Philipp Blücher Journalist
  • Mitglied seit 4. Mai 2020

Beiträge von Philipp Blücher

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    §5 Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft


    (1) Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, denWahlen und Abstimmungen zu beteiligen, und die Pflicht, die Ziele der Sozialdemokratischen Parteizu unterstützen. Es hat Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.


    (2) Mitglieder werden für langjährige Mitgliedschaft geehrt. Der Parteivorstand kann Richtlinien zur Anrechnung von Mitgliedszeiten und zur Ehrung von Mitgliedern erlassen.


    (3) Gremiensitzungen der SPD können parteiöffentlich tagen.

    §4 Ende der Mitgliedschaft


    (1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.


    (2) Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.


    (3) Mit Beendigung der Mitgliedschaft verliert das frühere Parteimitglied jedes Recht, das es etwagegen die Partei, gegen den Parteivorstand, gegen die Kontrollkommission oder gegen einzelne Parteimitglieder aus seiner Parteimitgliedschaft erworben hat. Es darf nicht länger in Gliederungen, Arbeitsgemeinschaften, Themenforen, Arbeitskreisen und Projektgruppen mitarbeiten. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Gliederungsvorstand.


    Wiederaufnahme

    (4) Der Antrag auf Wiederaufnahme einer aus der Partei ausgeschlossenen Person ist an den Vorstanddes für ihren Wohnsitz zuständigen Landesverband zu richten. Vor der Entscheidung ist dieOrganisationsgliederung, die den Ausschluss beantragt hatte, zu hören. Gegen diese Entscheidung
    steht sowohl dem Antragsteller oder der Antragstellerin als auch der Organisationsgliederung, dieden Ausschluss beantragt hat, 48 Stunden Berufung an den Parteivorstand zu. Die Frist beginnt mitder Bekanntgabe der Entscheidung zu laufen.


    (5) Wird in einem Parteiordnungsverfahren auf Ausschluss erkannt und tritt der Antragsgegner vor Rechtskraft dieser Entscheidung aus der Partei aus, so findet Abs. 1 sinngemäß Anwendung

    §3 Aufnahme


    (1) Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der jeweilige Landesvorstand


    (2) Über die Aufnahme neuer Mitglieder muss der Landesvorstand innerhalb von drei Tagen entscheiden. Lehnt der Landesvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb von drei Tagen ab, so gilt dies als Annahme des Antrages.


    (3) Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin beim Bundesvorstand binnen eines Monats Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bundesvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Bundesvorstandes ist endgültig.


    (4) Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen Landesvorstand oder wenn mindestens 3 Mitglieder aus 3 verschiedenen Landesverbänden diese beim Bundesvorstand einbringen. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Bundesvorstand.


    (5) Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Schiedsgerichtes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zulässig.


    (6) Jedes Parteimitglied gehört grundsätzlich dem Landesverband an, in dessen Zuständigkeitsgebiet es wohnt. Will ein Mitglied oder ein Beitrittswilliger einem anderen Landesverband angehören, so hat er dies dem zuständigen Landesvorstand mitzuteilen, der die (Neu-)Zuordnung vornimmt.

    Inhaltsverzeichnis


    §1 Name, Sitz und Tätigkeit

    §2 Mitgliedschaft, Mindestalter

    §3 Aufnahme

    §4 Ende der Mitgliedschaft

    §5 Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft

    §6 Unvereinbarkeit

    §7 Aufbau der Partei

    §8 Aufgaben und Satzungsautonomie der Gliederungen

    §9 Funktions- und Mandatsträger

    §10 Aufstellung von Kandidaten / -innen

    §11 Mitgliederbeteiligung/Mitgliederbegehren

    §12 Parteitag

    §13 Außerordentlicher Parteitag

    §14 Parteivorstand

    §15 Schiedskommissionen

    § 16 Geschäftsführung der Partei

    §17 Kontrollrechte des Parteivorstandes

    §18 Parteiordnungsverfahren

    §20 Abänderung der Satzung

    Bundesrat Drucksache 036/12.2020
    19.12.2020


    Antrag

    des Landes Niedersachsen


    Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates:



    Der Bundesrat wolle beschließen:

    §26 der Geschäftsordnung wird wie folgt erweitert:


    (4) Ein geheime Abstimmung ist unzulässig.





    Begründung:


    Bisher ist in der Geschäftsordnung nicht festgelegt, ob geheim abgestimmt werden darf. Nach Artikel 51 Abstatz 3 Grundgesetz dürfen die Stimmen so geschlossen abgegeben werden. Dies erfolgte in den bisherigen Geheimen Abstimmungen durch den Schriftführer. Im Urteil vom 18.12.2002 hat das Bundesverfsasungsgericht entschieden, dass der Abgabe der Stimmen durch einen Stimmführer jederzeit durch ein anderes Bundesratsmitglied desselben Landes widersprochen werden kann und damit die Voraussetzungen der Stimmführerschaft insgesamt entfallen. Durch die bisherige Regelungen ist es nicht möglich, zu kontrollieren auf welche Weise der Stimmführer des Landes abstimmt. Die vorgeschlagene Änderung, soll dieses Urteil in der Geschäftsordnung umsetzen, damit sich diese Vorfälle zukünftig nicht wiederholen und Klarheit herrscht.





    Der Minister

    Philipp Blücher

    Bundesrat Drucksache 034/12.2020
    18.12.2020


    Antrag

    des Landes Niedersachsen


    Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des Mitglieds des Vermittlungsauschusses am 14.12.2020



    Der Bundesrat wolle beschließen:

    1. Die Wahl des Mitgliedes zum Vermitllungsausschuss am 14.12.2020 ist aufgrund von Verfahrensfehlern ungültig und wird für nichtig erklärt.
    2. Der für gewählt erklärte Aaron Förster verliert sein Amt.
    3. Die Wahl ist, sobald wie es dem Bundesrat möglich ist, zu wiederholen. Bis dahin bleibt das Amt unbesetzt.






    Begründung:


    Aaron Förster wurde am 14.12.2020 in geheimer Wahl zum Mitglied des Vermittlungsauschuss gewählt. Nach §26 der Geschäftsordnung des Bundesrates wird durch Aufruf der Länder abgestimmt. Die Länder werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Durch eine geheime Abstimmung ist dies nicht gegeben. Die einzige logische Konsequenz ist es daher die Wahl zu wiederholen, wo alle Länder offen abstimmen, dass auch von den anderen MdBrs, die nicht die Stimmen abgeben, Wiederspruch gegen das Abstimmungsverhalten des Landes eingelegt werden kann.





    Der Minister

    Philipp Blücher

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    Vorläufige Tagesordnung

    der 11. Sitzung des Bundesrates

    am Samstag, den 19.12.2020, 19:00 Uhr

    TOP-
    NR.
    DS-Nr.
    Titel
    1.
    DS 036/12.2020
    Änderung der Geschäftsordnung
    Antrag
    2.
    DS 033/12.2020
    Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des 2. BRVP
    Antrag
    3.
    DS 035/12.2020
    Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des Mitgliedes des Vermittlungsauschusses
    Antrag
    4.
    DS 034/12.2020
    Wahl eines 1. Bundesratsvizepräsidenten
    Wahl



    Berlin, den 18. Dezember 2020




    Philipp Blücher

    Ich persönlich bin gegen Zufallsbeträge, solange Sie in keinem Zusammenhang zu den Handlungen als Regierung und Parlament stehen. Wir müssen uns halt die Frage stellen wie detailreich wir die einzelnen Punkte gestalten. Denn Haushaltsdebatten sind mit die spannesten Debatten in meinen Augen.

    Das hier sind meine Gedanken zu diesem Thema:

    Das Problem an den Haushaltsplänen ist, dass diese relativ lang sind (mehrere Tausend Seiten). Auf Bundesebene ist es noch machbar, da dort eine größere Anzahl an Ministerien vorliegt und die Arbeit besser aufgeteilt werden kann. Auf Landesebene ist es da schwieriger, da die Kabinette dort sehre viel kleiner sind.

    Daneben liegt das Problem aber auch in den Zahlen an sich. Durch die Corona Pandemie wurden überall Nachtragshaushlte verabschiedet, sowie auch die Prognosen der Einnahmen für 2021 angepasst worden. In Niedersachsen habe ich nun für die Einnahmen die Prognose aus dem Jahre 2019 für 2020 genommen und angepasst. Es wird aber immer komplizierter je mehr Beschlüsse gefasst werden, wobei deren Auswirkungen nicht immer abgeschätzt werden können.

    Wie gerade bekannt wurde, haben die weiteren Ermittlungen festgestellt, dass das Plutonium am 15.10.2020 um 14:35 Uhr von den Grauen Wölfen geordert wurde. Die Lieferung sollte zeitgleich durch mehrere Fahrzeuge passieren. Aus dem waffenfähigen Plutonium sollte eine Bombe gebaut werden. Zudem hat man herausgefunden, dass die Grauen Wölfe die Übergabe gerade deshalb in Nürnberg machen wollten, weil hier der Kreisverband vom Kanzler Aisinger beheimatetet ist.


    Zudem gab der Leiter des Strahlenschutzes an der Messstelle an der Universität Regensburg, Gerald Hass, zusätzliche Erkenntnisse zum gestrigen Einsatz bekannt. Die Strahlung von 1 Mikrosivert wurde außerhalb des Bleibehälters gemessen. Da die durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung 2 millisivert beträgt, bestand durch die Strahlung zum keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung. Die Gammastrahlen, die durch das Blei schon in Teilen abgeschirmt wurden, können bis zu 700 Meter weit strahlen.

    Folgender Artikel ist ein Gastbeitrag des Journalisten Henning Seybold


    Auf der A3 gab es gestern einen Autounfall. Bei diesem Unfall wurden Bleibehälter gefunden die Strahlung abgaben. Untersuchungen ergaben, dass in den Behältern sich waffenfähiges Plutonium befand. Dieses wurde bereits entsorgt. Die genaue Menge ist noch unbekannt.

    Dem Ministerium für Umwelt,Landwirtschaftund Ernährung lagen keine Informationen über den Transport vor. Laut Aussagen des Ministers Joseph Wirt bestand ab dem Auffinden der Behälter keine Gefahr für die Bevölkerung. Zu der Zeit davor könne er noch keine Aussage machen.

    Ist ein unbekannter Transport von waffenfähigen Plutonium eine Gefahr für die Bevölkerung oder nicht? Die meisten Einwohner Deutschlands werden das sicherlich bejahen.

    Folgender Artikel ist ein Gastbeitrag von Yannick Bürgermann


    Auf den ersten Blick scheint es eine gute Nachricht zu sein: die EU beschließt einen Deal zur Verteilung der Flüchtlinge in Europa. Schaut man sich die Hintergründe zu diesem Deal allerdings genauer an ist die Euphorie schnell verflogen.


    Man möchte nun alle Flüchtlinge aus der Türkei in Europa aufnehmen, allerdings werden 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten überhaupt keine Flüchtlinge aufnehmen. Unter den Verteilungsschlüssel fallen also weniger als die Hälfte der Mitgliedsstaaten, statt einer gerechten Verteilung auf alle EU-Mitgliedsstaaten entsteht wieder einmal eine Belastung einiger weniger, die Chance auf einen richtigen Deal ist dabei geplatzt.


    Der geschäftsführende Bundeskanzler Matteo Ecca Estrellita (SPD) spendiert diesem Deal zusätzlich noch ein Sahnehäubchen: Deutschland soll über eine Millionen Flüchtlinge aufnehmen. Dies hat der Bundeskanzler nicht etwa unter Absprache mit dem Kabinett und den Ministerpräsidenten und Innenministern der Bundesländer, sondern munter im Alleingang mit unseren Europäischen Partnern beschlossen.


    Dies ist nicht der erste Versuch Ecca Estrellitas seine Anträge im Alleingang ohne Beteiligung der Länder durchzubringen, erst kürzlich reichte er einen Gesetzentwurf ein der vorher nicht dem Bundesrat für eine Stellungnahme vorgelegt wurde. Entsprechend entsetzt reagierten verständlicherweise auch Mitglieder der Grünen und der Linken.


    Bei so einem großen Thema der auch uns Ministerpräsidenten betrifft und den letztendlich wir alle gemeinsam als Bundesrepublik umsetzen müssen hinterlässt der ehemalige Bundeskanzler einen großen Schaden, aber Herr Ecca Estrellita kann sich ja nun zurücklehnen, den Scherbenhaufen müssen jetzt andere aufkehren.

    Name: Deutsche Werke

    Inhaber: Philipp Blücher

    Adresse: Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main


    Unternehemnsbeschreibung:

    Die Deutschen Werke sind ein 1950 gegründetes Rüstungsunternehmen. Es hat seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main und ist international tätig. Aktueller Eigentümer ist Philipp Blücher. Das Unternehmen wurde im Jahre 1950 von Anton Linnemann und anderen ehemaligen Industriellen gegründet. Nach dem Tod der Freunde verkaufte Linnemann einen Teil an der Firma an den Vater von Philipp Blücher, der diese an seinen Sohn weitervererbte. Nach dem Tode Linnemanns wurde der Rest der Firma ebenfalls von Philipp Blücher übernommen. Er überließ die Führung des Unternehmens eines guten Freundes, der die Zentrale nach Frankfurt verlegte, wo bereits weitere Firmen residierten, die Philipp Blücher gegründet hatte und an denen er Anteile hatte. Er baute das Unternehmen international weiter aus und hatte viele Verträge mit der Bundeswehr. Das Unternehmen produziert neben gepanzerten Fahrzeugen auch Teile des aktuellen Leoparden und andere Waffensysteme der Bundeswehr. Eine eigene Sparte des Unternehmens produziert ausschließlich Optiksysteme zur Zielerkennung. Es produziert jedoch auch in anderen europäischen Länder.

    Folgender Artikel ist ein Gastbeitrag des Journalisten Henning Seybold


    Der EU-Gipfel findet in Baden-Baden statt. Mit Protesten aller Art ist zu rechnen. Linke, Rechte und andere Gruppen wie die AvTv die eine Anerkennung von Taiwan verhindern. Dafür sind sie allerdings recht spät dran. Die Anerkennung fand bereits am 20.09.2020 statt. Die Polizeipräsenz in Baden-Württemberg wurde wohl erhöht, mehr Details zum Sicherheitskonzept sind nicht bekannt geworden.


    Die Frage die wir uns alle stellen ist, ist doch diese was können wir von diesem Gipfel erwarten?

    Die EU steht vor großen inneren Herausforderungen, ungleiche wirtschaftliche Verhältnisse, Staatsverschuldung, Staaten die mehr Diktaturen sind als Demokratien, Terrorismus in Westeuropa und immer noch keine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Wird davon ein Problem auf diesem Gipfel gelöst werden? Unwahrscheinlich. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Positionen, Alleine im Punkt Terrorismusbekämpfung können wir kleine Verbesserungen erwarten.


    Und auch außenpolitisch steht die EU vor großen Herausforderungen. Durch das Vorpreschen Deutschlands in Taiwan-Frage steht die EU jetzt unter Druck eine gemeinsame Position zu finden. Gut das die Briten nicht zur EU gehören. Aber sie gehören dennoch in die europäische Sicherheitsarchitektur eingebunden. Vor China haben sie bereits kapituliert mehr dazu im Artikel „China wickelt Großbritannien um den Finger“ vom 28.10.2020 erschienen bei der ARD. Die EU wird hier keine gemeinsame Linie finden. Sie wird definitiv nicht gemeinsam Taiwan anerkennen. Maximal wird ein gemeinsames Bekenntnis zur Unabhängigkeit Taiwans dabei herauskommen. Wichtig wäre es hier, dass man sich einig wird sich wirtschaftlich mehr zu differenzieren und von China unabhängiger zu werden.


    Ein weiteres Thema ist Belarus und die Beziehungen zu Russland. Die Proteste in Belarus reißen nicht ab. Die EU kann also nicht weiter zuschauen. Einmischen kann sie sich auch nur begrenzt ihreHandlungsspielräume sind begrenzt. Hier eine Lösung zu finden wird interessant. Auch die Beziehungen zu Russland sind weiter angespannt. Estland, Lettland, Litauen und Polen fühlen sich nach wie vor bedroht. Diese Sorgen muss die EU ernst nehmen und darauf reagieren und hier eine gemeinsame Linie finden. Auch eine gemeinsame Position zur Ukraine muss weiter verfolgt werden.


    Griechenland wird auch das Thema Türkei zur Sprache bringen. Das immer aggressivere Auftreten von Erdogan im Mittelmeer, Syrien, Libyen und im Kaukasus kollidiert mit den Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten. Hier muss eine gemeinsame Antwort und Strategie gefunden werden. Hier könnte tatsächlich eine gemeinsame Position gefunden werden, die über Symbolpolitik hinaus geht.


    Es werden auf jeden Fall lange Sitzungen für die Staatschefs in Baden-Baden werden. Viel erwartenkann man nicht. Sollte man auch nicht, dann ist die Überraschung wenigstens auch positiv.