Deutscher Bundestag | Drucksache 2/059 |
2. Wahlperiode | 18.12.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Walter-Bodo von der Vogelweide und der Fraktion "DIE LINKE."
Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Schulsozialarbeit hat sich als wirksame Kooperation an der Schnittstelle Jugendhilfe
und Schule bewährt. Ihr besonderer Ansatz besteht darin, Handlungsformen, Arbeits-
ansätze und Ziele der Jugendhilfe am Ort Schule und in dessen sozialräumlichem Um-
feld zu gewährleisten. Als niedrigschwelliges Angebot trägt Schulsozialarbeit dazu
bei, junge Menschen in ihrer Entwicklung und Persönlichkeit und unter Berücksichti-
gung ihrer vielfältigen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen ganzheit-
lich zu fördern. So können Schüler*innen über das schulische Angebot hinaus ihre
Fähigkeiten entfalten, soziale Prozesse gestalten und Anerkennung erfahren. Schulso-
zialarbeit ist somit nicht auf eine Defizitorientierung zu beschränken.
Trotz der positiven Wirkungen können nicht alle Schüler*innen von Schulsozialarbeit
profitieren, weil sie nicht flächendeckend und dauerhaft angeboten wird. Grund hierfür
ist, dass viele Länder und Kommunen die Finanzierung nicht allein bewältigen kön-
nen. Außerdem ist Schulsozialarbeit oft an zeitlich befristete Programme gebunden
und erfährt somit keine Regelfinanzierung. So wird beispielsweise in einigen Bundes-
ländern Schulsozialarbeit über ein entsprechendes Programm des Europäischen Sozi-
alfonds (ESF) mitfinanziert. Diese Förderperiode endet allerdings 2020. Damit ist das
Angebot von Schulsozialarbeit vielerorts gefährdet. Dies offenbart, dass die Finanzie-
rung durch zeitlich befristete Programme der Bedeutung von Schulsozialarbeit nicht
gerecht wird und es einer Regelfinanzierung bedarf.
Schulsozialarbeit muss endlich ein fester Bestandteil an allen Schulen werden. Dabei
sollen die sozialräumliche Prägung, die Schulform und die soziale Zusammensetzung
der Schülerschaft keine Rolle spielen. Um Schulsozialarbeit für alle Schüler*innen ge-
währleisten zu können, muss diese als dauerhafte und eigenständige Aufgabe im SGB
VIII als Regelangebot verankert werden. Dabei darf sie die anderen Formen der Ju-
gend- und Jugendsozialarbeit nicht ersetzen. Deswegen muss der Bund sich an der
Finanzierung von Schulsozialarbeit beteiligen.
2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Schulsozialarbeit als Regelleistung im SGB VIII aufzunehmen und dazu einen neuen
Paragraphen (Angebote der Schulsozialarbeit) zu verankern. Es ist sicherzustellen,
dass die Schulsozialarbeit auf den in § 11 Absatz 1 und 2 SGB VIII formulierten
Grundsätzen der Jugendarbeit aufbaut. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Ein-
führung der neuen Regelleistung ausschließlich zusätzliche und nicht zu Lasten der
bestehenden Angebote der Jugendhilfe nach § 11 Absatz 3 und § 13 SGB VIII erfolgen
darf und sich der Bund angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Walter-Bodo von der Vogelweide und Fraktion