Philipp Nahles Supporter
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Beiträge von Philipp Nahles

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Im Namen

    der

    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


    auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des

    Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich


    Herrn


    Reiner Ehrlichmann



    als


    geschäftsführenden Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.


    Berlin, den 12.01.2021

    gez. Philipp Nahles


    Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Im Namen

    der

    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


    auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des

    Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich


    Herrn


    Joseph Wirt



    als


    geschäftsführenden Bundesminister für Umwelt und Landwirtschaft


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.


    Berlin, den 12.01.2021

    gez. Philipp Nahles


    Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Im Namen

    der

    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


    auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des

    Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich


    Herrn


    Prof. Ben Hagen



    als


    geschäftsführenden Bundesminister für Bildung und Forschung


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.


    Berlin, den 12.01.2021

    gez. Philipp Nahles


    Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Im Namen

    der

    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


    auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des

    Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    entlasse ich


    Herrn


    Jonas Huber



    als


    geschäftsführenden Bundesminister für Inneres, Heimat Bau und Justiz


    Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste

    spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.


    Berlin, den 12.01.2021

    gez. Philipp Nahles


    Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Hallo zusammen,


    wir vom Social Media Team möchten gerne Werbung für unser Projekt machen. Dabei haben wir uns folgende Idee entwickelt.


    Teilt uns doch bitte mit wieso Ihr hier auf Simpolitik seit. Was euch besonders Spaß macht, und was euch besonders gefällt.


    Wir sammeln hier eure Nachrichten. Am besten sollte diese nicht länger als 2 Sätze sein.


    Einsendeschluss ist Mittwoch der 06.01.2021 (Tag der heiligen drei Könige)


    wir freuen uns auf eure Beiträge die Ihr dann mit etwas Glück auf unseren Social Media Kanäle wieder finden könnt.


    Euer


    Social Media Team

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/39
    2. Wahlperiode 14.11.2020



    Antrag


    Der Landesregierung


    Fortbildungen der Lehrer/innen im digitalen Bereich


    Der Landtag wolle beschließen:


    1. Den Lehrer/innen sollen verpflichtende Fort und Weiterbildungen besuchen müssen, die in den staatlichen Kompetenzteams des Ministerium für Bildung und Schule angeboten werden.

    2. Diese Fort und Weiterbildungen müssen alle 5 Jahre aufgefrischt werden.


    Begründung:



    Die Digitalisierung schreitet weiter auf der ganzen Welt voran. Auf unsere Schüler erwartet auf dem Arbeitsmarkt von morgen ein sehr stark digitalisierter Arbeitstag. Nahezu alle Arbeitsplätze sind mittlerweile Bildschirmarbeitsplätze. Dazu müssen die Schüler in den Schulen vorbereitet werden. Allerdings funktioniert eine optimale Vorbereitung nicht, wenn Lehrer/innen selbst nicht gut mit der in der Schule zur Verfügung stehenden Technik arbeiten kann. Deswegen muss jeder Lehrer/in eine Fort und Weiterbildung in diesem Bereich bewältigen. Auch ändert sich die Soft und Hardware der Gerätschaften, wir möchten dafür sorgen, dass Lehrer/innen immer auf dem aktuellen Stand der Technik bleiben. Deshalb sollen alle 5 Jahre die Kurse aufgefrischt werden. So garantieren wir das Fachpersonal Zeitgerecht unterichten.


    Philipp Nahles für die Landesregierung

    Minister für Schule und Bildung





    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/38
    2. Wahlperiode 14.11.2020



    Gesetzentwurf GO School



    der Landesregierung



    Stipendien für Lehramtstundenten

    • Problem und Ziel
    • Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    An NRWs Schulen fehlen derzeit circa 15.000 Lehrerinnen und Lehrer. Dies ist ein Zustand ist nicht hinnehmbar. Deshalb investieren wir in die Attraktivität des Lehrberufes an allgemeinbildenden Schulen, und fördern angehende Lehrkräfte in ihrem Studium. Denn solange diese Lehrkräfte an den Schulen in Nordrhein-Westfalen fehlen, wird unser Bildungsstand allein im innerdeutschen Bereich betrachtet, auf dem Mittelmaß bleiben.




    C. Alternativen




    Keine Alternative



    Kosten für das Stipendien betragen jährlich 10 Millionen Euro


    E. Erfüllungsaufwand


    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft


    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung


    100.000 € pro Jahr für die Bearbeitung der Anträge


    F. Weitere Kosten

    Keine


    Entwurf eines Stipendiums Programm für angehende Lehrer

    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Stipendiums Programm für angehende Lehrer


    §1 Name und Nutzen

    • Das Stipendiums Programm trägt den Namen Go School
    • Die Fördermittel dürfen nur für die Unterstützung für Lehramtsstudenten eingesetzt werden.

    §2 Gewährleistungsberechtigt

    • Folgende Gruppen sind berechtigt Fördermittel des Stipendiums Programm zu erhalten:
    • Vorrausetzung ist das Unterrichten an einer Schule in Nordrhein Westfalen in den ersten 15 Jahren.
    • Studenten/innen die nicht die finanziellen Mittel haben, ein solches Studium zu finanzieren.
    • Studenten/innen die sich verpflichten nach Ihren Studium mind. 10 Jahre an einer Allgemeinen Schule zu unterrichten.
    • Sowie Studenten mit herausragenden Leistungen.




    §3 Fördermittel

    • Die Fördermittel betragen für jeden Studenten, der dieses Förderprogramm bezieht, 1200,00 € pro Monat.

    § 4 Beantragung

    • Der Antrag auf Förderung muss bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.
    • Antragszeitraum ist für das Sommersemester vom 1 November bis zum 30 März eines Jahres.
    • Für das Wintersemester vom 1 April bis zum 30 September eines Jahres.
    • Ein Antrag gilt bis zum Ende der Regelstudienzeit.
    • Sollte ein Student das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit schaffen, kann er einen erneuten Antrag stellen. Dieser muss für jedes zusätzliche Semester gestellt werden und kann für maximal 4 weitere Semester beantragt werden.


    § 5 Kontrolle

    • Für die Kontrollen gegen Missbrauch ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig in welchen Zuständigkeitsbereich die Universität liegt.


    § 6 Verstöße

    • Verstöße werden gemäß des Strafgesetzbuch geahndet.

    Begründung

    Es fehlen an allen Stellen Lehrkräfte in NRW. Durch die Ausgabe von Stipendien möchten wir diesen Beruf für viele attraktiv machen, besonders an der Arbeit in den Regelschulen. Gleichzeitig sorgt dieses Gesetz, dass auch viele Menschen, die sich kein Studium zum Lehramt leisten können, ein Studium abschließen können.


    A. Allgemeiner Teil


    I. Zielsetzung


    Attraktivität eines Lehramtstudium steigern.


    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Keins


    III. Alternativen


    Keine


    IV. Gesetzgebungskompetenz


    VI. Gesetzesfolgen


    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung


    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung


    2. Nachhaltigkeitsaspekte


    Keine




    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand


    Mehrkosten an Personal entstehen durch die Bearbeitung der Anträge in einen kleinen Rahmen. Es müssen keine weiteren Mitarbeiter eingestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf 250.000 € pro Jahr




    4. Erfüllungsaufwand

    Keine


    5. Weitere Kosten


    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Nein


    7. Befristung

    keine


    B. Besonderer Teil


    §1 Name und Nutzen

    • Das Stipendiums Programm trägt den Namen Go School
    • Die Fördermittel dürfen nur für die Unterstützung für Lehramtsstudenten eingesetzt werden.

    §2 Gewährleistungsberechtigt

    • Folgende Gruppen sind berechtigt Fördermittel des Stipendiums Programm zu erhalten:
    • Vorrausetzung ist das Unterrichten an einer Schule in Nordrhein Westfalen in den ersten 15 Jahren.
    • Studenten/innen die nicht die finanziellen Mittel haben, ein solches Studium zu finanzieren.
    • Studenten/innen die sich verpflichten nach Ihren Studium mind. 10 Jahre an einer Allgemeinen Schule zu unterrichten.
    • Sowie Studenten mit herausragenden Leistungen.




    §3 Fördermittel

    • Die Fördermittel betragen für jeden Studenten, der dieses Förderprogramm bezieht, 1200,00 € pro Monat.

    § 4 Beantragung

    • Der Antrag auf Förderung muss bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.
    • Antragszeitraum ist für das Sommersemester vom 1 November bis zum 30 März eines Jahres.
    • Für das Wintersemester vom 1 April bis zum 30 September eines Jahres.
    • Ein Antrag gilt bis zum Ende der Regelstudienzeit.
    • Sollte ein Student das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit schaffen, kann er einen erneuten Antrag stellen. Dieser muss für jedes zusätzliche Semester gestellt werden und kann für maximal 4 weitere Semester beantragt werden.


    § 5 Kontrolle

    • Für die Kontrollen gegen Missbrauch ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig in welchen Zuständigkeitsbereich die Universität liegt.


    § 6 Verstöße

    • Verstöße werden gemäß des Strafgesetzbuch geahndet.


    Philipp Nahles

    Minister für Bildung und Schule

    Für die Landesregierung in NRW




    Sehr geehrter Herr Bundeswahlleiter,


    die SPD reicht Ihnen heute für die Bundestagswahl Ihre Unterlagen ein.


    Vom Parteitag der SPD wurden folgende Personen zu unseren Direktkandidat gewählt worden:


    Baden Wüttenberg Pascal Hermann

    NRW Lena von Berg

    Niedersachsen: Philipp Blücher

    Sachsen: Walter Bodo von der Vogelweide


    Unsere Wahlliste sieht wie folgt aus:

    1. Matteo Ecca Estrellita

    2. Lena von Berg

    3. Nagisa Shiota (Pascal)

    4. Dr. Benjamin Weiß

    5. Dr. h.c. Florian Schmidt
    6.
    Walter-Bodo von der Vogelweide

    7. Philipp Blücher

    8. Leon Rangnick
    9. Pascal Hermann
    10. Viktor-Lothar Bisjow


    Angehangen füge ich unser Wahlprogramm an.


    Mit freundlichen Grüßen

    Philipp Nahles

    Generalsekretär der SPD

    Deutscher Bundestag Drucksache 1/126
    1. Wahlperiode 18.10.2020



    Gesetzentwurf Wald 2030

    der Bundesregierung


    Entwurf eines Gesetzes Wald 2030

    A. Problem und Ziel

    Durch die heißen und trockenen Sommer der letzten Jahre, haben unsere Wälder deutlich gelitten. Viele Bäume sind ausgetrocknet oder wurden von Schädlingen befallen. Ein massives Waldsterben hat begonnen. Bäume und Pflanzen sind Grundvoraussetzung fürs Leben und Sorgen mit der Sauerstoffproduktion, dafür das wir leben können. Gleichzeitig sind die Wälder, die Heimat vieler Tiere und Pflanzen. Die mit einen Aussterben dieser, ebenfalls verschwinden. Die Bundesregierung möchte mit den Aufforstungsprogramm Wald 2030 dafür sorgen, dass mehr Bäume gepflanzt und damit neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen entstehen. Als auch bisherigen Lebensraum erhalten.


    B. Lösung

    Mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sowie der Erhalt der deutschen Wälder.


    C. Alternativen

    Keine

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Kosten für Anschaffung des Pflanzen für die kommenden 10 Jahre zusammen bei 5 Milionen Euro

    5 Millionen Euro für die Beseitigung von Totholz, Vorbereitung neuer Flächen sowie Arbeiten in den bestehenden Wäldern.



    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    100.000 € pro Jahr für die Bearbeitung der Anträge


    F. Weitere Kosten

    Keine




    Entwurf eines Wald 2030 vom18.10.2020


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Aufforstungsprogramm Wald 2030


    §1 Name und Nutzen

    • Das Aufforstungsprogramm trägt den Namen Wald 2030
    • Die Fördermittel dürfen nur für die Aufforstung und für die Anlegung neuer Wälder genutzt werden.




    §2 Gewährleistungsberechtigt

    • Folgende Gruppen sind berechtigt Fördermittel des Aufforstungsprogrammes Wald 2030 zu erhalten:
    • Auch berechtigt sind Personen und juristische Personen sowie Städte und Kommunen, die beschließen neue Waldflächen anzubauen, dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein.
    • Bundesländer die Waldflächen in einer Größe von 100 Hektar besitzen.
    • Städte und Kommunen die Waldflächen von mindestens 30 Hektar besitzen.
    • Sowie juristische Personen, sowie Einzelpersonen die Forstwirtschaft betreiben und 15 Hektar besitzen.
    • Die neue Waldfläche muss mind. 15 Hektar betragen.
    • Die Fläche muss von der in dem Bundesland festgelegten Behörde für geeignet erklärt worden sein. Näheres legen Landesgesetze fest.
    • Die Fläche muss frei von Altlasten sein.
    • Der Eigentümer erklärt, keine Bebauung in dem Wald vorzunehmen


    §3 Fördermittel


    • Die Höhe der Fördermittel hängt von der Größe der aufforstenden Waldfläche ab. Die Mindestförderung beträgt 25.000 € und die Maximaleförderung beträgt 150.000 €
    • Die Fördermittel werden Anfang Oktober ausgezahlt.
    • Folgende Tabelle gilt für die Förderungssumme:

    1 bis 3 Hektar




    25.000 €




    4 bis 7 Hektar




    38.000 €




    8 bis 11 Hektar




    52.000 €




    12 bis 15 Hektar




    72.000 €




    16 bis 19 Hektar




    125.000 €




    Ab 20 Hektar




    150.000 €




    § 4 Beantragung


    Der Antrag auf Förderung muss beim Bundesamt für Naturschutz gestellt werden.

    • Antragszeitraum ist vom 1 März bis zum 31 Juli eines Jahres.
    • Ein Antrag gilt für ein Jahr, wenn ein bestehender Wald aufgeforstet wird. Für weitere Förderungen muss im folge Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
    • Für einen neuangelegten Wald kann ein Antrag für einen Zeitraum von maximal 4 Jahre gestellt werden.


    § 5 Kontrolle

    • Für Kommunen und Städte, Einzelpersonen und juristische Personen kontrollieren die jeweiligen Landesforstämter, ob die Fördermittel nach § 1 Abs.2 verwendet worden sind.
    • Für Bundesländer kontrolliert das Bundesamt für Naturschutz, ob die Fördermittel nach § 1 Abs.2 rechtmäßig verwendet worden sind.


    § 6 Verstöße


    Verstöße werden gemäß des Strafgesetzbuch geahndet.




    Begründung

    Mit diesem Gesetzentwurf möchten wir die Aufforstung der Wälder attraktiver machen. Studien haben bewiesen, dass Wälder einen großen Beitrag zum Klimawandel leisten, sie sind ein großer Baustein dieser Regierung, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Gleichzeitig sind viele Tiere, die in Deutschland leben auf der Liste bedrohter Tierarten. Wie der europäische Merz oder der Fischotter, es ist unsere Verantwortung und Aufgabe, dass viele Tiere Ihren Lebensraum erhalten und nicht mehr bedroht sind. Gleichzeitig zeigt sich mit einen solchen Umweltprogramm Deutschland als Vorbild in der Welt. In der Erwartung das andere Länder unseren Beispiel folgen. Der Klimawandel und die Veränderung unserer Wälder ist real und wir hoffen mit diesen Gesetzentwurf einen von vielen Beiträgen zum Schutz der Artenvielfalt beizutragen.



    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Verbesserung des Klimas und des Lebensraumes für Tiere und Pflanzen


    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    III. Alternativen

    Keine

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Bundesrat und Bundestag

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1

    VI. Gesetzesfolgen


    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung


    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung



    2. Nachhaltigkeitsaspekte


    Verbessrung der Umwelt und der Flora und Fauna



    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand


    Mehrkosten an Personal entstehen durch die Bearbeitung der Anträge in einen kleinen Rahmen. Es müssen keine weiteren Mitarbeiter eingestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf 250.000 € pro Jahr


    4. Erfüllungsaufwand


    Keine


    5. Weitere Kosten


    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen



    Nein


    7. Befristung


    31.12.2030


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates


    Zustimmungspflicht des Bundesrates



    B. Besonderer Teil

    Dieser Artikel regelt den Namen und Nutzen der Födergelder



    Philipp Nahles parlamentarischer Geschäftsführer im Auftrag von Bundesministerin für Bildung und Umwelt Lena v. Berg



    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/20
    1. Wahlperiode 04.10.2020



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Philipp Nahles und der Fraktion SPD Fraktion.


    Links und Rechtsextremismus in NRW Laut dem Verfassungsbericht aus dem Jahre 2019 steigt die Zahl der Extremisten, sowohl Rechts, als auch Links. Die SPD Fraktion ist sehr besorgt über diesen Trend.



    Wir fragen die Landesregierung:


    1. Welche Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, damit die Zahl der Extremisten wieder sinkt?


    2. Möchte die Landesregierung ebenfalls überprüfen, ob in staatlichen Behörden oder Organen, Extremismus vorkommt. Wenn Nein wieso nicht und wenn ja wie möchte die Landesregierung dies überprüfen?


    3. Welche Meinung vertritt die Landesregierung gegenüber den Linksextremismus?




    Berlin, den 04.10.2020


    Philipp Nahles und SPD Fraktion


    Deutscher Bundestag Drucksache 1/115
    1. Wahlperiode 04.10.2020



    Antwort der Große Anfrage DS 1/42 zum Thema Bildung

    des Ministerium für Bildung und Umwelt


    Antwort auf DS 1/42



    1. Sind sie mit der Platzierung von Deutschland im allgemeinen Bildungsvergleich der OECD im Rahmen der PISA Studie zufrieden?



    Unter gar keinen Umständen, darf auch nur in Betracht gezogen werden, diese Ergebnisse in irgendeiner Form als zufriedenstellend zu bezeichnen. Als weltweit wichtige Wirtschaftsnation muss Deutschland deutlich stärker an der Leistungen der Schüler arbeiten.



    2. Was planen sie dagegen zu tun, dass jedes Jahr 7% der Schüler die Schule ohne Schulabschluss und vernünftige Zukunftsaussichten verlassen?



    Die Bundesregierung prüft in welche Projekte zur Anschlusssicherung investiert werden soll. Wo keine Projekte dieser Art vorhanden sind, werden eigene gegründet, sodass die Schüler und Schülerinnen ein Ziel bekommen, auf das es sich hinzuarbeiten lohnt.



    3. Denken sie, dass es sinnvoll wäre ein sogenanntes ,,Zentralabitur’’ einzuführen?



    Ja.



    4. Was ist ihre allgemeine Haltung zum Bildungsföderalismus?



    Die Bundesregierung wird den Bildungsföderalismus beibehalten. Allerdings ist wie zu Frage 3 bereits angedeutet eine Zentralisierung der Abschlüsse im Gespräch. Darin sind allerdings nicht nur das Abitur, sondern auch alle anderen staatlich anerkannten Abschlüsse einbegriffen.



    5. In Schulen wird immer noch der Religions/Ethik-Unterricht verwendet um den Schülern Moral nahe zu bringen. Das ist ineffektiv und hat keinen psychologischen oder wissenschaftlichen Sinn. Nach vielen Erfahrungen und Studien, ist es viel einfach den Schülern ein weit gehendes Moralverständnis zu vermitteln indem man ihnen von klein auf ein Philosophisches Weltverständnis vermittelt, u.A sind viele Kriminelle im Gefängnis von Philosophen besucht und unterrichtet worden und haben ihre kriminellen Machenschaften ganz anders überdacht und erkannt, was an ihnen falsch ist, etwas das Priester und Richter nicht konnte. Wie planen sie dieses Wissen in Zusammenarbeit mit den Ländern zu verwerten?



    Zum aktuellen Zeitpunkt ist das deutsche Bildungssystem ausschließlich auf Wissensvermittlung ausgerichtet. Dieses gilt auch für Philosophieunterricht. Allerdings kann ein Kind in der Grundschule oder Unterstufe die philosophischen Werke nicht verstehen.


    Dementsprechend ist ein solcher Unterricht zum aktuellen Zeitpunkt nicht umsetzbar. Da es, um der wachsenden Zahl atheistischer Kinder gerecht zu werden, allerdings ohnehin nötig ist einen in sich stärkere Alternative als Ethikunterricht zu finden, werden die geäußerten Gedanken in diesen Prozess mit einbezogen.



    6. Es ist ein wissenschaftlich anerkannter Fakt, dass unsere Erinnerungen nicht objektiv das geschehene Widerspiegeln, dennoch wird 50% der Note eines Schülers von den Erinnerungen des Lehrers abhängig gemacht (mündliche Benotung). Wie planen sie dieses Wissen in Zukunft mit den Kultusministerien zu verwerten um eine faire Benotung zu gewährleisten?



    Die Bedeutung der mündlichen Noten variiert von Bundesland zu Bundesland. Allerdings ist eine Lösung nach universitärem System keine Alternative, da insbesondere junge Schüler nicht in der Lage sind, genug zu reflektieren um ohne die konstante Kontrolle durch den Lehrer oder die Lehrerin die Klassenarbeiten und Klausuren ihren Möglichkeiten entsprechend zu schreiben.


    Allerdings ist die Digitalisierung längst im Gange. Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis Zahl und Qualität der Wortbeiträge technisch erfasst wird, sodass eine erhöhte Neutralität gewährleistet ist.



    7. Jungs werden bei exakt gleicher Leistung wie weibliche Mitschüler schlechter Benotet und sind weniger wahrscheinlich eine Gymnasialempfehlung zu erhalten. Sehen sie das in direktem Konflikt mit dem Grundgesetz und der Gleichberechtigung der Geschlechter?



    Ja.



    8. Nach dem psychologischen ,,Halo-Effekt’’ verbindet man mit einem Menschen den man mag, automatisch positive Attribute, und mit einer Person die man nicht mag, automatisch negative Attribute, demnach werden auch (nachgewiesener Weise) Schüler die bei den Lehrern weniger beliebt sind automatisch schlechter bewertet, selbst wenn der Lehrer überhaupt keine negative Absicht hat, sondern lediglich seine Einschätzung getrübt ist (Das ganze ist auch auf schriftliche Arbeit anwendbar, da es einen großen Interpretationsspielraum gibt). Deshalb fordern viele Bildungsforscher und Pädagogen unabhängige Prüfung von Dritten bei Leistungsüberprüfungen, wie stehen sie zu dieser Thematik?



    Es ist ein bekannter Fakt, dass Deutschland unter einem radikalen Lehrermangel leidet. Die Zweit- und Drittprüfung der Abiturklausuren stürzt die Schulen jedes Jahr in stressige Umplanungen in Stundenplan und Lehrerverteilung. Ein ähnliche Überprüfung für alle Klausuren oder der mündlichen Leistung wäre eine absolute Überforderung des aktuellen Lehrkörpers. Sobald allerdings eine Form gefunden wird, die beinhaltet, dass mehr Lehrer oder unabhängige Prüfer für solche Aufgaben zur Verfügung stehen, ist es eine Selbstverständlichkeit einen Weg zu finden, eine entsprechende Überprüfung durchzuführen.




    Berlin, den 04.10.2020


    Philipp Nahles Staatsekretär im Ministerium für Bildung und Umwelt