei 2.101 Polizistinnen und Polizisten.


    Im Rahmen der Mandatserfüllung ist unter anderem die Mitwirkung von UNMISS am Mechanismus zur Überwachung und Verifikation der Waffenruhe und Einhaltung der Übergangs-Sicherheitsbestimmungen „Ceasefire and Transitional Security Arrangements Monitoring and Verification Mechanism“ (CTSAMVM) wichtig.


    UNMISS-Kräfte werden zunehmend mobil, flexibel und auch in entlegenen Gebieten eingesetzt, um Bedrohungen der Zivilbevölkerung oder humanitären Notlagen zu begegnen, vertrauensbildend zu wirken und den Zugang für ziviles Personal der Vereinten Nationen und humanitäre Organisationen zur Bevölkerung zu gewährleisten.


    Das Mandat schließt die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen der erlassenen Einsatzregeln ein.


    Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird dieses mit seiner Resolution 2514 (2020) bis zum 15. März 2021 erteilte Mandat absehbar verlängern, wobei davon auszugehen ist, dass die der militärischen Komponente der Mission obliegenden Aufgaben ohne wesentliche Änderungen fortgeschrieben werden. Zur Vorbereitung dieser Mandatsverlängerung ist UNMISS 2020 einer unabhängigen strategischen Überprüfung unterzogen worden. Auf dieser Grundlage hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen in einem Bericht vom 15. Dezember 2020 dem Sicherheitsrat empfohlen, das Mandat von UNMISS in den vier genannten Bereichen fortzuführen und – insbesondere bei der Unterstützung des Friedensprozesses – an die erzielten Fortschritte und den infolgedessen geänderten Bedarf des Südsudans anzupassen.


    Die Umsetzung des Mandats der Vereinten Nationen durch UNMISS bleibt unverzichtbar. Die Mission UNMISS kommt neben den fortbestehenden Aufgaben in den Bereichen Schutz der Zivilbevölkerung und humanitäre Hilfe sowie Menschenrechte eine Schlüsselrolle dafür zu, den Friedensprozess und die Implementierung des Friedensabkommens inklusiv und nachhaltig zu gestalten.


    Die Auftragserfüllung bleibt für UNMISS unter anderem aufgrund von Bewegungseinschränkungen durch die südsudanesische Regierung, vor allem durch deren Sicherheitskräfte, schwierig. Patrouillen können nur nach Anmeldung und Genehmigung stattfinden und sind selbst dann wegen örtlicher Widerstände, auch durch Regierungsstellen, oft nicht durchführbar. Der Südsudan bleibt aufgerufen, diese Verletzungen des mit den Vereinten Nationen geschlossenen Truppenstationierungsabkommens zu unterlassen.


    Trotz der Einschränkungen durch die südsudanesische Regierung ist es UNMISS im zweiten Halbjahr 2020 gelungen, ihre Patrouillentätigkeit wieder zu erhöhen und wahrnehmbar auf Gewaltausbrüche, etwa in Jonglei oder Western Equatoria, zu reagieren.


    Um Fähigkeiten stärker für diese mobile Schutzgewährung in der Fläche des Landes einsetzen zu können, hat UNMISS dort, wo die Sicherheitslage es zulässt, begonnen, die bislang von der Mission eingerichteten Schutzorte für die Zivilbevölkerung in enger Abstimmung mit den humanitären Hilfsorganisationen in die Sicherheitsverantwortung Südsudans zu übergeben. Die Mission konsultiert diesen Prozess mit Vertretern der Binnenvertriebenen in den Schutzorten und stimmt sich eng mit den südsudanesischen Stellen ab; die Polizeikomponente von UNMISS begleitet diesen Übergangsprozess. Im September 2020 hat UNMISS die Schutzorte in Bor und Wau und im November 2020 die beiden Schutzorte in Dschuba übergeben. In den beiden Ende 2020 verbliebenen Schutzorten Bentiu und Malakal leben zusammen gut 130.000 Menschen.


    Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von Angehörigen der Vereinten Nationen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen.


    Die deutschen Militärbeobachter sind im internationalen Vergleich bestens ausgebildet und werden entsprechend wertgeschätzt. Bei UNMISS besetzen deutsche Kräfte zentrale Dienstposten in den Stäben. So ist der Dienstälteste Deutsche Offizier, ein Oberst, zugleich der Stellvertretende Leiter der Militärischen Verbindungsorganisation im UNMISS-Hauptquartier und hat Führungsverantwortung für alle nachgeordneten Militärbeobachter im gesamten Land. Zugleich ist er für den Bereich Militärbeobachtung die zentrale Ansprechperson für die tägliche Abstimmung des Einsatzes der Militärbeobachter mit den südsudanesischen Streitkräften. Ein anderer deutscher Stabsoffizier ist Abteilungsleiter Militärische Information.



    3. Weiteres Engagement der Bundesregierung


    Die Bundesregierung trägt in einem umfassenden, auf den Afrikapolitischen Leitlinien von 2019 und den 2017 in Kraft getretenen Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ basierenden Ansatz zu den Bemühungen um eine Stabilisierung und friedliche Entwicklung von Südsudan und der Region bei. Sie engagiert sich für eine weiterhin auf internationaler Präsenz und Unterstützung beruhende, dauerhafte Konfliktbewältigung und Friedensförderung in Südsudan. Die deutsche Beteiligung an UNMISS ist Teil dieser Gesamtstrategie der Bundesregierung.


    Das Auswärtige Amt engagiert sich im Rahmen seines Stabilisierungsengagements mit folgenden Schwerpunkten in Südsudan:


    1. Umsetzung des Friedensvertrags,


    2. Aufbau von rechtsstaatlichen Strukturen,


    3. Vermittlung und Versöhnung sowie Förderung inklusiven Dialogs und


    4. Umfeld Stabilisierung durch UNMISS, vor allem durch Beteiligung am „South Sudan Multi-Partner Trust Fund for Reconciliation, Stabilization, Resilience“ als erster Beitragszahler seit Dezember 2018; die Bundesregierung hat zu diesem Fonds bisher 13 Millionen Euro beigetragen.


    In diesem Sinne wurden aus Stabilisierungsmitteln des Auswärtigen Amtes Maßnahmen zur Unterstützung der Implementierung des Friedensabkommens und der Aufbau der Kapazitäten der Übergangsjustiz des Verfassungsgerichts in Südsudan unterstützt. Ebenso werden Maßnahmen finanziert, die das Waffenstillstandsabkommen, die Dialogkultur und die Konfliktprävention zwischen den unterschiedlichen Parteien nachhaltig stärken sollen. Außerdem wird der im Friedensabkommen vorgesehene Verfassungsprozess in Südsudan durch Workshops und Fortbildungen unterstützt, um so auch rechtstaatliche Strukturen aufzubauen. Zudem wurden 2020 mit Mitteln des ständigen Friedenskonsolidierungsfonds der Vereinten Nationen (Peacebuilding Fund – PBF) im Südsudan Projekte in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro unter anderem in den Bereichen Frauen, Frieden und Sicherheit sowie Inklusion von Jugendlichen bewilligt. Die Bundesregierung ist mit einem Beitrag von 40 Millionen Euro allein 2020 der größte Beitragszahler zu diesem globalen Fonds. Soweit die Fortschritte im Friedensprozess dies erlauben, wird die Bundesregierung in enger Abstimmung mit der Gebergemeinschaft auch die weiteren Prozesse zu Sicherheitssektorreform und Demobilisierung begleiten und unterstützen.


    Von gut 12 Millionen Einwohnern Südsudans sind über 7,5 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Aktuell sind über 6 Millionen Menschen von starker Nahrungsmittelunsicherheit bedroht. Die Nachwirkungen der großflächigen Überflutungen 2020 mit ca. 1 Million Betroffenen verschärfen die Lage nochmals. Die Bundesregierung engagiert sich daher im Rahmen ihrer humanitären Hilfe und stellte 2020 rund 70 Millionen Euro bereit. Für 2021 sind bereits jetzt fast 28 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen vertraglich festgelegt.


    Auch mit der Entwicklungspolitik verfolgt die Bundesregierung in Südsudan vorrangig die möglichst schnell wirksame Unterstützung besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen, das heißt insbesondere von Frauen und Kindern, Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden. Gleichzeitig werden mit diesen Maßnahmen Strukturen zur Förderung der langfristigen Entwicklung des Landes geschaffen. Der Fokus des Portfolios des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) liegt dabei auf den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft, Wasser- und Sanitärversorgung sowie multisektoraler Resilienzstärkung. Dabei werden auch auf lokaler Ebene Verwaltungsstrukturen gestärkt, um diese zur Erbringung von Dienstleistungen und zur friedlichen Lösung lokaler Konflikte zu befähigen. Dieses hat friedensfördernde und krisenpräventive Wirkungen.


    Die laufende deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in Südsudan hat ein Volumen von rund 200 Millionen Euro. Die Maßnahmen werden durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), internationale Organisationen, Kirchen und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen umgesetzt.


    In den von Fluchtbewegungen betroffenen Nachbarländern wie Uganda werden zudem länderspezifische und regionale EZ-Maßnahmen unterstützt, die südsudanesischen Flüchtlingen zugutekommen. Hervorzuheben ist in diesem Kontext eine seit 2017 laufende Zusammenarbeit mit der IGAD im Umfang von 37 Millionen Euro zur Förderung nachhaltiger und dauerhafter Lösungen für Flüchtlinge und Migranten sowie die gezielte Unterstützung aufnehmender Gemeinden in der Region Ostafrika.







    Fabian Stettner, geschäftsführender Bundesverteidigungsminister

    im Namen der Bundesregierung

    Werte Damen und Herren,


    Wir, die Abgeordneten der Christlich Sozialen Union, haben heute am 25.02.2021 unsere Landtagsfraktion gegründet.

    Diese Fraktion besteht aus allen, aus der Landtagsliste eingezogenen Abgeordneten, welche unsere Partei davor aufstellte.


    Name: CSU Landtagsfraktion

    Kürzel: CSU


    Ämterverteilung:


    Fraktionsvorsitzender: Fabian Stettner

    Stellvertretender Vorsitzender: Florian Weis

    Parlamentarischer Geschäftsführer: Hektor von der Saale


    Mitglieder: Fabian Stettner, Florian Weis, Hektor von der Saale und Rainer Ehrlichmann



    Mit freundlichen Grüßen,

    Fabian Stettner, MdL

    Wahlprogramm der CSU zur
    bayrischen Landtagswahl
    Liebe bayrischen Mitbürger und Mitbürgerinnen,
    wir als Christlich Soziale Union stellen in diesem kompakten Wahlprogramm
    unsere Kernanliegen und Ideen vor, mit denen wir Bayern und so auch
    Deutschland voranbringen und clever regieren wollen.
    Zunächst einmal, haben wir, die Christlich Soziale Union einen natürlichen
    Regierungsanspruch in unserer schönen bayrischen Heimat. In der
    Vergangenheit haben wir, zusammen mit der Bevölkerung, Bayern von einem
    Agra-Staat zu einem wirtschaftlichen Global Player gemacht. Diesen Weg
    wollen wir gemeinsam, nach der Landtagswahl weiterführen und beispielsweise
    mit unserer High Tech Agenda neue Sphären erreichen. Aber wir wollen nicht
    nur nach den Sternen greifen, sondern auch das Rückgrat unseres
    wirtschaftlichen Erfolges stützen, unseren Mittelstand.
    Wir sind als Partei in Bayern tief verwurzelt, bürgernah und haben unser Ohr
    ganz nah am Menschen, nach unserem Motto: Nah am Menschen.
    Wir bitten sie am 21.02.2021 um ihre Stimme für unseren Parteivorsitzenden
    und Ministerpräsidentschaftskandidaten Fabian Stettner.
    „Ich bin bereit und gewillt für die bayrische Bevölkerung
    Verantwortung zu übernehmen. Lasst uns gemeinsam den Grünen
    Zug, der bei der letzten Landtagswahl in Bayern eingefahren ist,
    entgleisen. Liebe Freunde, lasst uns zurückkehren in die Staatskanzlei“
    sagte Fabian Stettner am Nominierungsparteitag.
    #StarkesBayern


    Inneres und Rechtsstaat
    „Wir bauen Sicherheit aus und stärken den Rechtsstaat“
    Mit mehr Personal für Polizei und die Justiz, um den Rechtsstaat zu
    stärken
    Bekenntnis zur Bayrischen Grenzpolizei und zu Humanität und
    Ordnung.


    Umweltschutz
    „Wir machen gute Grüne Politik, ohne die Grünen, denn wir können
    das besser und vor allem vernünftiger ohne Verbote, sondern mit
    Innovation und mit dem Bürger“
    Bayern zum Solarland Nummer 1 machen
    10 ha Regelung wiederherstellen mit einer Bürgerwillensregelung


    Wirtschaft
    „Wir stehen zum Mittelstand und zum Handwerk, genauso wie zu
    unseren internationalen Firmen“
    Unterstützung von Mittelstand und Handwerk durch
    Investitionsförderung
    Auflegung eines bayrischen Fachkräfteprogramms


    Digitalisierung und Forschung

    „Wir wollen die Funklöcher stopfen und Bayern digitalisieren. Zudem
    werden wir Bayern als High Tech Standort etablieren“
    Flächendeckendes 4G Netz
    Ausbau von 5G
    Investition in KI und Schlüsseltechnologie


    Bildung
    „Unsere Kinder sind die Zukunft, deshalb müssen wir alles tun, um
    ihnen die bestmöglichste Bildung zu garantieren“
    Investition in die Digitalisierung von Schulen
    Mehr Lehrerinnen, Lehrer und Erzieher


    Arbeit, Familie und Soziales
    „Bayern ist Familienland Nummer eins, wir werden alles dafür tun,
    junge Familien zu unterstützen.“
    Bayrisches Baukindergeld
    Genug Kitaplätze für Alle
    Mehr Pflegerinnen und Pfleger


    Landwirtschaft
    „Wir schätzen unsere bayrische Landwirtschaft und wollen unsere
    Landwirte unterstützen“
    Konventionelle Landwirtschaft schützen
    Bio Landwirte unterstützen


    Bayrische Kultur
    „Wir stehen zu unseren bayrischen Traditionen und Brauchtümern“
    Traditionen bewahren
    Cannabislegalisierung stoppen
    Brauchtumsförderung im Heimat und Sachkundeunterricht

    Wahlliste der CSU zur bayrischen Landtagswahl in Bayern


    Partei: Christlich Soziale Union (CSU)



    Bewerber:

    1. Listenplatz: Fabian Stettner

    2. Listenplatz: Rainer Ehrlichmann

    3. Listenplatz: Florian Weis

    4. Listenplatz: Jonas Huber


    Hiermit erkläre ich an Eides Statt, dass alle Wahlbewerber nach den Vorgaben des § 13 Abs. 3 Satz 1-3 LWahlG BY bestimmt wurden.


    Fabian Stettner


    (Hektor von der Saale kann nicht zur Wahl zugelassen werden, da dieser die entsprechenden Vorschriften des Leitfadens nicht erfüllt).

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit darf ich ihnen die Gründung der Bundestagsfraktion im 3. deutschen Bundestag verkünden.

    Diese setzt sich zusammen aus den gewählten Listenplätzen der "CDU/CSU" und dem Direktmandat "Bayern".


    Fraktionsname: CDU/CSU Fraktion im deutschen Bundestag

    Kürzel: CDU/CSU


    Die Fraktion besteht aus:

    Florian Weis, Parlamentarischer Geschäftsführer

    Fabian Stettner, Fraktionsvorsitzender

    Kilian K.H.P. Hagen

    Jonas Huber

    Rainer Ehrlichmann

    Hektor von der Saale

    Jan Meier

    (2 Mandate werden demnächst besetzt)


    Mit freundlichen Grüßen,

    Fabian Stettner,

    Fraktionsvorsitzender

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    erstmal bedanke ich mich für unsere erhaltenen Stimmen und versichere Ihnen, dass wir als Christlich Soziale Union uns weiterhin für das wohlergehen unseres wunderbaren Freistaates einsetzen werden. Ich bedanke mich auch bei meinem Freund und Kollegen Hektor, der einen guten Wahlkampf geführt hat.

    Natürlich hätten wir uns mehr Prozente erhofft, aber dafür sind Wahlen da, um Parteien abzustrafen und sie anzuspornen an sich und an ihrem Programm zu arbeiten. Genau das werden wir jetzt tun. Wir wollen Ihr Vertrauen wieder erlangen und unseren Platz als bayrische Volkspartei behaupten. Wir werden uns inhaltlich erneuern und Sacharbeit an den Tag legen.

    Ich persönlich nehme das Wahlergebnis mit Demut und Respekt an und übernehme die volle Verantwortung für dieses.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Fabian Stettner, CSU-Vorsitzender

    Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung


    Die Bundeswehr ermittelt gegen 26 Soldaten der Panzerlehrbrigade 9. wegen des Verdachts auf extremistische Äußerungen in einer Chatgruppe. Sie tauschten sich über Gewaltverherrlichung, Antisemitismus und Rechtsextremismus aus. Sofort nach bekanntwerden der Vorgänge leiteten die Vorgesetzten die erforderlichen disziplinarischen Ermittlungen ein, diese bestehen aus den zuständigen Wehrdisziplinar- und Staatsanwaltschaften sowie dem Militärischen Abschirmdienst (MAD).

    Der Bundesminister verurteilte jene Chatverläufe aufs schärfste und machte klar: " Extremismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus haben nichts, aber auch wirklich gar nichts in der Bundeswehr verloren. Wir werden nicht mehr tolerieren, dass immer wieder eine kleine Minderheit der Streitkräfte für solch überaus unappetitliche Schlagzeilen sorgt."

    Sehr geehrter Herr Landeswahlleiter,


    hiermit reiche ich für Christlich Sozialen Union (CSU) die Wahlunterlagen für die Landtagswahl in Bayern am 22. November 2020 ein.


    Der Direktkandidat ist:

    Der Direktkandidat Würzburg: Hektor von der Saale


    Die Wahlliste besteht aus:

    Listenplatz 1: Hektor von der Saale


    Das Wahlprogramm finden sie hier:

    https://cdn.discordapp.com/att…eues_CSU_Wahlprogramm.pdf


    Hiermit versichere ich an Eides statt, dass alle Bewerber entsprechend des geltenden Wahlgesetzes aufgestellt wurden.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Fabian Stettner, CSU Vorsitzender