Bundesverfassungsgericht
- BvR 70 -
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Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Lukas Jäger, Freiherr von Bern
gegen Wahl des Bundespräsidenten in der 2. Bundesversammlung
hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat –
unter Mitwirkung der Richter,
Phelps
Lanßen,
am 06.06.2021 ohne mündliche Verhandlung beschlossen:
Die Klage ist abgewiesen.
G r ü n d e :
A.
Die Antragssteller wenden sich gegen die Wahl der zweiten Bundesversammlung, in der der angetretene Kandidat Philipp Nahles mit einer Mehrheit von 26:24 Stimmen im dritten Wahlgang gewählt wurde. Seine Beschwerde richtet sich darauf, dass ein Mitglied des Landtages, welches von diesem zur Bundesversammlung berufen wird eine zweite Stimme erhält, wenn dieser gleichzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages ist und dadurch ebenfalls eine Stimme erhält.
B.
Der Beschwerdeführer ist als Teil der Bundesversammlung Teil des Staates, welcher sich nicht auf die Grundrechte, welche Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, berufen kann.
Das Urteil ist unanfechtbar.
Phelps Lanßen