Nagisa Shiota Eventmanager
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Beiträge von Nagisa Shiota

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Deutscher Bundestag Drucksache 1/108
    1. Wahlperiode 02.10.2020



    Antrag

    der Bundesregierung


    Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Den in den Drucksachen 19/13290 und 19/17790 beschlossenen Einsatz bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern.






    Begründung:


    Der Kampf gegen den IS ist eine Erfolgsgeschichte der internationalen Gemeinschaft. Jetzt gilt es die gemachten Erfolge zu sichern und ein Widererstarken des IS oder ähnlicher Organisationen zu verhindern.


    Dazu benötigt es Sicherheitskräfte im Irak die selbstständig für Sicherheit sorgen können. Die Bundeswehr leistet dazu Vorort ihren Beitrag und bildet Führungskräfte und Ausbilder aus die ihr Wissen weitergeben sollen und so die Sicherheitskräfte Vorort stärken soll.


    Darum ist geplant den Anteil Luftgebundene Aufklärung nach und nach zu verringern und an andere NATO Partner abzugeben und dafür das Ausbildungspersonal zu erhöhen.


    Der Irak ist das Bindeglied in der islamischen Welt. Als Staat mit einer stark gemischten Bevölkerung aus Schiiten und Sunniten ist er auf Ausgleich in der Region ausgerichtet. Wenn der Irak wieder ins Chaos stürzen würde, könnte beim nächsten mal der Flächenbrand in der Region noch größer werden.


    Das könnte negative Auswirkungen auf bisher sichere Staaten in der Region wie zum Beispiel Jordanien sein. Weitere Auswirkungen könnten eine weitere Verschärfung des Konflikts Iran/Saudi-Arabien oder Türkei/Kurden im Irak sein.


    Gestützt werden muss der Einsatz auch weiterhin durch einen starken zivilen Beitrag. Die Entwicklungshilfe muss das Leben der Menschen Vorort verbessern. Es kann keine Entwicklung ohne Sicherheit geben und keine Sicherheit ohne Entwicklung. Deshalb muss beides Hand in Hand gehen.







    Nagisa Shiota

    Verteidigungsminister

    Pressemitteilung vom 13.09.2020


    Der Verteidigungshaushalt ist fertig. Zurzeit laufen noch die letzten Arbeiten bevor der gesamte Nachtragshaushalt in den Bundestag eingereicht wird. Der Einzelplan 14 behält auch im Nachtragshaushalt seine immense Bedeutung für unsere Sicherheit.


    Als größte neue Investition ist die Wiederherstellung der Fähigkeit zum Kampf Luft – See. Dafür sind insgesamt 100 Mio. € vorgesehen. Dafür wurde unteranderem das Projekt Male UAS (Eurodrohne) gestrichen. Eine weitere Große Einsparung ergab sich aus dem Wegfall der Gehälter für parlamentarische Staatssekretäre.


    Da eines der größten Probleme die mangelnde Einsatzbereitschaft ist wird es ein größeres Budget für Materialerhalt und den Betrieb von Ersatzteildepots geben. Am Ende erhöht sich der Verteidigungshaushalt um ca. 190 Mio. €. Die sich komplett aus anderen Einsparungen refinanzieren. Hier sei besonders die Reduzierung der Abgeordneten des Bundestages auf 30 genannt. So kann die schwarze Null gewahrt bleiben und Geld für akute Krisensituationen bleibt weiterhin vorhanden.


    Es kamen Gerüchte auf der Verteidigungshaushalt würde erhöht werden und das Verkehrsministerium gekürzt werden. Das ist falsch. Der Haushalt für das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur wird ebenfalls erhöht im Rahmen der finanziellen Mittel.

    Pressemitteilung vom 12.09.2020


    Nächster Schritt für ein europäisches Schiff zur U-Boot Jagd Ist getan



    Am 27.08 wurde eine Absichtserklärung zwischen Deutschland, Polen, Dänemark, Schweden Norwegen und Finnland unterzeichnet mit dem Ziel gemeinsam ein Schiff zur U-Boot Jagd zu entwickeln. Gestern wurden auf einem weiteren Arbeitstreffen weitere Details ausgearbeitet.


    Das Schiff wird Speziell für die U-Boot Jagd entwickelt und soll über die dementsprechende Bewaffnung und Sensorik verfügen.

    Das Schiff soll die Größe einer Korvette haben und bis zu 35 Knoten schnell sein.


    Die Besatzungsstärke soll zwischen 50 bis 100 Mann liegen. Des weiteren soll ein Startplatz für einen ASW Helikopter vorhanden sein. Zusätzlich gefordert ist die Fähigkeit zum Einsatz von Unterwasserdrohnen.


    Zu den Entwicklungskosten wird Deutschland 500 Mio. € ab 2021 bereitstellen. Polen wird sich mit 100 Mio. € beteiligen. Schweden wird 75 Mio. € beisteuern. Norwegen und Dänemark jeweils 65 Mio. € und Finnland 50 Mio. €


    Deutschland plant nach aktuellen Stand 10 Schiffe zu beschaffen. Letzte Details werden in einem weiteren Treffen besprochen werden. Alle Partner betonten dies sei ein weiterer wichtiger Schritt zur europäischen Kooperation und stärkt die Sicherheit im Ostseeraum.

    Deutscher Bundestag Drucksache 1/67
    1. Wahlperiode 30.08.2020



    Antwort der Bundesregierung auf die

    Große Anfrage

    des Abgeordneten Manfred Bunnes und der Fraktion der FDP (DS 1/44)



    1.Wie viele Auslandseinsätze hat die Bundeswehr seit ihrem Bestehen absolviert?


    Deutschland beteiligte sich in 53 Einsätzen mit Personal.


    2.Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden dabei insgesamt eingesetzt?


    Es wurden 431 421 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt (Stichtag: 31. Januar 2019).


    3.Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden in den einzelnen Auslandseinsätzen jeweils eingesetzt (bitte nach Jahr und Mandat aufschlüsseln)?


    Die Anzahl der jeweils eingesetzten Soldatinnen und Soldaten ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.


    4.Wie viele Menschen kamen bei Auslandseinsätzen, an denen die Bundeswehr beteiligt war, ums Leben, und wie viele davon waren Zivilpersonen (bitte nach Mandat, Land, Region, Ort, Datum aufschlüsseln)?


    Hinsichtlich der Gesamtzahl wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten Sabine Zimmermann auf Bundestagsdrucksache 18/13338 verwiesen.


    5.Wie viele Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten kamen bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr ums Leben (bitte nach Datum, Mandat, Land, Ort und Todesursache aufschlüsseln)?


    In den Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr kamen 114 Soldatinnen und Soldaten ums Leben (Stand: 21. Oktober 2019). Die Aufschlüsselung ist der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.





    Der Bundesminister der Verteidigung


    Nagisa Shiota

    Pressemitteilung vom 27.8.2020


    Gemeinsames europäisches Rüstungsprojekt


    Die Verteidigungsminister von Deutschland, Polen, Finnland, Norwegen und Dänemark haben am heutigen Tag eine Absichtserklärung unterschrieben. Ziel ist es gemeinsam ein Schiff zu entwickeln mit dem Fähigkeitsschwerpunkt U-Boot Jagd.


    Weitere Treffen auf der Arbeitsebene der Ministerien sollen die Details bis 2021 festlegen. Dann soll das Projekt starten. Erwartet werden Synergieeffekte im Bereich Logistik, Einsatz und Ausbildung.

    Pressemitteilung vom 24.8.2020 - Beobachtungen der Lage im östlichen Mittelmeer


    Die Lage im östlichen Mittelmeer ist unübersichtlich und angespannt. Die Entsendung eines türkischen Erkundungsschiffes begleitet von Militärschiffen in griechische Gewässer stellt einen neuen Höhepunkt der Eskalation da.


    Die Bundesregierung entsendet deshalb das Flottendienstboot Oker in die Region um Informationen zu sammeln und das Lagebild aus eigenen Quellen zu verdichten. Parallel dazu sucht die Bundesregierung über die EU, die NATO sowie bilateral auf den Konflikt beruhigend einzuwirken.

    Pressemitteilung vom 21.8.2020 - Humanitäre Hilfe im Libanon


    Die Sicherheitslage im Libanon ist weiter angespannt. Der Verteidigungsminister telefonierte mit dem Kommandeur der UN-Mission UNIFIL Generalmajor Stefano del Col (Italien). Die Lage ist angespannt die aktuell rund 11.000 Soldaten könnten die Sicherheit der Helfer aber gewährleisten. Sollte sich die Situation verschlimmern könne die Mission auf bis zu 15.000 Soldaten aufgestockt werden. Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr teilt diese Einschätzung.


    Das deutsche UNIFIL Kontingent könnte bei einer Verschlechterung der Sicherheitslage auch temporär aufgestockt werden um die Sicherheit und den Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten.


    Über die MedEvac Kapazitäten der Bundeswehr wurden bisher 44 Patienten aus dem Libanon ausgeflogen und zur Behandlung nach Deutschland gebracht. Sie werden zur Zeit im Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz behandelt.

    Dein Text gefällt mir und ich kann mich dir nur anschließen. Ich bin hier um Politik zu simulieren, politisch zu arbeiten, zu üben und zu lernen.


    Das war von Anfang an der Reiz für mich.

    Satzung Landesverband Niedersachsen


    § 1 Name und Sitz


    1. Die Kreisverbände und ggf. gebildete Bezirksverbände bilden den Landesverband Niedersachsen.
    2. (2) Sitz des Landesverbandes ist Hannover.


    § 2 Aufgaben

    1. Der Landesverband trägt die Verantwortung für die politische Arbeit der SPD in Niedersachsen gemäß den Bestimmungen dieser Satzung.
    2. Der Landesverband nimmt die landespolitischen Aufgaben der SPD in Niedersachsen wahr. Er arbeitet mit den sozialdemokratischen Kommunalvertretungen, Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten zusammen.
    3. Er bereitet die Landtagswahlen vor und ist verantwortlich für deren Durchführung.
    4. Er koordiniert Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen.
    5. Er nimmt die bezirksübergreifenden Aufgaben bei den Bundestags- und Europawahlen in Niedersachsen wahr.
    6. Der Landesverband übernimmt ferner solche Aufgaben, die ihm von den SPD Bezirken im Lande Niedersachsen durch übereinstimmenden Beschluss der Bezirksvorstände übertragen worden sind.
    7. Der Landesverband ist verantwortlich für die Erarbeitung aller landespolitischen Initiativen und landespolitischen Entscheidungen der SPD. Er vertritt die landespolitischen Interessen der SPD auf Bundesebene. Der Landesverband bündelt die regionalen Kräfte für landesweite Kampagnen. Er ist für die Qualifikation der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPD zuständig.
    8. Der Landesverband leitet und koordiniert die Arbeit der Parteiorganisation, soweit sie für die Erfüllung der oben genannten Aufgaben erforderlich ist.


    § 3 Organe Die Organe des Landesverbandes sind


    a) der Landesparteitag

    b) der Landesvorstand.

    § 4 Landesparteitag


    1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes.
    2. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Landesverbandes
    3. Der ordentliche Landesparteitag jeden Monat statt. Er ist vom Landesvorstand spätestens drei Tage vor dem vorgesehenen Termin mit Angabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen.
    4. Antragsberechtigte ist jedes Mitglied des Landesverbandes
    5. Die Anträge zum Landesparteitag müssen mindestens 2 Tage vor Tagungsbeginn beim Landesvorstand schriftlich eingegangen sein. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung.
    6. Der Parteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er ist ebenfalls beschlussfähig wenn die Beschlussfähigkeit nicht während des Parteitages angezweifelt wird.
    7. Aufgaben des Landesparteitags sind insbesondere:

      a) Entgegennahme der Berichte - des Landesvorstandes,

      b) Beschlussfassung über die Berichte zu a),

      c) Entgegennahme des Berichtes der Landtagsfraktion,

      d) Wahl des Landesvorstandes,

      e) Beschlussfassung über Anträge und Entschließungen.

      f) Wahl der Liste und der Direktmandate

    8. Der Landesparteitag kann mit einer einfachen Mehrheit sich weiteren Aufgaben annehmen. Ein Drittel der Mitglieder kann dem Landesparteitag Aufgaben übertragen, dieser muss dies dann mit einfacher Mehrheit bestätigen
      9. Trifft der Landesparteitag ein positiver Entscheid ist jedoch nicht beschlussfähig, ist über diesen Entscheid innert 3 Tagen ein Mitgliederentscheid nach §9 in die Wege zu leiten


    § 5 Außerordentlicher Landesparteitag


    1. Ein außerordentlicher Landesparteitag ist einzuberufen a) auf Beschluss des Landesparteitages, b) auf mit drei Viertel Mehrheit gefassten Beschlusses des Landesvorstandes,
    2. Die Einberufung des außerordentlichen Landesparteitags muss spätestens einen Tag (24 Stunden) vor dem beabsichtigten Termin mit Angabe der vorläufigen Tagesordnung erfolgen. Die Frist kann in dringenden Fällen vom Landesvorstand abgekürzt werden mit schriftlicher Begründung abgekürzt werden.


    § 6 Landesvorstand


    1. Der Landesvorstand besteht aus a) dem/der Landesvorsitzenden, b) mindestens einem/einer stellvertretende/n Vorsitzende/n, c) dem/der GeneralsekretärIn, d) ggf. BeisitzerInnen, deren Zahl durch den Parteitag festgelegt wird. Im ersten Wahlgang ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
    2. Beratende Mitglieder des Landesvorstandes sind a) der/die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, b) der/die MinisterpräsidentIn, sofern er/sie von der SPD gestellt wird, c) je ein/e VertreterIn der auf Landesebene organisierten Arbeitsgemeinschaften, d) der/die GeschäftsführerIn der niedersächsischen Landtagsfraktion,
    3. Zu den Aufgaben des Landesvorstandes gehören insbesondere a) die Leitung des Landesverbandes gemäß dieser Satzung, b) Vertretung des Landesverbandes und Koordinierung der politischen und organisatorischen Tätigkeit der SPD in Niedersachsen gemäß § 2 dieser Satzung, c) die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Landesverbandes, d) Einberufung und Vorbereitung der Landesparteitage, e) Ausführung der Beschlüsse der Landesparteitage, f) Vorschläge der Landesliste
    4. Der amtierende Vorstand soll zwei Tage vor dem Parteitag den Delegierten einen Vorschlag zur Wahl des Vorstandes unterbreiten.


    § 7 Foren


    Zur inhaltlichen politischen Arbeit der SPD in Niedersachsen können auf Beschluss des Landesvorstandes Foren eingerichtet werden. Die Foren erhalten den Auftrag, die Inhalte sozialdemokratischer Politik in ihrem Themenbereich zu erarbeiten. Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist gewünscht.


    § 8 Fachausschüsse


    Der Landesverband kann zu seiner fachlichen Beratung Fachausschüsse berufen.


    § 9 Mitgliederbegehren/Mitgliederentscheid


    1. Ein Mitgliederentscheid kann den Beschluss eines Organs ändern, aufheben oder einen solchen Beschluss anstelle eines Organs fassen.
    2. Gegenstand eines Entscheids können nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteiengesetz oder durch andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der höheren Satzung analog
    3. Ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines Mitgliederbegehrens statt. Das Mitgliederbegehren muss einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein. Es kommt zustande, wenn es binnen einer Frist von 2 Tagen (48 Stunden) von 50 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.
    4. Ein Mitgliederentscheid findet ferner statt, wenn es a) der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit oder b) der Landesvorstand mit Dreiviertelmehrheit beschließt. Diese Beschlüsse oder Anträge müssen einen Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein.
    5. Im Falle eines Mitgliederbegehrens kann der Landesvorstand einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.
    6. Durch den Mitgliederentscheid wird eine verbindliche Entscheidung gegenüber dem zuständigen Organ getroffen, an das der Mitgliederentscheid gerichtet ist. Der Entscheid ist wirksam, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt und mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt haben. Innerhalb von einem Monat nach dem Mitgliederentscheid kann der Landesparteitag mit 2/3-Mehrheit eine andere Entscheidung treffen, danach genügt die einfache Mehrheit.
    7. Die Verfahrensrichtlinien des Parteivorstandes zur Durchführung von Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden finden entsprechende Anwendung.


    § 9a Verfahren des Mitgliederentscheids


    1. Der Landesvorstand setzt Tag und Zeit der Abstimmung fest. Die Abstimmung muss innerhalb von einer Woche durchgeführt werden.
    2. Termin und Gegenstand sind spätestens einen Tag (24 Stunden) vor dem Abstimmungstag zu veröffentlichen.
    3. Die Abstimmung wird in unmittelbarer und geheimer Form vorgenommen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es finden einheitliche Stimmzettel Verwendung, die den Abstimmungsgegenstand so darstellen, dass eine Beantwortung mit „Ja“ oder „Nein“ möglich ist.
    4. Der Landesvorstand ist für die rechtzeitige Veröffentlichung sowie für die Herstellung der Stimmzettel und deren Verteilung verantwortlich.
    5. Der Landesvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Insbesondere müssen er den Mitgliedern Abstimmungszeit und Gegenstand der Abstimmung in geeigneter Weise bekannt geben, für die geheime Abstimmung Vorkehrungen treffen, über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen entscheiden, den Abstimmungsvorgang protokollieren und das Ergebnis mitsamt den Stimmzetteln und Abstimmungsprotokollen unverzüglich an den Landesverband weiterleiten.
    6. Die Stimmangabe ist auch durch Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen sind einem Mitglied auf schriftliche oder telefonische Anfrage hin zuzusenden.
    7. Der Landesvorstand veröffentlicht das Gesamtergebnis der Abstimmung.


    § 10 Schlussbemerkungen


    1. Änderungen dieser Satzung bedürfen der zwei Drittel Mehrheit des Landesparteitages, Anträge auf Abänderung der Satzung können nur beraten werden, wenn sie zwei Tage vor Beginn des Parteitages veröffentlicht worden sind. Abweichungen müssen auf dem Landesparteitag mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.
    2. Soweit in dieser Satzung keine Regelungen getroffen sind, gelten das Organisationsstatut und die Wahlordnung der SPD entsprechend.
    3. Die Satzung tritt mit Beschluss des Landesparteitages in Kraft
    Deutscher Bundestag Drucksache 1/33
    1. Wahlperiode 07.08.2020


    Antrag

    des Abgeordneten Nagisa Shiota Fraktion der SPD


    Einsetzung der Ausschüsse


    Der Bundestag wolle beschließen:



    Die Einsetzung folgender Ausschüsse


    1. Ausschuss „Europäische Union (9 Sitze) Art.45 Grundgesetz
    2. Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (9 Sitze) Art. 45 a Grundgesetz
    3. Verteidigungsausschuss (9 Sitze) Art 45 a Grundgesetz
    4. Ausschuss für Wahlprüfung und Immunität (9 Sitze) Wahlprüfungsgesetz und Art. 46 Grundgesetz
    5. Parlamentarisches Kontrollgremium (ein Mitglied jeder Fraktion) Art 45 d Grundgesetz und Kontrollgremiumgesetz PKGrG
    6. Präsidialausschuss (9 Sitze) zuständig für Inneres, Justiz, Wirtschaft und den Haushalt
    7. Ausschuss für Gemeinwesen (9 Sitze) zuständig Bildung, Forschung, Arbeit, Gesundheit und Ernährung
    8. Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung (9 Sitze) zuständig für Verkehr, Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung


    Die Sitzverteilung erfolgt nach § 10 und § 54 GOBT







    Begründung:


    Der Bundestag muss spätestens sobald ein Kanzler gewählt ist über arbeitsfähige Ausschüsse verfügen. Dieser Antrag ist mit dem parlamentarischen Geschäftsführern aller regelmäßig im Bundestag vertretenen Parteien abgestimmt.





    Nagisa Shiota und Fraktion der SPD

    Deutscher Bundestag Drucksache 1/31
    1. Wahlperiode 06.08.2020


    Antrag

    der Fraktion der SPD


    Humanitäre Hilfe für den Libanon



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Entsendung der SEEBA
    2. Fertigmachen zur Entsendung der ETS Einheit
    3. Bereithaltung der SEC
    4. Bereithaltung der SEEWA
    5. Lieferung von bis zu 25 t medizinischer Versorgungsgüter
    6. Zusage der Finanzierung an das Rote Kreuz für eine Entsendung von Emergency Response Units (Rapid Deployment Hospital, Referral Hospital und Water and Sanitation) für mindestens 5 Wochen
    7. Aufnahme von Patienten die Transportfähig sind im Libanon aber nicht optimal versorgt werden können



    Begründung:


    Die Lage im Libanon ist nach der Explosion in Beirut katastrophal. Die nationalen Behörden sind überfordert und brauchen dringend Unterstützung. Die internationale Gemeinschaft, zu der auch wir gehören, muss hier dringend Hilfe leisten. Wir sind dazu bereit unseren Beitrag zu leisten.



    Zur Soforthilfe und zur Vorbereitung weiterer Unterstützung ist der Einsatz der Schnelleinsatz Einheit Bergung Ausland (SEEBA) des THW erforderlich. Vorbereiten für den weiteren Einsatz sollen sich die Standing Engineering Capacity (SEC) und die Schnelleinsatz-Einsatz-Wasser Ausland (SEEWA). Der Einsatz der Emergency Temporary Shelter Einheit (ETS) wird im Verbund mit Schweden vorbereitet. Die ETS wurde zusammen mit der schwedischen Zivilschutzbehörde aufgestellt und ist in der Lage Aufbau und Betrieb einer Zeltstadt für bis zu 1.000 sicherzustellen.



    Zur medizinischen Versorgung sollen bis zu 25 Tonnen medizinische Versorgungsgüter in den Libanon geliefert werden. Die Vorräte des libanesischen Gesundheitswesen sind bereits am Ende.



    Zusage an das Rote Kreuz bei Einsatz der Emergency Response Units (Rapid Deployment Hospital, Referral Hospital und Water and Sanitation) für mindestens 5 Wochen die Finanzierung zu übernehmen. Die Einheiten des Roten Kreuzes helfen bei der medizinischen Grund- und Notfallversorgung sowie der Bereitstellung von Sanitäranlagen und der Versorgung mit sauberen Wasser.



    Für Patienten die transportfähig sind im Libanon aber nicht optimal versorgt werden können muss die Möglichkeit bestehen in deutschen Krankenhäusern versorgt zu werden. Im Libanon binden sie dringend benötigtes Material und Personal. In Deutschland kann sobald sie stabil und transportfähig sind eine bessere Anschlussversorgung stattfinden.



    Dieser Antrag ist eine Ergänzung zur DS 1/30 der CDU und rundet deren Antrag zur humanitären Hilfe um die zivile Komponente ab. Für eine optimale Hilfe ist hier zivil-militärische Zusammenarbeit das Mittel der Wahl.





    Nagisa Shiota und die Fraktion der SPD

    Heute am 22. Juli fand der Bundesparteitag der Linken statt. Karl Machno Bundesgeschäftsführer berichtet in seinem Bericht von der Entwicklung der letzten Zeit. Er hatte eine Rot-Rote Mehrheit erwartet die nicht zustande kam bei der Bundestagswahl. Trotzdem hätte der Vorstand gute Arbeit geleistet und neue Mitglieder gewonnen.


    Da der gesamte Parteivorstand auf verschiedenen Parteitagen gewählt wurde, wurde dieser auf Antrag neu gewählt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden in ihren Ämtern bestätigt.


    Ein großes Thema war Unvereinbarkeit. Als erstes wurde der Begriff der Unvereinbarkeit in der Satzung genauer definiert. Im weiteren Verlauf des Parteitages wurde ein Unvereinbarkeitsbeschluss der eine Zusammenarbeit mit der DDM ausschließt beschlossen.

    Da im neuen Unvereinbarkeitsbegriff auch die Unvereinbarkeit mit Personen ermöglicht, wurde von Finn van der Speed ein Unvereinbarkeitsbeschluss mit Dean von der Vogelweide als Ziel beantragt. Die Diskussion war sehr kontrovers. Als Gründe für den Antrag wurden Demokratiedefizite bei Herrn von der Vogelweide angegeben. Der Parteichef Herr Helmig sprach sich gegen den Antrag aus. Der Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit angenommen.


    Der Vorsitzende Herr Helmig bedauerte den Beschluss am Rande der Veranstaltung. Die Entscheidung des Parteitages ist aber getroffen. Er wünschte Herrn von der Vogelweide alles gute auf seinem Weg und zur vollständigen Genesung. Er hofft die SPD sieht es nicht als Angriff auf die SPD.


    Der Parteitag ging nach zwei Stunden erfolgreich zu Ende.

    Deutscher Bundestag Drucksache 1/21
    1. Wahlperiode 18.07.2020


    Antrag

    des Abgeordneten Benjamin Weiß und der Fraktion der SPD


    Aktuelle Stunde zum Thema: AfD-Jugendorganisation ,,Gaulando-Jugend" - Nationalsozialistisch oder Medienbluff?



    Der Bundestag wolle beschließen:


    Die SPD-Fraktion beantragt eine Aktuelle Stunde zum Thema: AfD-Jugendorganisation ,,Gaulando-Jugend" - Nationalsozialistisch oder Medienbluff?





    Begründung:


    Dieses aktuelle Thema bewegt die politische Welt unseres Landes derzeit sehr, weswegen wir die Chance nutzen und im Bundestag darüber beraten möchten.





    Nagisa Shiota und Fraktion