Leon Reinhardt Bundestagspräsidium
  • Männlich
  • 19
  • aus Reisfeld
  • Mitglied seit 6. Juni 2020
  • Letzte Aktivität:

Beiträge von Leon Reinhardt

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Deutscher BundestagDrucksache 3/032
    3. Wahlperiode17.03.2021


    Antrag

    des Abgeordneten Dr. Benjamin Weiß und der Fraktion der SPD


    Agroforstwirtschaft fördern



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:


    Die Landwirtschaft in Deutschland steht gegenwärtig vor der großen Herausforderung,

    sich an den Klimawandel anzupassen, die Biodiversität zu fördern und weiterhin Versorgungssicherheit, Produktivität und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

    Agroforstwirtschaft, bei der Gehölze mit Ackerkulturen und/oder Tierhaltung auf der

    gleichen Fläche kombiniert werden, kann zur Lösung dieser Aufgaben beitragen. Als

    eine Form der multifunktionalen Landnutzung vereinen Agroforstsysteme viele Vorteile und stellen ebenso vielfältige und wichtige Ökosystemdienstleistungen bereit.

    Hierzu zählen unter anderem Beiträge zum

    • Klimaschutz – durch die Zunahme des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs und

    die verstärkte Kohlenstoffbindung der unter- und oberirdischen Holzmasse sowie

    durch die Substitution fossiler Energieträger bei energetischer Nutzung der Holzbiomasse;

    • Bodenschutz – durch Verminderung von Bodenerosion durch Wind und Wasser,

    durch erhöhte Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit aufgrund von Humusaufbau sowie durch die Förderung der Mikroorganismen und des Bodenlebens;

    • Wasserschutz – durch Verminderung des Nährstoff- und Sedimenteintrags in

    Oberflächengewässer sowie einen geringeren Stickstoffaustrag in das Grundwasser.

    Darüber hinaus führen Agroforstsysteme, in Abhängigkeit der jeweiligen Standortfaktoren, zu einer Steigerung der

    • Klimaanpassung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Erhöhung der Klimaresilienz der Fläche und der damit einhergehenden Ertragsstabilität, durch größere

    Wasserverfügbarkeit für Feldfrüchte, durch ein eigenes besseres Mikroklima,

    durch Windschutz und weniger potenzielle Verdunstung sowie durch den Schutz

    vor Extremwetterereignissen;

    • Standortproduktivität durch multifunktionale Flächennutzung und der damit vergrößerten Produktpalette des Betriebes, durch die Erhöhung der Biomasseerträge

    je Flächeneinheit sowie durch das Senken des Ausfallsrisikos je Flächeneinheit

    aufgrund der Diversifizierung im Anbau;

    • effizienten Nutzung betrieblicher Ressourcen durch Einkommensdiversifizierung

    der landwirtschaftlichen Betriebe, durch die effizientere Verteilung der Arbeitsspitzen, durch höhere Deckungsbeiträge aufgrund von zusätzlichen Erlösen, die

    aus den Gehölzflächen generiert werden, sowie eine verbesserte Flächennutzungseffizienz durch den gezielten Gehölzanbau in schwierig zu bewirtschaftenden

    Schlagabschnitten;

    • Biodiversität durch Förderung der Biotopvielfalt und deren Vernetzung, durch Erhöhung des Strukturreichtums in der Agrarlandschaft und durch Schaffung von

    Lebensräumen und Rückzugsmöglichkeiten für viele Tier- und Pflanzenarten;

    • Akzeptanz und Wertschätzung der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit durch vermehrte Bereitstellung von Umweltleistungen, eine größere Landschaftsvielfalt

    und durch einen erhöhten Erholungsfaktor.

    Für eine erfolgreiche Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen stehen

    Landwirtinnen und Landwirten jedoch noch häufig vor erheblichen Hindernissen,

    wodurch die Agroforstwirtschaft derzeit nicht als pflanzenbauliche Methode zur Erreichung klima- und umweltpolitischer Ziele eingesetzt werden kann.

    Auf europäischer Ebene besteht bereits ein Gestaltungsspielraum für Agroforstsysteme in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). So können gemäß Artikel

    23 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 privaten Landbesitzern, Gemeinden und deren

    Vereinigungen die Bestandsetablierung und -ergänzung sowie eine jährliche Hektarprämie für fünf Jahre gewährt werden. Diese Investitionsförderung könnte mittels

    Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder im Zuge der Förderung investiver Maßnahmen in Deutschland durch die Bundesländer umgesetzt und durch den Bund über die

    Aufnahme von Agroforstwirtschaft als Fördertatbestand in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

    kofinanziert werden. Darüber hinaus werden den EU-Mitgliedstaaten Agroforstflächen als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU)

    Nr. 1307/2013 in den „Greening-Verpflichtungen“ erlaubt. Die Fördermöglichkeiten

    der 1. und 2. Säule der GAP zeigen die potenzielle Bedeutung von Agroforstsystemen

    für eine zukunftsfähige und nachhaltige Landwirtschaft in der Europäischen Union.

    Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wird in den Maßnahmen innerhalb des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zum Humuserhalt und -aufbau im Ackerland auf den Ausbau der Förderung von Agroforstsystemen verwiesen und der Aufbau von Innovationsnetzwerken zur Erprobung der Humusanreicherung gefordert.

    In der Ackerbaustrategie 2035 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft werden explizit Maßnahmen u. a. zum verbesserten Bodenschutz, zum gesteigerten Humusaufbau, zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen, zu einer Erhöhung

    des Klimaschutzes, zur Stärkung der Biodiversität in der Agrarlandschaft, zur Entwicklung klimaangepasster Anbaukonzepte und zur Förderung neuer Absatzmärkte als

    Ziele des zukünftigen Ackerbaus genannt. Agroforstsysteme können zum Erreichen

    der genannten Ziele beitragen.

    In Deutschland sind Agroforstsysteme bisher nicht als landwirtschaftliche Landnutzungsform anerkannt und es fehlt eine klare und kontrollfähige Definition im Agrarförderrecht. Es herrscht große Unsicherheit bei den interessierten Landwirtinnen und

    Landwirten, da Agroforstsysteme nicht als ein eigenständiges Anbausystem meldefähig sind. Die fehlende Rechtssicherheit stellt ein großes Problem dar, da Gehölzstreifen derzeit aus der Agroforstsystemfläche herausgerechnet werden müssen und zu

    enormen Unsicherheiten bei Flächenkontrollen führt.

    Landwirte und Landwirtinnen können daher Agroforstgehölze derzeit nicht als Ökologische Vorrangfläche im obligatorischen Greening der Direktzahlungen der 1. Säule

    der GAP nutzen.

    Agroforstflächen sind Anbausysteme, die sich aus verschiedenen Komponenten (Gehölze, Ackerfrüchte und/oder Grünland) zusammensetzen und ebenfalls mit Tierhaltung kombiniert werden können. Eine Herausrechnung der Gehölzkomponente aus der

    förderfähigen Fläche widerspricht diesem Systemcharakter. Agroforstflächen sind daher auch im Rahmen der Agrarförderung als einheitliches Anbausystem zu betrachten,

    bei dem die gesamte Fläche (einschließlich der Gehölzkomponente) als förderfähige

    landwirtschaftliche Nutzfläche zu betrachten ist. Dies entspricht auch dem Bundeswaldgesetz, nach dem gemäß § 2 Absatz 2 Agroforstsysteme, genauso wie Kurzumtriebsplantagen, nicht als Wald gelten.

    Angesichts der heutigen und künftigen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in Deutschland steht, ist es notwendig, unseren Landwirtinnen und Landwirten

    eine Vielfalt an Landnutzungssystemen zu ermöglichen und in diesem Zusammenhang

    insbesondere auch die Umsetzung der speziell auch auf EU-Ebene als vielversprechende Lösungsoption betrachteten Agroforstsysteme zu ermöglichen.

    772-deutscher-bundestag-png

    3. Wahlperiode



    Tagesordnung

    Stand: 13.03.2021



    4. Sitzung des Deutschen Bundestages

    am Sonntag, den 14.03.2021, 20:30 Uhr



    So.1. Überweisung der DS 3/019 und 3/024
    Überweisungsvorschläge:
    019 -> Verteidigungsaus.
    024 -> Umweltausschuss
    ohne AusspracheDS 3/019: Gesetzesänderung im Reservistengesetz zur Altersbegrenzung für Reservisten [CDU/CSU]
    DS 3/024: Entwurf eines Gesetzes zur Pflanzengesundheit [BReg]
    So.2. Antrag der Bundesregierung dem Thema "Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UNMISS Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan"
    60 MinutenDS 3/021: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UNMISS Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan [BReg]
    So.3. Antrag der Bundesregierung mit dem Titel ,,Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer"
    60 MinutenDS 3/023: Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer [BReg]
    So.4. Antrag der Bundesregierung mit dem Titel ,,Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien"
    60 MinutenDS 3/025: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien [BReg]
    So.5. Befragung der Bundesregierung
    60 Minuten




    Berlin, den 13. März 2021


    Dr. Benjamin Weiß

    Präsident des Deutschen Bundestages

    Antwort auf die kleine Anfrage auf DS 2/026:

    1. Antwort: Ja, die beteiligten Soldatinnen und Soldaten sind fristgemäß nach Deutschland
    zurückgekehrt. Wie bereits in ihrer Frage beschrieben, das Mandat endete Ende Dezember,
    indem die Bundesregierung dieses nicht mehr verlängern ließ. Allerdings plant die
    Bundesregierung sich wahrscheinlich auch am nachfolgenden Programm UNITAMS zu
    beteiligen, auf welche Weise ist noch zu klären.
    2. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    3. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    4. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    5. Antwort: Sie meinen höchstwahrscheinlich, den mangelnden Schutz unserer Soldatinnen und
    Soldaten im Nah- bzw. Nächstbereich, dieser wird in der Tat sehr schwer zu überwinden und
    auch noch die nächsten Regierungen fordern. Was man bisher sagen kann, es gibt im Moment
    unterschiedliche Ideen, wie man das lösen könnte, beide sind aber nicht optimal.
    Erstens für die Abwehr von Drohnen der Klasse 1 (bis zu 150 Kg) gibt es in der Truppe Militärs
    die es für sinnvoll erachten den Boxer mit Granatmaschinenwaffen (40mm) zu bestücken, wobei
    hier die Schnelligkeit der Drohnen zum Problem werden könnte. Zweitens zum Schutz vor
    größeren Drohnen, Flugzeugen etc. sind Lenkflugkörper unterschiedlicher Reichweiten auf
    gepanzerten Fahrzeugen denkbar, wobei die zukünftig stärkere Ausrichtung auf die Bündnis
    Verteidigung in Europa berücksichtigt werden muss. Zudem wäre auch einen „MantisGeschützturm“ auf einem Boxerfahrzeug zu montieren denkbar, wobei hier das Problem wäre,
    dass jener Geschützturm vermutlich erstmal nur aus dem Stand und dann mit
    Stabilisierungshilfen ausgerüstet Feuern könnte, bis eine neue Software entwickelt bzw. eine
    Neuentwicklung des Geschützturmes zustande käme.

    Moin zusammen,


    mein Name ist Finn-Luis, 16 Jahre alt, und wohne im nordöstlichsten Zipfel von BaWü, im Main-Tauber-Kreis. In der Sim war ich schon Bundesvorsitzender meiner eigenen Partei, Gebannter, Beisitzer und jetzt Bundesvorsitzender der SPD, Bundestagsvizepräsident, Oppositionsführer im Bundes- und Landtag, sowie derzeit Bundestagspräsident. Realpolitisch bin ich Jusos- und SPD-Mitglied, und würde mich den Seeheimern zuordnen. Meine Hobbys sind Politik, Radio machen bzw. journalistische Arbeit und YT, die Ausbildung zum Fußballschiri beginnt (hoffentlich) bald.


    Das wars jetzt erstmal ;).


    Liebe Grüße,


    Finn-Luis alias Finni (zockt!) alias Dr. Benjamin Weiß alias Alan Jackson

    Wir haben nun einen Kanal auf dem du dich vorstellen kannst!

    Wie soll das aussehen? Ganz einfach. Hier ein Beispiel:


    Moin zusammen, ich bin Lukas, 16 Jahre, und wohne in Münster. Meine Hobbys sind Fahrrad fahren, Politik-Podcasts hören und Basketball schauen. Ich besuche derzeit die 10. Klasse eines Gymnasiums. Politisch bezeichne ich mich als neoliberal und nenne mich einen Verfechter das Kapitalismus. Realpolitisch bin ich JuLi-Mitglied und engagiere mich als stellvertretender Schülersprecher meiner Schule. In der Simulation bin ich Mitglied der FDP und war bereits Landesminister für Inneres, Verkehr und Infrastruktur im Norden.


    Liebe Grüße,

    Lukas


    (DAS IST NUR EIN BEISPIELTEXT, DAS BIN NICHT ICH ;) )


    WICHTIG: Nur eigene Vorstellungen erlaubt, KEINE Kommentare oder Fragen zu anderen Vorstellungen, die sind per Discord erlaubt ;)

    MITTEILUNG DES ÄLTESTENRATES

    Der Ältestenrat hat zu verkünden, dass der Bundestagspräsident das Hausrecht des Bundestages innehat.

    Des Weiteren wurde einstimmig im Einvernehmen aller Fraktionen beschlossen:


    Den Anordnungen des Bundestagspräsidenten in Hinsicht auf das Hausrecht ist Folge zu leisten.


    § 3 Absatz 1 der Hausordnung wird dahingehend gedeutet. Weitere Maßnahmen bei Nichteinhaltung dieser Maßgabe durch Ordnungsgeld behalten wir uns vor.


    Des Weiteren ist hiermit verkündet, dass der Plenarsaal auf schriftliche Anfrage beim Präsidium den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden kann, um derartige Treffen zu ermöglichen. Dies ist jedoch nur auf Anfrage möglich, nicht wenn die Abgeordneten es einfach so einfordern.

    deutscher-bundestag.png


    Ordnungsmaßnahmen der 3. Legislaturperiode


    Ordnungsruf

    Ein Ordnungsruf ist eine Ordnungsmaßnahme gegen Mitglieder des Bundestages, die durch Ihre Äußerungen oder Aktionen die Würde des Hauses und die damit einhergehende Ordnung stören oder verletzen. Ein Ordnungsruf kann sowohl den Redner als auch ein Mitglied aus dem Plenum ereilen. Es ist davon abzusehen während einer laufenden Rede Ordnungsrufe zu erteilen, diese haben, mit dem wörtlichen Zitat, von dem was gesagt wurde und dem Namen des Abgeordneten, erst nach der einer laufenden Rede ausgesprochen zu werden. Es sei denn es kommt eine Unruhe auf, dann kann das auch sofort getan werden.


    Wird ein Redner während seiner Rede drei Mal zur Ordnung gerufen, so ist ihm für diesen Verhandlungsgegenstand das Wort zu entziehen.


    Sollte es eine Bemerkungen oder einen Zwischenrufe gegeben haben, die für das Präsidium zu diesem Zeitpunkt nicht (genau) hörbar waren, so kann sich der amtierende Präsident ausdrücklich eine Ordnungsmaßnahme vorbehalten und auch nachträglich noch einen Ordnungsruf (oder andere Ordnungsmaßnahme) erteilen.


    Die Ordnungsrufe haben hier unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorlage vom amtierenden Präsidenten während oder spätestens direkt nach der Sitzung eingetragen zu werden.


    Zur Sache

    Schweift ein Redner während seiner Rede oder während einer Zwischenbemerkung, -frage oder Kurzintervention von der Sache ab, so ist der amtierende Präsident angehalten ihn zur Sache zu rufen. Denn das Wort wird erteilt, damit ein Abgeordneter zur Sache sprechen kann.


    Wird ein Redner während seiner Rede drei Mal zur Sache gerufen, so ist ihm für diesen Verhandlungsgegenstand das Wort zu entziehen.


    Ausschluss von der Sitzung

    Bei einer groben Verletzung der Würde des Hauses und der damit einhergehenden Ordnung kann der amtierende Präsident den jeweiligen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen. Bis zum Ende der jeweiligen Sitzung hat der amtierende Präsident zu verkünden, für wie viele Sitzungen der ausgeschlossene Abgeordnete ausgeschlossen ist. Wird das nicht gemacht, so darf dieser Abgeordnete an der nächsten Sitzung wieder teilnehmen.


    Ein Ausschluss von Sitzungen des Bundestages kann auch im Nachhinein noch erfolgen, wenn sich der amtierende Präsident (auch nach einem erfolgten Ordnungsruf) eine (weitere) Ordnungsmaßnahme ausdrücklich vorbehält. In diesem Fall wird im Ältestenrat und im Präsidium über einen Ausschluss befunden.


    Ausschlüsse haben hier unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorlage vom amtierenden Präsidenten während oder spätestens direkt nach der Sitzung eingetragen zu werden.



    Rügen sind keine offiziellen Ordnungsmaßnahmen und haben nicht vermerkt oder festgehalten zu werden.



    Berlin, den 08.03.2021

    Dr. Benjamin Weiß

    Bundestagspräsident



    Ordnungsruf:


    Ausschluss von der Sitzung:

    Deutscher BundestagDrucksache 2/026
    2. Wahlperiode16.11.2020



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Dr. Benjamin Weiß und der Fraktion der SPD


    Arbeitspolitik der Bundesregierung


    Wir fragen die Bundesregierung:


    1. Wie stehen Sie zu einer möglichen Erhöhung des Mindestlohns?

    2. Wie stehen Sie zu einer möglichen Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende?

    3. Wie beurteilen Sie die derzeitige Lage der Umschulungsmöglichkeiten für Menschen, die ihren alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können?

    3a. ..., insbesondere im Bereich der Angestellten auf dem Bau.

    4. Wie beurteilen Sie die derzeitige Arbeitssituation der im Bereich der Stahlindustrie beschäftigten Arbeitnehmern?

    5. Wie genau soll die in Ihrem Koalitionsvertrag angesprochene Förderung für Familien in Bezug auf die Kinder konkret aussehen?

    6. Wie stehen Sie zu einer möglichen Einführung einer 4-Tage-Woche?


    Berlin, den 16.11.2020


    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion



    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    Antwort der Bundesregierung:


    1.) Wie stehen Sie zu einer möglichen Erhöhung des Mindestlohnes?


    Wie im Mindestlohngesetz vorgesehen wird der Mindestlohn turnusmäßig angepasst. Über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes entscheidet eine vom Gesetzgeber eingerichtete ständige unabhängige Mindestlohnkommission, bestehend aus jeweils drei Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, zwei wissenschaftlichen Mitgliedern mit beratender Funktion sowie einem unabhängigen Vorsitzenden. In Bezug auf die Entscheidung zur Anpassung des Mindestlohns prüft die Mindestlohnkommission in einer Gesamtbewertung, welches Mindestlohnniveau geeignet ist, um den Arbeitnehmern einen angemessenen Schutz zu ermöglichen, zugleich faire und wirksame Wettbewerbsbedingungen zu realisieren und Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei ihrer Empfehlung für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung. Des weiteren besteht für die Mindestlohnkommission die gesetzliche Verpflichtung, kontinuierlich die Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Zusammenhang mit bestimmten Branchen und Regionen sowie auf die Produktivität zu bewerten.


    2.) Wie stehen Sie zu einer möglichen Einführung eines Mindestlohnes für Auszubildende?


    Auszubildende sind per Definition keine regulären Beschäftigten. Demgemäß können sie keinen Lohn und dazugehörig auch keinen Mindestlohn erhalten. Der korrekte Begriff für das Einkommen von Auszubildenden lautet Ausbildungsvergütung. Dementsprechend heißt der Mindestbetrag für die Ausbildungsvergütung Mindestausbildungsvergütung. Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Mindestausbildungsvergütung für alle Ausbildungsberufe der dualen Ausbildung eingeführt. Vergütungen unterhalb dieser Mindestgrenze dürfen grundsätzlich nicht gezahlt werden. Die Mindestausbildungsvergütung steigt bis 2023 für alle Ausbildungsjahre stufenweise an. Ab 2024 wird sie nach dem Durchschnitt aller Ausbildungsvergütungen automatisch erhöht.


    3.) Wie beurteilen Sie die derzeitige Lage der Umschulungsmöglichkeiten für Menschen, die ihren alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können?

    3a.) insbesondere im Bereich der Angestellten auf dem Bau?

    (3 & 3a werden gemeinsam beantwortet)


    Es gibt viele Situationen, in denen ein Arbeitnehmer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann, sei es durch gesundheitliche Beschwerden direkt durch die Arbeit, hervorgerufen aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit, oder durch Entstehung der Krankheit unabhängig von der Arbeit, welche aber eine weitere Berufsausübung unmöglich macht. Es bestehen diverse Umschulungsmöglichkeiten, beispielsweise eine Förderung über die Berufsgenossenschaft, wenn der Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit leidet oder einen Arbeitsunfall erlitten hat. Sollte der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr seinen Beruf ausüben können, so kann eine Umschulung seitens der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit infrage kommen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Branchen, auch der Baubranche.




    Berlin, den 07.03.2021

    deutscher-bundestag.png



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte gerne auf §101 unserer Geschäftsordnung hinweisen und zwar mit der Bitte, das dies auch so durchgeführt wird.

    Dort heißt es: Kleine Anfragen "sind dem Präsidenten einzureichen". Sprich für kleine Anfragen (auch deren Antworten) sollen keine Drucksachennummern reserviert werden, sondern die kleinen Anfragen sollen an den Präsidenten geschickt werden und nicht im Parlamentssekretariat eingereicht werden, dieser leitet sie dann an die Bundesregierung weiter.

    Die kleinen Anfragen mit Antwort der Bundesregierung werden dann hier in den Mitteilungen veröffentlicht.

    Das gilt ab sofort für alle zukünftigen Kleinen Anfragen.



    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. Benjamin Weiß

    Präsident des Deutschen Bundestages



    § 101 Kleine Anfragen

    (1) In Kleinen Anfragen (§ 72 Abs. 3) kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt

    bezeichnete Bereiche verlangt werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen; sie

    dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Eine kurze Begründung

    kann angefügt werden.

    (2) Der Präsident fordert die Bundesregierung auf, die Fragen innerhalb von vierzehn Tagen

    schriftlich zu beantworten; er kann diese Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern

    772-deutscher-bundestag-png

    3. Wahlperiode



    Tagesordnung

    Stand: 06.03.2021



    3. Sitzung des Deutschen Bundestages

    am Sonntag, den 07.03.2021, 20:30 Uhr



    So.1. Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema "Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support"



    60 MinutenDS 3/012: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support [SPD]
    So.2. Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Vorsitzende von Ausschüssen - Geschäftsordnung des Bundestages beachten"KI/ZF/ZB unzulässig
    60 MinutenDS 3/013: Aktuelle Stunde zum Thema "Vorsitzende von Ausschüssen - Geschäftsordnung des Bundestages beachten" (CDU/CSU)
    So.3. Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion mit dem Titel ,,Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Identität"Beschlussempfehlung:
    DS 3/015
    60 MinutenDS 3/004: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Identität (FDP)
    So.4. Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion B90/Die Grünen mit dem Titel ,,Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen)"Beschlussempfehlung:
    DS 3/016
    60 MinutenDS 3/010: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen) [GRÜNE]
    ZP1. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU mit dem Thema "Beschwerde gegen die konstituierenden Sitzungen des Präsidialausschusses und des Gemeinwesenausschusses" und Alternativantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Thema "Feststellung der Rechtmäßigkeit der konstituierenden Sitzungen des Präsidialausschusses und des Gemeinwesenausschusses"
    60 MinutenDS 3/017 Beschwerde gegen die konstituierenden Sitzungen des Präsidialausschusses und des Gemeinwesenausschusses (CDU/CSU)
    DS 3/018 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Sitzungen (SPD und GRÜNE)




    Berlin, den 06. März 2021


    Dr. Benjamin Weiß

    Präsident des Deutschen Bundestages

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/016
    3. Wahlperiode 05.03.2021



    Beschlussempfehlung

    des Präsidialausschusses


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksachen 3/010


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen)


    A. Beratungsverlauf

    Aussprache: FDP, CDU Fraktion sowie ein auf Antrag der Linksfraktion hinzugerufener Experte.

    B. Lösung

    keine


    Ablehnung des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der FDP, SPD, CDU gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion.


    C. Alternativen

    Annahme des Gesetzentwurfes


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf abzulehnen.


    Berlin, den 05.03.2021


    Der Präsidialausschuss

    Dr. Benjamin Weiß