BvE 93 | Beschluss

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Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Bundesverfassungsgericht

    - BvE 93 -

    Bundesadler_Siegel.svg.png

    Im Namen des Volkes


    In dem Verfahren

    über

    das Organstreitverfahren


    des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz


    gegen den Bundesrat


    hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat –


    unter Mitwirkung der Richter

    Phelps,

    Lanßen,


    am 23.06.2021 ohne mündliche Verhandlung beschlossen:


    Das Unterlassen der Sitzungen des Bundesrates verstößt gegen das Grundgesetz. Der Bundesrat hat zu Tagen unabhängig von der Quantität der Tagesordnungspunkte.




    G r ü n d e :


    Die Begründung wird nachgereicht.


    Das Urteil ist unanfechtbar.

    Phelps Lanßen

  • Cole Phelps

    Hat den Titel des Themas von „Beschluss | BvE 93“ zu „BvE 93 | Beschluss“ geändert.
  • Cole Phelps

    Hat das Label Urteil rechtskräftig hinzugefügt.