Sönke Wolff CDU/CSU | Die Union
  • Mitglied seit 4. April 2020

Beiträge von Sönke Wolff

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Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    § 12 Einreichung der Listenvorschläge


    (1) Vorschläge für Parteilisten sind dem Landeswahlleiter spätestens am dritten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr, jene für Bürgerlisten spätestens am sechsten Tage vor der Wahl um dieselbe Uhrzeit schriftlich einzureichen. Der Landeswahlleiter kann eine abweichende Regelung festlegen.


    (2) Parteilisten müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Bürgerlisten müssen einen von der Bürgerversammlung festgelegten Namen enthalten.


    (3) Eine Parteiliste muss mindestens drei Bewerber enthalten.


    (4) Eine Bürgerliste muss mindestens zwei Unterstützerunterschriften erhalten. Näheres regelt § 12a.


    (5) Die Namen der Bewerber müssen in klarer Reihenfolge aufgeführt sein.


    (Geändert am 12.10.2020)

    § 10 Wählbarkeit


    (1) Wählbar ist, wer am Wahltage in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen wohnhafter Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.


    (2) Nicht wählbar ist,

    1. wer nach § 8 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder

    2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

    § 9 Ausübung des Wahlrechts


    (1) Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.


    (2) gestrichen


    (3) Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.


    (4) Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.

    § 5 Wahl der Listenbewerber


    (1) Für die Verteilung der einer Liste zur Verfügung stehenden Sitze auf ihre Listenbewerber werden die auf ihre Bewerber entfallenden Stimmen (Bewerberstimmen) sowie die auf die Liste entfallenden Stimmen, die nicht für einen Bewerber abgegeben wurden (Listenstimmen), zusammengezählt.


    (2) Jedem Bewerber wird wie folgt ein Stimmgewicht zugeteilt:

    1. Das Stimmgewicht entspricht der Zahl der auf die Liste, welcher der Bewerber angehört, entfallenden Listenstimmen multipliziert mit der Zahl der Bewerber, die der Listenreihenfolge nach hinter dem Bewerber benannt sind.

    2. Für jede auf diesen Bewerber entfallende Bewerberstimme wird das Stimmgewicht um eins erhöht.


    (3) Die Bewerber jeder Liste werden nach den höchsten Stimmgewichten neu aufgereiht. Bei Gleichstand entscheidet die Listenreihenfolge. Diese Aufreihung bestimmt, welche Bewerber in den Sächsischen Landtag einziehen beziehungsweise für ausgeschiedene Mitglieder nachrücken.


    (Geändert am 12.10.2020)

    (Geändert am 18.11.2020)

    § 4 Wahl nach Listen


    (1) Für die Verteilung der zu besetzenden Sitze wird die Zahl der Hauptstimmen, die auf jede Liste entfallen, zusammengezählt.


    (2) Beginnend mit der Liste mit den wenigsten Hauptstimmen wird folgendes Verfahren durchgeführt:

    1. Es wird geprüft, ob die auf diese Liste entfallenden Gesamtstimmen (Haupt- und weitergegebene Ersatzstimmen) acht vom Hundert der Zahl der gültigen Stimmzettel erreichen.

    2. Wird diese Zahl erreicht, ist die Liste gewählt.

    3. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist die Liste nicht gewählt. Die Stimmzettel, die diese Liste über die Ersatzstimme gewählt haben, werden ausgesondert. Bei den Stimmzetteln, die diese Liste über die Hauptstimme gewählt haben, werden die Ersatzstimmen an die benannte Liste weitergegeben. Ist keine Ersatzstimme angegeben, wird der Stimmzettel ebenfalls ausgesondert.

    4. Das Verfahren wird für die Liste mit der nächstniedrigen Gesamtstimmenzahl wiederholt, solange, bis über alle Listen entschieden ist.


    (3) Die Sitze werden auf die gewählten Listen nach dem Höchstzahlverfahren von Saint-Laguë/Schepers verteilt. Maßgeblich ist die auf eine Liste entfallende Gesamtstimmenzahl.


    (4) Falls es während des Prozesses der Absätze 2 und 3 zu einer Stimmengleichheit kommt, entscheidet der Landeswahlleiter mittels eines randomisierten, nicht von außen beeinflussten Prozesses. Dessen Durchführung hat unter den Augen der Öffentlichkeit stattzufinden.


    (Geändert am 12.10.2020)

    (Geändert am 18.11.2020)

    § 3 Stimmen


    (1) Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen:

    1. Eine Hauptstimme für die Wahl einer Liste oder eines Bewerbers auf dieser Liste

    2. Eine Ersatzstimme für die Wahl einer anderen Liste oder eines Bewerbers auf dieser Liste, die gezählt wird, falls die mit der Hauptstimme gewählte Liste die Sperrklausel nicht überwindet


    (2) Eine Stimme, die auf einen Listenbewerber abgegeben wurde, zählt sowohl als Stimme für diese Liste als auch für den Bewerber, auf den sie abgegeben wurde.


    (Geändert am 18.11.2020)

    § 1 Zusammensetzung des Landtages und Wahlrechtsgrundsätze


    (1) Der Sächsische Landtag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 121 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.


    (2) Die Abgeordnetenmandate werden, vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen, nach dem Ergebnis ihrer Liste im gesamten Wahlgebiet proportional zugeteilt.


    (Geändert am 12.10.2020)

    von Alan Jackson


    Berlin – Der ehemalige Bundesvorsitzende der FDP und parlamentarischer Geschäftsführer der FDP Bundestagsfraktion Alexander Weidmann ist am New Yorker Flughafen John F. Kennedy in Absprache mit den deutschen Behörden festgenommen worden. Wie der Generalbundesanwalt mitteilte, sei Weidmann Mitglied einer deutschen Teilgruppe der US-amerikanischen Neonazi-Gruppierung ,,Hammerskins“ gewesen. Der ehemalige FDP-Bundesvorsitzende war bereits in der Vergangenheit mit kuriosen Äußerungen wie zum Beispiel der Aussage, die Bundesrepublik Deutschland sei eine GmbH oder Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel eine schlimmere Verbrecherin als Adolf Hitler in die Kritik geraten. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Luca Welle, zeigte sich schockiert und bekräftigte auf einer Pressekonferenz im Hans-Dietrich Genscher-Haus, man wolle alle nötigen Schritte einleiten, um sicherzugehen, dass es keine derartigen Fälle innerhalb der FDP mehr gibt und geben werde. Solche Ansichten und Aussagen dürfe es von FDP Mitgliedern nicht geben, hieß es weiter. FDP Bundesvorsitzender Dr. Kevin Schmid betonte, dass keiner innerhalb des FDP Vorstandes etwas von Weidmanns Machenschaften geahnt oder gewusst habe.

    von Alan Jackson


    Stuttgart - Bleibt Baden-Württemberg beim Stillstand, oder bewegt sich dort nach der Wahl des neuen Ministerpräsidenten Yannick Bürgermann wieder etwas? Diese Frage bleibt weiterhin offen, denn wie Bürgermann in einem phoenix-Interview verlauten ließ, ist kein wirklicher Fahrplan vorhanden. Man wolle Baden-Württemberg weiterbringen, und einige Anträge, unter anderem Bildung und Verkehr, in den Landtag einbringen. Zur Amtszeit seines Vorgängers Ehrlichmann hieß es lediglich, es sei nicht alles perfekt gelaufen, dennoch sei es wichtig gewesen, dass überhaupt eine Regierung gebildet wurde.


    Die Frage, ob Baden-Württemberg in naher Zukunft eine stabile und vor allem aktive Landesregierung erhält, bleibt also weiterhin offen. Klar ist aber, dass die derzeitige FDP-Minderheitsregierung genau das nicht liefern können wird.

    Berlin - Damit hatte niemand gerechnet. Kurz vor der Wahl des Kanzlers zweifelt Rainer Ehrlichmann (FDP) die Beschlussfähigkeit des Bundestages an. Der sitzungsleitende Präsident Benjamin Weiß (SPD) beendet daraufhin die Sitzung. Zur Kanzlerwahl konnte es daher nicht mehr kommen. Wann der letzte Wahlgang durchgeführt wird ist derzeit noch offen. Die SPD reagierte empfindlich. Generalsekretär Philipp Nahles bezeichnete die FDP auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz als "Anti-Demokraten". Er kündigte an einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der FDP prüfen zu wollen. Die nordrhein-westfälische sozialliberale Koalition sei laut Nahles ebenfalls auf dem Prüfstand. Ein Landesparteitag werde darüber entscheiden.

    von Luca Welle


    Berlin - Dieses Wochenende ist eines der spannendsten in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Parteitage der Koalitionäre sollen den geplanten Koalitionsvertrag absegnen und heute steht die zweite Kanzlerwahl an. Nachdem Rainer Ehrlichmann (FDP) im ersten Wahlgang gescheitert war und die Union kurze Zeit später die Koalition beendete, handelten SPD und Union fast in Rekordzeit einen Koalitionsvertrag aus. Ich habe mich mit dem designierten Kanzler getroffen und über seine zukünftig Aufgabe gesprochen.


    „Ich habe es sehr warm aufgenommen“, antwortete der designierte Kanzler Dante Matteo Ecca Estrellita (SPD) auf die Frage, was seine Reaktion war, als feststand, dass er Deutschland in Zukunft politisch als Bundeskanzler führen soll. Weiter sagte er, dass er damals als SPD-Chef angetreten sei, um seine Partei in die Richtung zu führen, wo sie heute steht. Sein Ziel sei immer das Kanzleramt gewesen und dies nicht als Kanzleramtschef, sondern als Bundeskanzler.


    Inneres und Soziales, laut CDU-Generalsekretär Jens Worthmann die Hauptpunkte der Großen Koalition, sollen die Regierungszeit prägen. Man will mehr Personal für die Bundespolizei und die 36-Stunden-Woche einführen. „Es geht vor allem um Gleichberechtigung“, sagte der SPD-Vorsitzende zu den weiteren Punkten des Koalitionsvertrages. Man wolle die unfaire Behandlung im Adoptionsrecht abschaffen, eine Kindergrundsicherung sei geplant, sen Familien solle das Leben deutlich vereinfacht werden und man wolle weitere Projekte angehen, die den Bürgern ein besseres Leben bescheren sollen. Auch die Verteilung der Ministerien sei aus SPD Sicht sehr gelungen. Die SPD wird die Leitung der Ressorts Arbeit und Soziales, Infrastruktur, Bildung und Umwelt sowie Verteidigung übernehmen. Alles Felder, in der die Sozialdemokratie ihre Stärken ausspielen könne.


    Es bleibt aber fraglich, ob die SPD den Ansprüchen und der Erwartungshaltung gerecht werden kann. Es wurde noch keine Regierungsmannschaft präsentiert. Diese wird wahrscheinlich morgen erst während der Sitzung des Bundestages bekanntgegeben, falls Ecca Estrellita die Mehrheit von 16 Stimmen bekommt. In diesem Fall ist er aber sehr optimistisch, weil auch mit Abgeordneten aus den anderen Fraktionen gesprochen wurde, damit die Mehrheit noch sicherer werde. Mit Abweichlern aus den Regierungsfraktionen rechnet Ecca Estrellita nicht und es würde ihn stark wundern, wenn Abgeordnete der Union oder seiner Fraktion gegen ihn stimmen würden.


    Die Koalition bleibt weiterhin optimistisch und die Abgeordneten scheinen gut eingestimmt zu sein. Sollte Ecca Estrellita in der heutigen Sitzung 16 Stimmen auf sich vereinen können, ist er neuer Bundeskanzler. Der Kanzler könnte jedoch auch mit einer relativen Mehrheit gewählt werden. Dann entscheidet der Bundespräsident, ob er den Kanzler ernennt oder ob er den Bundestag auflöst und es zu Neuwahlen kommt, was sich die Mehrheit der Befragten im Stimmungsbild (wir berichteten) wünscht. Es bleibt also abzuwarten, ob es heute Abend erneut eine Überraschung im politischen Berlin gibt oder ob wir eine Bundesregierung bekommen.

    Berlin - In einer hitzigen Debatte, an einem heißen Tag in Berlin Mitte tätigte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP Fraktion im Deutschen Bundestag eine gewagte Aussage. Alexander Weidmann warf der geplanten Koalition aus SPD und CDU/CSU vor ein Regime aufbauen zu wollen und behauptete, dass die frühere Kanzlerin Angela Merkel schlimmer gewesen sei, als Adolf Hitler. Außerdem behauptete er, dass es die Bundesrepublik Deutschland gar nicht gäbe. Für Bundestagspräsidenten Manfred Bunnes (FDP) stellen diese Aussagen kein Problem dar. Jeder sei frei in seinem Gedankengut, so Bunnes.

    von Alan Jackson


    Hannover - Beim heutigen Landesparteitag der SPD Niedersachsen wurde Karl Otto Solmecke zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Nach dem ersten und zweiten Wahlgang, übrigens alle drei Wahlgänge ohne Gegenkandidatur, sah es bei weitem nicht so rosig aus: jeweils zwei Ja und zwei Nein Stimmen entfielen auf Solmecke. Im dritten Wahlgang jedoch dann die Entscheidung: alle abgegebenen Stimmen entfielen auf ihn. Den so negativen Ausgang der ersten beiden Wahlgänge könne Solmecke sich nicht erklären. Seine Ziele seien die ,,Bereinigung des Fehlers eines Mitglieds" und mit dem Landesverband in ,,eine glorreiche Zukunft zu marschieren“. Wie er den Landesverband konkret voranbringen wolle, sagte er nicht, er wolle das mit seinem neu gewählten Team angehen. Bei der nächsten niedersächsischen Landtagswahl wolle man als stärkste Kraft hervorgehen. Neuer stellvertretender Landesvorsitzender wird Nagisa Shiota, Landesgeneralsekretärin Laura Ecca Estrellita.


    Wir können gespannt sein, wie es in der SPD Niedersachsen weitergeht. Klar ist, dass der Landesverband der SPD, nach den Skandalen rund um Dean von der Vogelweide, noch einiges an Arbeit vor sich hat, um wieder auf einen stabilen Weg zu kommen.

    von Hanna von Schwanberg


    Stuttgart/Berlin - Bundestagspräsident Manfred Bunnes (FDP) ist am 04. August 2020 als Landtagspräsident in Baden-Württemberg zurückgetreten. Im Gespräch mit phoenix gab er an zurückgetreten zu sein, da die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg sehr gut aufgestellt sei. Es seien junge und innovative Köpfe, die sich um die dortige Regierung kümmern und für Fortschritt und eine gewinnbringende Politik stünden, so Bunnes. Er selber sehe seine Verpflichtung aktuell im Bundestag. Er habe den Vorsitz des Landesparlaments nur übernommen, da es zum damalige Zeitpunkt niemanden gab, der es alternativ hätte übernehmen können. Er wollte seine Expertise aus dem Bund dem Land zur Verfügung stellen. Jetzt sei er jedoch an einem Punkt angelangt, an dem er sich vollständig auf den Bund konzentrieren könne, da das Landesparlament seine Unterstützung nicht mehr benötige. Der Bundestag habe schwierige Voraussetzungen, so Bunnes. Ohne Ausschüsse seien die Aufgaben des Bundestagspräsidenten besonders umfangreich und bräuchten seine volle Aufmerksamkeit. Ein kompletter Rückzug aus der Politik ist nicht zu befürchten. Er habe das Gefühl auf Bundesebene gebraucht zu werden und ihm mache seine Aufgabe sehr viel Spaß, so Bunnes abschließend.

    Mauritius - Dem Urlaubsparadies Mauritius droht eine Umweltkatastrophe. Ein vor etwa zwei Wochen gestrandeter Frachter verliert Öl. Der Frachter "Wakashio" liegt auf einem Korallenriff vor Mauritius und ist vom Strand aus sichtbar. Nach örtlichen Medienberichten hat das Schiff 200 Tonnen Diesel und 3800 Tonnen Schweröl an Board. Die Besatzung konnte bereits in Sicherheit gebracht werden. Die bisherigen Versuche das Öl abzupumpen scheiterten. Der Fischereiminister des Landes bezeichnete sein Land als "unzureichend ausgerüstet". Greenpeace sprach von der schlimmsten ökologischen Krise des Landes. Mit etwa 1,4 Mio Urlaubern ist Mauritius ein Tourismusmagnet.